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Qualifizierte Geldwäscherei: Anklageeinreichung gegen Mykola Martynenko und einen weiteren ukrainischen Staatsbürger

DMZ - GESETZ / RECHT ¦

 

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen den ukrainischen Staatsbürger und langjährigen Abgeordneten des ukrainischen Parlaments Mykola Martynenko sowie einen zweiten ukrainischen Staatsbürger Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, in bandenmässiger Begehung rund 2.8 Millionen Euro über den Schweizer Finanzplatz gewaschen zu haben.

 

Die BA wirft den Angeklagten qualifizierte Geldwäscherei vor (Art. 305bis Ziff. 1 in Verbindung mit Art. 305bis Ziff. 2 lit. b StGB). Konkret sollen sie gemäss Anklage in bandenmässiger Begehung die Einziehung von verbrecherisch erlangten Vermögenswerten in der Höhe von rund 2.8 Millionen Euro vereitelt haben. Dies, indem sie die Gelder von in der Schweiz geführten Bankbeziehungen für private Aufwendungen und Investitionen im In- und Ausland verwendet haben.

Diese in der Schweiz geführten Bankbeziehungen liess Mykola Martynenko im Rahmen der Vorbereitungshandlungen der Straftat eröffnen. Dazu erteilte er dem zweiten Angeklagten zunächst den Auftrag zur Gründung einer Offshore-Gesellschaft in der Republik Panama. Als Direktoren der Gesellschaft traten verschiedene Personen mit panamaischer Staatsangehörigkeit auf, die sogleich den zweiten Angeklagten als Bevollmächtigten einsetzten. Dieser war schliesslich im Auftrag von Mykola Martynenko um die Eröffnung der Bankbeziehungen in der Schweiz, lautend auf die Offshore-Gesellschaft, besorgt. Als wirtschaftlich Berechtigten an den zukünftig einzugehenden Vermögenswerten liess der zweite Angeklagte auf dem Formular A Mykola Martynenko eintragen.

 

Mutmasslich verbrecherische Herkunft der Vermögenswerte: Strafverfolgung in der Ukraine und Tschechien

Die in der Folge erlangten Vermögenswerte stammten aus mutmasslichen, in der Ukraine und Tschechien begangenen Straftaten. Diese Vorgänge werden von den dafür zuständigen ukrainischen und tschechischen Behörden strafrechtlich untersucht. Zusammengefasst geht es um den Verdacht von unrechtmässigen Kommissionszahlungen der tschechischen Lieferantin für Kernkraftwerkkomponenten SKODA JS. Demnach bezahlte Skoda JS diese Kommissionen an die zuvor in der Schweiz eröffneten Bankbeziehungen der Mykola Martynenko gehörenden Offshore-Gesellschaft als Gegenleistung für den Zuschlag zur Lieferung von Bauteilen an die ukrainische, staatliche Betreiberin von Kernkraftwerken NAEK ENERGOATOM. Fragen zu den in der Ukraine und Tschechien geführten Strafverfahren sind direkt an die zuständigen Behörden zu richten. 

 

Zusammenarbeit mit der Ukraine und Tschechien

Die BA ist bei Strafverfahren, bei welchen sich die mutmassliche Vortat vorwiegend im Ausland abgespielt hat, auf die Rechtshilfe aus den betreffenden Ländern angewiesen. So wäre auch die vorliegende Anklageerhebung nicht möglich gewesen ohne die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den ukrainischen und tschechischen Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen des 2013 durch die BA eröffneten Strafverfahrens haben sich die BA und die Ukraine sowie Tschechien gegenseitig um Rechtshilfe ersucht. Der Vollzug dieser Rechtshilfeersuchen ist abgeschlossen. Insbesondere ab 2016, als das National Anti-Corruption Bureau of Ukraine (NABU) operativ tätig wurde und eigene Ermittlungen aufnahm, konnten der BA rechtshilfeweise die relevanten Informationen übermittelt werden, welche sie für die vorliegende Anklageerhebung benötigte. Die BA dankt den ukrainischen und tschechischen Strafverfolgungsbehörden für die wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

 

Quelle: Bundesanwaltschaft - http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html                         


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