Mehrheit der Blumengeschäfte schreibt die Preise korrekt an

DMZ - WIRTSCHAFT ¦

 

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 18. Dezember 2019 die schweizweiten Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne bei den Blumengeschäften publiziert. Der Fokus der von den Kantonen durchgeführten Kontrollen lag bei der Preisbekanntgabe von Waren im Laden und im Schaufenster. 82% der kontrollierten Geschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht im Laden korrekt um. In den Schaufenstern schrieben 73% der Geschäfte die Waren korrekt an.

 

 

Blumengeschäfte geben die Preise in der Schweiz überwiegend korrekt bekannt. Insgesamt wurden 804 Geschäfte kontrolliert. Ziel der Kampagne war die Überprüfung der Preisbekanntgabe in den Blumengeschäften sowohl im Laden als auch im Schaufenster.

 

Gute Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)

82% der kontrollierten Blumengeschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht bei den Warenangeboten im Laden korrekt um. Bei 18% der kontrollierten Geschäfte war die Preisbekanntgabe nicht korrekt; entweder waren die Preise unvollständig oder fehlerhaft angegeben (d.h. einige Waren wurden nicht angeschrieben oder die Preise waren teils nicht gut sichtbar oder lesbar oder nicht klar zugeordnet) oder die Preise waren nicht vorhanden. Die Preise der Waren im Schaufenster wurden von 73% der Geschäfte korrekt angeschrieben.

In zwei Fällen haben die kantonalen Vollzugsstellen Strafanzeigen an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden eingereicht. Die Strafanzeigen wurden eingereicht, weil die betroffenen Geschäfte es unterliessen – trotz Mängelfeststellung, Aushändigung einer Informationsbroschüre und einer Fristansetzung zur Behebung der Mängel – die Preisbekanntgabe korrekt umzusetzen.

An der koordinierten Aktion beteiligten sich 21 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TI, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die PBV im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von April bis Oktober 2019 durchgeführt. Das SECO wirkte dabei als Koordinationsstelle.

 

Kontrollkampagne 2020 bei Optikergeschäften

Das SECO wird in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im Jahr 2020, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Im nächsten Jahr werden die „Optikergeschäfte“ kontrolliert. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

 

 

 

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft - http://www.seco.admin.ch                         


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