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Mehr Transparenz im Schiesswesen ausser Dienst

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

 

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat Massnahmen ergriffen, um das Schiesswesen ausser Dienst transparenter zu organisieren. Zudem wird der Aufwand um eine halbe Million Franken pro Jahr gesenkt. In Zukunft informiert das VBS in einem Tätigkeitsbericht sowie in der Armeebotschaft über die Abgabe von Munition.

 

Die Schiessvereine übernehmen im Auftrag des Bundesrates einen Teil der Schiessausbildung und üben damit eine wichtige Funktion für die Milizarmee aus. Gemäss Schiessverordnung soll mit diesen Tätigkeiten die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe im Interesse der Landesverteidigung ergänzt werden. Für die Durchführung des obligatorischen Schiessprogrammes, des Feldschiessens und der Jungschützenkurse erhalten die Schiessvereine Entschädigungen (8,6 Millionen Franken im Jahr 2018). Zudem erhalten sie vom Bund Ordonnanzmunition zu einem günstigeren Preis, als sie die Armee beschafft. Damit erhalten die Schiessvereine eine weitere Abgeltung für ihre Tätigkeiten (9,3 Millionen Franken im Jahr 2018).

 

Überprüfung der Prozesse und Massnahmen

Seit 2017 werden im VBS die Organisation und die Prozesse im Bereich Schiesswesen und ausserdienstliche Tätigkeiten überprüft. Dabei wurden bereits einige Massnahmen ergriffen. Dazu gehört, dass in Zukunft ein Tätigkeitsbericht über die Abgabe von Munition informieren wird. Zudem werden seit 2019 der Aufwand aus dem Einkauf von Munition und der Ertrag aus dem Verkauf an die Schiessvereine in der Bundesrechnung separat ausgewiesen.

Weiter wurde festgestellt, dass die bisherige, externe Informatikanwendung, die von VBS und dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) gemeinsam benutzt wurde, nicht den Sicherheitsanforderungen der Bundesverwaltung entsprochen hat. Deshalb wurde die Anwendung in einem ersten Schritt so angepasst, dass die Einteilung von Armeeangehörigen nicht mehr ersichtlich ist. In einem zweiten Schritt soll eine neue Anwendung beschafft werden, die ausschliesslich vom Bund betrieben werden wird.

 

Weitere Neuerungen für mehr Transparenz

Ausgehend von den Prüfungsarbeiten, hat Bundesrätin Viola Amherd Anfang 2020 weitere Massnahmen beschlossen. Die Grundsätze des Schiesswesens ausser Dienst sollten dabei bestehen bleiben, weil sie sich bewährt haben und für ein gut funktionierendes Milizsystem wesentlich sind. Gleichzeitig erlauben die zusätzlichen Massnahmen, die Transparenz weiter zu erhöhen und den Aufwand für den Bund um rund eine halbe Million Franken jährlich zu senken. Die Neuerungen wurden dem SSV mitgeteilt.

  • Abgeltung ausweisen: Die Munition für die Schiessvereine wird jeweils zusammen mit der Munition für die Armee beschafft. Der Aufwand ist im Armeebudget enthalten. Neu wird in der Armeebotschaft 2020 erstmals auch die Abgeltung ausgewiesen, die aus der Preisreduktion beim Verkauf von Munition an die Schiessvereine resultiert. Damit wird die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit weiter erhöht. 
  • Kein Verkauf von Matchmunition und 7,65-mm-Pistolenmunition: Das VBS verkauft an den SSV seit 1994 sogenannte Matchmunition sowie seit 2013 auch 7,65-mm-Para-Munition (für Pistolen). Die Armee verwendet keine solche Munition. Deshalb verzichtet das VBS in Zukunft auf den Verkauf dieser Munition.
  • Keine Munition an die Schiessvereine im Ausland: Heute anerkennt das VBS weltweit 31 Schiessvereine im Ausland, die ebenfalls Munition von der Armee beziehen können. Im Jahr 2018 war dies Munition im Wert von 30'000 Franken für rund 1000 Schützen. Auf diesen Export wird das VBS verzichten, weil der Aufwand unverhältnismässig ist und sich auch Fragen der Sicherheit stellen. Die Schiessvereine können in Zukunft die Munition direkt und in eigener Verantwortung beim Lieferanten (heute RUAG) beziehen.
  • Kein Sportbeitrag über das VBS mehr: Gestützt auf die Schiessverordnung erhebt das VBS beim Verkauf von Munition an die Schiessvereine einen sogenannten Sportbeitrag und überweist diesen als Inkasso-Stelle dem SSV. Mit diesem Sportbeitrag werden Tätigkeiten der Landesschützenverbände finanziert. Neu wird der SSV den Sportbeitrag bei den Schiessvereinen selber erheben.

Für die Neuerungen zu den Schiessvereinen im Ausland und zum Sportbeitrag ist eine Teilrevision der Schiessverordnung notwendig, die per 1.1.2023 in Kraft treten soll. Auf den gleichen Zeitpunkt hin soll die neue Informatikanwendung eingeführt und die Abgabe der beschriebenen Munition eingestellt werden.

 

 

 

 

Quellen: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

http://www.vbs.admin.ch

Gruppe Verteidigung

http://www.vtg.admin.ch                         


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