Massnahmen für eine verbesserte Darstellung der Datengrundlagen bei Rechtsetzungsvorhaben

DMZ - POLITIK ¦

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 Massnahmen für eine verbesserte Darstellung der Datengrundlagen bei Rechtsetzungsvorhaben beschlossen. Die Massnahmen sollen sicherstellen, dass bei solchen Vorhaben alle Datengrundlagen, insbesondere solche, die für die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens verwendet werden, systematisch und transparent ausgewiesen werden.

 

Am 21. Juni 2019 hat der Bundesrat gestützt auf Empfehlungen der von Bundeskanzler Walter Thurnherr eingesetzten Arbeitsgruppe «Quantitative Angaben in Entscheidgrundlagen» der Bundeskanzlei (BK) den Auftrag erteilt, die Darstellung der Datengrundlagen, insbesondere in den Botschaften ans Parlament, zu systematisieren und damit noch besser zu gewährleisten, dass objektive und aktuelle Entscheidgrundlagen vorliegen.

 

Die Arbeitsgruppe hat dazu Vorschläge erarbeitet, die von der Generalsekretärenkonferenz validiert wurden. Der Bundesrat hat die Umsetzung folgender Massnahmen beschlossen:

  • Art. 8 VlV (Vernehmlassungsverordnung) umschreibt den Inhalt des Erläuternden Berichts zu Vernehmlassungsentwürfen. Er wird ergänzt mit einer Bestimmung, die verlangt, dass der Bericht eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten verwendeten quantitativen Angaben, ihren Quellen und Berechnungen oder Schätzungen sowie eine Einschätzung von deren Verlässlichkeit enthält.
  • Im Leitfaden zur Ausarbeitung der Botschaften des Bundesrates werden die Verpflichtung zur systematischen Führung einer Übersichtstabelle und Hinweise betreffend die Verwendung von Daten der Bundesstatistik verankert.
  • In den Richtlinien für die Bundesratsgeschäfte wird festgelegt, dass das Bundesamt für Statistik BFS (oder andere Statistikproduzenten des Bundes) bei Vorlagen, bei denen sich die Beurteilung der Problemanalyse bzw. der Auswirkungen wesentlich auf Daten der Bundesstatistik stützen, immer konsultiert wird, wie das beispielsweise bei den Abstimmungserläuterungen bereits der Fall ist.
  • Der Gesetzgebungsleitfaden des Bundesamts für Justiz (BJ) wird mit Ausführungen zur Thematik der (quantitativen) Auswirkungen von Erlassen sowie der Beschaffung und Bewirtschaftung von Daten ergänzt.
  • Im Rahmen der vom BJ betreuten Koordinations- und Ausbildungsgefässe (Rechtsetzungsforum, Forum Evaluation, Gesetzgebungskurs) wird künftig auch das Thema des Umgangs mit Daten aufgenommen.

Mit einer ähnlichen Stossrichtung hat der Bundesrat am 6. Dezember 2019 eine revidierte Richtlinie über die Regulierungsfolgenabschätzung beschlossen. Die vorliegenden Massnahmen ergänzen diejenigen, die im Rahmen der Umsetzung der revidierten Richtlinie getroffen werden.

 

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei

http://www.bk.admin.ch


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