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«Swiss NanoAnalytics» - Auf den Spuren von „Nano“

Nanopartikel
Nanopartikel

DMZ – WISSENSCHAFT ¦ Patricia Jungo ¦

 

Sind in einem Produkt Nanomaterialien enthalten, besteht ab 2021 die Pflicht, dies auch darauf zu vermerken. Ob das aber auch wirklich so eingehalten wird, werden Experten in Freiburg i.Ü. in Zukunft überprüfen. Die Plattform «Swiss NanoAnalytics» soll in der Schweiz die Produkte auf Nanomaterialien untersuchen. Gekennzeichnet müssen ab 2021 alle Lebensmittel und Kosmetika sein, die Nanopartikel enthalten.

 

Diese künstlich hergestellten Nanopartikel sind kleiner als 100 Nanometer und von ihrer Wirkung auf Menschen her sehr umstritten. Die Hersteller haben die Pflicht, auf den betroffenen Produkten die Ergänzung „Nano“ anzubringen, damit klar ist, dass darin Nanomaterialien vorhanden sind. Die in Freiburg eröffnete Dienstleistungsplattform «Swiss NanoAnalytics» hat zum Zweck der Industrie und den Behörden beim Nachweis und damit der Deklaration von Nanomaterialien in Produkten zu helfen. Die winzigen Nanopartikel sind rund 1000 Mal schmaler als ein menschliches Haar; und sie sind überall. In Sachen Auswirkungen der Partikel auf Mensch und Umwelt besteht unter Politikern, Wissenschaftlern und Umweltschützern keine Einigkeit. Die Tatsache, dass es so viele verschiedene Nanomaterialien gibt, macht die Diskussion nicht einfacher. Beispielsweise werden künstlich hergestellte Titandioxid-Nanopartikel bei Kaugummis, Zahnpasten und Sonnencremes als Weissmacher eingesetzt. Von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurde die Substanz potentiell krebserregend deklariert, weil sich bei Tierversuchen eine krebserregende Wirkung ergab, wenn die Partikel eingeatmet wurden.

 

Dabei waren jedoch sehr hohe Dosen im Spiel. Es gilt ebenfalls zu bedenken, dass dies nicht an der Substanz selber liegen muss, sondern eventuell auch darauf zurückzuführen ist, dass es allgemein schädlich ist, Partikel einzuatmen. So verhält es sich beispielsweise auch mit Feinstaub. Bei einer anderen Studie aus dem Jahr 2017 stellte sich jedoch heraus, dass Titandioxid-Partikel möglicherweise auch krebserregend sind, wenn sie oral eingenommen werden. Die Pflicht, „Nano“ zu deklarieren, wenn diese im Produkt enthalten sind, ist der Ausdruck der Debatte. Demzufolge muss die Industrie bei all ihren Produkten entsprechende Tests durchführen. Es braucht hierzu spezielle Instrumente und Analysemethoden, die es jedoch nur in wenigen Forschungslaboren gibt. Des Weiteren gestalten sich die Analysen als äusserst komplex; die physikalisch-chemischen Eigenschaften künstlich hergestellter Nanomaterialien können je nach Material und nach Produkt sehr unterschiedlich sein. Diese Arbeit soll die am Adolphe Merkle Institut der Universität Freiburg angesiedelte Plattform Swiss NanoAnalytics leisten. Gemäss Nano-Forscher Christoph Geers sieht die Plattform ihre Aufgabe in der Unterstützung der Industrie, der Behörden und anderen Forschungsinstituten mit modernster und qualitativ höchststehender Analysemethodik. Zum Dienstleistungsspektrum gehören beispielsweise die Charakterisierung von Nanomaterialien, die Analyse von Nanomaterialien in Konsumgütern wie Lebensmitteln und Kosmetika oder die Prüfung der Stabilität von Nanomaterialien in biologischen Flüssigkeiten wie Blutserum.

 

 

Quelle: higgs.ch


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