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Organspende bleibt ein fragwürdiges Thema

Der Eintrag ins Register wird Transplantationswilligen leicht gemacht, hat aber weitreichende Konsequenzen.  Bildquelle: swisstransplant.org
Der Eintrag ins Register wird Transplantationswilligen leicht gemacht, hat aber weitreichende Konsequenzen. Bildquelle: swisstransplant.org

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦ Marco Perroulaz ¦

 

Im vergangenen Jahr konnte Swisstransplant, die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, die Organe von 157 (im Vorjahr 158) verstorbenen Personen transplantieren. Ende 2019 warteten 1415 Personen auf ein lebensrettendes Organ. Während des Jahres waren 46 Personen wartend verstorben und 582 lebensrettende Transplantationen konnten realisiert werden. Insgesamt verzeichnete die Schweiz im vergangenen Jahr 18.4 verstorbene Organspenderinnen und -spender pro Million Einwohner. Weniger als in anderen europäischen Ländern.

 

Nach wie vor führt die fehlende Willensäusserung der verstorbenen Personen zu einer hohen Ablehnungsrate in den Spitälern: Mehr als die Hälfte der Angehörigen lehnen eine Organspende ab, wenn der Wunsch der verstorbenen Person nicht bekannt ist.

Swisstransplant meldet allerdings, dass sich gut ein Jahr nach Lancierung des Nationalen Organspenderegisters bereits rund 80'000 Personen eingetragen haben.

 

Der Bundesrat will als Reaktion auf die Volksinitiative »Organspende fördern – Leben retten« die erweiterte Widerspruchslösung einführen und schlägt deshalb eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor. Bei einem Systemwechsel sollen alle Personen, die ihre Organe nicht spenden möchten, den Entscheid in einem Widerspruchsregister festhalten.

Swisstransplant unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats im Grundsatz. Anders als der Bundesrat setzt sich Swisstransplant jedoch für ein ›Ja/Nein‹-Register ein, in dem sowohl Zustimmung als auch Ablehnung zur Organspende erfasst werden können.

 

Bekanntlich ist das Tragische an der Organspende der Fakt, dass jemand sein Leben aufgeben muss damit wenigstens ein Patient eine Chance bekommt, sein eigenes fortzuführen. Organe von Verstorbenen können nämlich nicht mehr verwendet werden, sie werden daher stets noch lebenden Menschen entnommen. Genau dieser Punkt ist nach wie vor heiss umstritten.

Der Verein Äpol (Ärzte und Gesundheitsberufsleute) ist aufgrund persönlicher Erfahrungen und Überlegungen überzeugt, dass Organspenden am Lebensende unhaltbar sind. Ziel des im Februar 2019 gegründeten Vereins mit bereits über achtzig Mitgliedern ist daher ein gut begründetes Verbot von Organspenden am Lebensende, während Lebendspenden erlaubt bleiben sollen.

Der Verein macht darauf aufmerksam, dass »Leben-Retten mit Organen aus Toten« leider ein schöner Traum bleibt, der von der Transplantationslobby verbreitet wird.

 

Die Realität sehe ganz anders aus. Organspender mit primärem Hirnversagen seien bei der Organentnahme noch lebendig und ihr Herz schlage noch. Die Organe würden ihnen bei lebendigem Leib aus dem Körper geschnitten. Ausserdem gebe es »keine Sicherheit, dass Organspendern nicht geschadet wird« und »Anstatt im Kreise von Angehörigen und Freunden ‚sterben‘ Organspender ohne Sterbebegleitung auf dem Operationstisch unter fremden Menschen«, während der »Sterbeprozess durch die Organspende massiv gestört und verlängert« wird.

»Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.« soll der Transplantationsmediziner Prof. Rudolf Pichlmayr bereits 1987 festgehalten haben. Dieses aussagekräftige Zitat entstammt ebenso der Webseite von Äpol.

 

 

Quelle: Swisstransplant - www.swisstransplant.org - Äpol - https://www.aepol.net


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