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Behindertengerechte Bahnhöfe: Planung und Umsetzung kommen voran, für fristgerechte Realisierung sind zusätzliche Anstrengungen nötig

Bildquelle: SBB
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DMZ - VERKEHR / MOBILITÄT ¦

 

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt die Bahnen bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Wie aus dem zweiten Standbericht des BAV hervorgeht, haben diese gegenüber dem Vorjahr zusätzliche 74 Bahnhöfe oder Haltestellen angepasst.

 

Für 525 weitere Bahnhöfe sind die Arbeiten bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist Ende 2023 eingeplant. Bei rund 200 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen wird die nötige Anpassung erst nach Ablauf der Frist erfolgen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Umsetzung des BehiG liegt bei den Bahnen.

Bis Ende 2023 müssen die Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen baulich an die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) angepasst werden, soweit solche Anpassungen verhältnismässig sind. Für die Umsetzung sind die Bahnen bzw. die Infrastrukturbetreiberinnen verantwortlich. Das BAV hat 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» für die Eisenbahn-Infrastruktur gestartet, um diese bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen. Ende 2018 hat das BAV einen ersten Standbericht veröffentlicht. In der Zwischenzeit ist die Umsetzung des BehiG weiter fortgeschritten.

 

Seit dem ersten Standbericht konnten 74 zusätzliche Eisenbahn-Haltestellen angepasst oder als BehiG-konform deklariert werden. Von den gut 1’800 Bahnhöfen in der Schweiz sind damit gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen 819 autonom und spontan im Sinne des BehiG benutzbar. Dies entspricht einem Anteil von 45 Prozent. Da sich darunter überdurchschnittlich viele grössere Bahnhöfe befinden, kommt dies 63 Prozent der Passagiere zugute.

Mit den Umsetzungskonzepten der Bahnen besteht eine verlässliche Planung für das weitere Vorgehen bis Ende 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt werden 525 weitere Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen angepasst, verteilt über die ganze Schweiz. Damit werden 87 Prozent der Reisenden auf drei Viertel aller Bahnhöfe autonom und spontan ein- und aussteigen können. An den übrigen Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen werden die Bahnen Ersatzmassnahmen anbieten, in aller Regel in Form von Personalhilfe. Damit wird die Vorgabe des BehiG, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss, berücksichtigt.

 

Bei rund 200 Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen wird die nötige bauliche Anpassung gemäss den aktuellen Planungen der Infrastrukturbetreiber erst nach Ende 2023 erfolgen.

Das BAV wird die Bahnen bei der Umsetzung des BehiG weiterhin eng begleiten. Die Anpassungen werden mit den laufenden Programmen für Ausbau und Substanzerhalt koordiniert, damit jeder Bahnhof möglichst nur einmal umgebaut wird. Insgesamt investiert der Bund über drei Milliarden Franken für dieses flächendeckende Erneuerungsprogramm.

Von der Umsetzung des BehiG an den Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen profitieren alle Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen: Das Ein- und Aussteigen wird so bequemer. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Seniorinnen und Senioren und Reisende mit viel Gepäck, Velos, E-Bikes oder Kinderwagen ist der niveaugleiche Einstieg besonders wichtig: Für sie ist er eine Voraussetzung, um den öV selbständig benützen zu können.

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Verkehr - https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html                         


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