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Ambulante statt stationäre Behandlungen erlauben Kantonen Millionen zu sparen

DMZ – POLITIK ¦ Patricia Jungo ¦

 

In der Schweiz gibt es insgesamt sechs Eingriffe, die seit Anfang 2019 der Regel unterliegen, nach Möglichkeit ambulant durchgeführt zu werden. Den Ansporn dazu haben Kantone gegeben, welche bis zu 16 Eingriffe ambulant machen und auf diese Weise Millionen einsparen konnten. Bei zehn Kantonen kann anhand der mit Listen gemachten Erfahrungen betreffend die Möglichkeit von ambulanten Behandlungen eine positive Zwischenbilanz gezogen werden.

 

Im neuen Jahr schliessen sich mit Schwyz und Solothurn zwei weitere Kantone an. Auch dort werden Patientinnen und Patienten nach 16 bestimmten Eingriffen in der Regel wieder heim geschickt. Dazu gehören beispielsweise die Operation des Grauen Stars oder des Karpaltunnels, der Implantation eines Herzschrittmachers oder nach dem Entfernen der Mandeln. General-Sekretär Michael Jordi sagt, die zwei weiteren Kantone seien durch die positiven Erfahrungen der Kantone, welche die Regel schon anwenden, motiviert. Auch die Erkenntnis habe zur Entscheidung beigetragen, dass es keinen Sinn habe, Dinge stationär zu machen, die man in der gleichen Qualität auch ambulant durchführen könne. Mitte 2017 war der Kanton Luzern der erste, der die umfassende Liste geltend machte. Damals gab es noch recht grossen Widerstand und viele Bedenken und man sprach von Einmischung seitens der Kantone in medizinische Fragen.

 

Gemäss Michael Jordi wurden offene Fragen seither geklärt und es kam auch fast nie zu Konflikten zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Zahlungsstellen, also den Versicherten und auch den Kantonen. Es sei auch klar, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte beurteilten, ob auch nichts gegen einen ambulanten Eingriff sprechen würde. Nur dann würden diese auch gemacht. In Luzern und Zürich war dies bei gut der Hälfte der auf der Liste stehenden Eingriffe der Fall. Für die beiden Kantone bedeutete dies im ersten Jahr eine Ersparnis von über drei respektive zehn Millionen Franken. Das Bundesamt für Gesundheit sieht jedoch im Moment noch davon ab, für die ganze Schweiz eine Bilanz zu ziehen. Laut Jonas Montani vom BAG braucht es für die Kantone, Spitäler und Krankenkassen mehr Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse. Diese Zeitspanne wird für ein Monitoring genutzt, um die eventuelle Erweiterung der Listen und allfällige Modalitäten zu klären. Erst nach der Evaluation wird über Anpassungen beschlossen. Momentan sieht es so aus, dass der Bund bis und mit 2021 bei der Liste mit sechs Eingriffen bleibt, die ambulant durchgeführt werden sollen. Die Kantone entscheiden selber, ob sie für ihr Gebiet noch umfassendere Listen erfassen wollen.

 

 

Quelle: srf news


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