Vater und Grossmutter von «Anna» wegen Kindsentführung verurteilt

DMZ - GESETZ / RECHT / SOZIALES ¦

 

Das Bezirksgericht Baden hat den Vater und die Grossmutter von Anna zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 22 Monaten bzw. 16 Monaten verurteilt. Dies unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Entführung.

Vater und Grossmutter müssen daneben eine Busse von je 2000 Franken bezahlen. So wurde dem Gesetz genüge getan. Auch wenn es wie meist keine empathischere Lösung gibt.

 

Das Bezirksgericht sah es in seinem Urteil vom Donnerstag als erwiesen an, dass Vater und Grossmutter das Kind im Jahr 2015 nach Frankreich entführt hatten. Sie wollten damit die Durchsetzung eines Bundesgerichtsurteils verhindern, wonach Anna bei ihrer Mutter in Mexiko aufwachsen solle.

Mit dem Urteil folgt das Bezirksgericht in fast allen Punkten den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die beiden Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Sie argumentierten, dass sie mit der Entführung den Willen des damals 9-jährigen Mädchens ausgeführt hätten und sie vor der unsicheren Lage in Mexiko schützen wollten.

 

 

In die Schlagzeilen kam der Fall 2015. Damals reiste die Grossmutter von Anna mit dem Kind nach Frankreich, um dieses den Aargauer Behörden zu entziehen. Diese wollte das Kind zurück zur Mutter nach Mexiko schicken.

 

Wann kann ein Kind selber entscheiden?

Dort hatte sie bis ins Alter von 9 Jahren gewohnt. 2013 trennten sich die Eltern, das Sorgerecht blieb bei beiden, die Mutter erhielt aber die Obhut. 2014 reiste Anna mit ihrem Vater in die Schweiz, um das hiesige Leben auszuprobieren. Dem Kind gefiel es gut, die Mutter verlangte aber die Rückkehr. Das Bundesgericht gab der Mutter Recht, weshalb die Grossmutter sich zur «Entführung» entschloss. In Frankreich wurde sie verhaftet, das Mädchen wurde nach Mexiko gebracht.

 

2018 dann flog Anna ohne das Wissen der Mutter erneut mit ihrem Vater von Mexiko in die Schweiz. Die Mutter kämpfte vor Gericht erneut dafür, dass ihre Tochter zurückgebracht wird. Dieses Mal verlor sie aber. Die Gerichte berücksichtigten nun den Wunsch Annas, in der Schweiz zu leben. Sie argumentierten, das Kind sei inzwischen 12 Jahre alt und reif genug, um selber zu entscheiden. Heute lebt Anna mit ihrem Vater und dessen neuen Partnerin in Bremgarten.

Es bleibt zu hoffen, dass Anna auch wieder Kontakt zu ihrer Mutter sucht, denn es ist wohl kaum anders, als dass es für die Mutter eine harte Probe darstellt, was sie im Moment, getrennt von ihrer Tochter, durchmachen muss.

 

 

Quelle: SRF 


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