Entwicklung in den Regionen gezielt fördern

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Der Kanton St.Gallen hat mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) eine Vereinbarung über die Verwendung von Bundesmitteln für Projekte und Initiativen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und den Aufbau und Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen abgeschlossen.

 

Das NRP-Umsetzungsprogramm ist das Vierte seiner Art für den Kanton St.Gallen. Es ermöglicht für die Jahre 2020-2023 die Unterstützung von Projekten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch à fonds perdu-Bundesmittel in der Höhe von 7,7 Mio. Franken sowie durch Infrastrukturdarlehen in der Höhe von 20 Mio. Franken. Bund und Kantone verfolgen im Rahmen der NRP das Ziel, in wirtschaftlich schwächeren Regionen die Rahmenbedingungen und Grundlagen für erfolgreiche unternehmerische Aktivitäten zu verbessern, Innovationen voranzutreiben sowie Projekte und Ideen umzusetzen und diese langfristig zu sichern. Die Projekte und Initiativen müssen zwingend einen innovativen und überbetrieblichen Charakter aufweisen und sich auf den Export von Dienstleistungen oder Produkten beziehen. Unterstützt werden die Projekte durch Anschubfinanzierungen, die bis zu vier Jahren laufen. 

 

Das neue St.Galler NRP-Umsetzungsprogramm definiert zwei thematische Schwerpunkte (Wertschöpfungssysteme), die wiederum verschiedene Teilziele verfolgen. Diese orientieren sich an den bestehenden kantonalen Gesetzen, der Strategie «Wirtschaftsstandort 2025» der Regierung sowie dem laufenden Standortförderungsprogramm, das der Kantonsrat im Jahr 2018 verabschiedet hat. 

 

Zwei Wertschöpfungssysteme im Zentrum 

Das Wertschöpfungssystem «Tourismus» ermöglicht die Anschubfinanzierung von touristischen Angeboten und Erlebnissen. Dabei unterstützt es planerische Massnahmen in der räumlichen und thematischen Entwicklung von Tourismusregionen. 

 

Das Wertschöpfungssystem «Industrie» richtet sich an eine Vielzahl von Anspruchsgruppen und umfasst entsprechend zahlreiche Instrumente. Diese reichen von innovationsbegleitenden und –fördernden Massnahmen für KMU über Angebote für Start-ups und Gründungsinteressierte bis zur Entwicklung von Arealen für wirtschaftliche Schwerpunktgebiete und strategische Arbeitsplatzstandorte sowie Prozesse der Innenentwicklung. Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Ostschweiz als Arbeits- und Wohnstandort, die Ausschöpfung von Arbeits- und Fachkräftepotenzialen sowie die Unterstützung von Netzwerkstrukturen zwischen Branchenorganisationen im In- und Ausland runden das Leistungsspektrum des zweiten Wertschöpfungssystems ab. Die beiden Wertschöpfungssysteme überspannend werden Bestrebungen zum verstärkten Einbezug der Digitalisierung in einer Grosszahl der zu unterstützenden Projekte verfolgt. 

 

Leistungsträger oder Initianten können während der ganzen Dauer des Umsetzungsprogramms Anträge einreichen. Anlaufstellen sind die kantonale Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit (www.standort.sg.ch) sowie –  insbesondere für touristische Aufbauprojekte – der Tourismusrat St.Gallen (www.tourismusrat-stgallen.ch). 

 

 

Quelle: Kanton St.Gallen


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