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Arth SZ: Gemeinde muss Italiener einbürgern

Bildquelle: Berner Zeitung
Bildquelle: Berner Zeitung

DMZ – SOZIALES/POLITIK ¦ Patricia Jungo ¦

 

Die Einbürgerungsgemeinde Arth SZ wollte einem Italiener, der seit 30 Jahren in der Schweiz lebt, die Einbürgerung verweigern. Als Grund wurde ein Manko in geografischen und kulturellen Kenntnissen angegeben. Nun hat das Bundesgericht jedoch anders entschieden: In dem am Montag veröffentlichten Urteil wird festgehalten, dass der Fokus auf ein einzelnes Einbürgerungskriterium nicht zulässig ist, ausser wenn es dabei um ein sehr bedeutendes Kriterium wie beispielsweise eine erhebliche Straffälligkeit geht.

 

Es soll eine Gesamtwürdigung vorgenommen werden. Weiter wurde betont, dass ein Manko in einem Bereich auch durch Stärken in einem anderen ausgeglichen werden könne. Es handle sich bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht um ein Fachexamen, bei dem Spezialkenntnisse und –begriffe beherrscht werden müssten. Wichtiger seien Grundkenntnisse der Allgemeinwissens und Lebenssachverhalte. Für Spitzfindigkeiten sei kein Platz in einem Einbürgerungsverfahren. In diesem Sinne erfüllte der Italiener denn auch alle anderen Einbürgerungsvoraussetzungen. Ihm wurde aber von der Einbürgerungsbehörde auch eine mangelnde gesellschaftliche Eingliederung vorgeworfen. Das Bundesgericht taxierte dieses Argument als sehr widersprüchlich, zumal der Mann seit Jahren ein eigenes Geschäft führt und es für einen Handwerker gar nicht vereinbar ist, keine Kontakte zur lokalen Bevölkerung zu unterhalten. Die Einbürgerungsbehörde verlangte vom Mann im besagten Gespräch sehr spezifische Antworten, was das Bundesgericht ebenfalls nicht nachvollziehen konnte. Zur Sprache kam vom Bundesgericht auch die wohl sehr angespannte Atmosphäre beim Gespräch.

 

Der Mann war von der Behörde angezeigt worden, weil er angeblich eine Liegenschaft in Italien nicht in der Steuererklärung angegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft nahm das Verfahren nicht an die Hand. Für die Einbürgerungsbehörde kam dies einem Fehler gleich. Wie der Italiener dem Bundesgericht berichtete, gab es Unregelmässigkeiten bei der Protokollierung des Einbürgerungsgesprächs. Ebenso seien die Tonbandaufnahmen unvollständig. Auf den fehlenden Teilen wären die mit einer gewissen Feindseligkeit gemachten Äusserungen einiger Mitglieder hörbar gewesen. In diesem Zusammenhang gab das Bundesgericht aber zu bedenken, dass ein solcher Nachweis schwer zu erbringen sei. Es sei aber eher auffällig, dass das Verwaltungsgericht die Gemeindebehörde nach längerer Wartezeit zur Herausgabe der Tonaufnahme zwingen musste.

 

 

 

Quelle: bluewin news


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