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Freiburg: Neuorganisation der Bestellungen von Schulmaterial (Verbrauchsmaterial)

DMZ - BILDUNG ¦

 

Auf Beginn des Schuljahres 2020/21 werden die Schulen das Schulmaterial, das ihre Schülerinnen und Schüler benötigen, hauptsächlich bei der kantonalen Lehrmittelverwaltung (KLV) bestellen. Jede Schule erhält eine Bestellberechtigung, deren Obergrenze sich nach der Anzahl ihrer Schülerinnen und Schüler richtet. Der Kanton hat für die Finanzierung der Kosten in Zusammenhang mit dem Schulmaterial, die bisher von den Gemeinden getragen wurden, einen Betrag von 6,5 Millionen Franken vorgesehen. Gleichzeitig sind Massnahmen geplant, um jegliche Materialverschwendung zu vermeiden.

 

Im An­schluss an den Ent­scheid des Bun­des­ge­richts 2C_206/2016 vom 7. De­zem­ber 2017, der an das Recht auf aus­rei­chen­den und un­ent­gelt­li­chen Grund­schul­un­ter­richt er­in­ner­te, muss­ten meh­re­re Ar­ti­kel des Schul­ge­set­zes ge­än­dert wer­den, da diese es erlaubten, den Eltern die betreffenden Kosten in Rechnung zu stellen. Die ge­än­der­ten Ar­ti­kel sind am ver­gan­ge­nen 1. Ja­nu­ar in Kraft ge­tre­ten. Es wurde ein neuer Ver­teil­schlüs­sel für die Auf­tei­lung der Kos­ten zwi­schen dem Staat und den Ge­mein­den ge­fun­den. Nach die­ser neuen Re­ge­lung ist vor­ge­se­hen, dass der Staat ‒ zu­sätz­lich zu den Kos­ten der Lehr­mit­tel ‒ die Kos­ten für das Schul­ma­te­ri­al (Ver­brauchs­ma­te­ri­al) über­nimmt, wäh­rend die Ge­mein­den die Kos­ten der an der Schu­le or­ga­ni­sier­ten kul­tu­rel­len und sport­li­chen Ak­ti­vi­tä­ten tra­gen. Im Jah­res­bud­get ist dafür ein Be­trag von 6,5 Mil­lio­nen Fran­ken vor­ge­se­hen. Die­ser Be­trag wurde im An­schluss an eine im Früh­jahr 2018 durch­ge­führ­te Um­fra­ge ver­an­schlagt und ent­spricht den im Jahr 2017 ge­tä­tig­ten Aus­ga­ben der Ge­mein­den und El­tern für das Schul­ma­te­ri­al. Er be­inhal­tet auch einen Be­trag von 10 Fran­ken pro Schü­ler/in für Fo­to­ko­pi­en.

 

Empfehlungen für die Schulen

Eine Ar­beits­grup­pe be­stehend aus Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Ämter für ob­li­ga­to­ri­schen Un­ter­richt, von Schul­di­rek­tio­nen, Ge­mein­den oder Ge­mein­de­ver­bän­den sowie Leh­re­rin­nen- und Leh­rer­ver­bän­de hat ein Be­schaf­fungs­ver­fah­ren sowie eine in­di­ka­ti­ve Liste von Wa­ren­kör­ben für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler jeder Schul­stu­fe er­stellt. Sie hat aus­ser­dem einen Pau­schal­be­trag pro Schü­ler/in und Schul­stu­fe als Re­fe­renz­wert be­rech­net. So ver­fügt jede Schu­le über einen Hand­lungs­spiel­raum und kann die An­zahl der Ar­ti­kel sowie die am bes­ten ge­eig­ne­ten Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en fle­xi­bel aus­wäh­len.

 

Ähnlich wie das für die Lehrmittel geltende Verfahren

Für die Be­stel­lung und den An­kauf durch die Schu­len und die Lehr­kräf­te gilt künf­tig fol­gen­de Re­ge­lung:

Die Schul­di­rek­tio­nen er­hal­ten die Ge­neh­mi­gung, die er­for­der­li­chen Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en nach Mass­ga­be der Schü­ler­zahl zu be­stel­len und zu er­wer­ben, ohne dass Bar­geld über­wie­sen wird. Die Be­stel­lun­gen sind an die KLV zu rich­ten, die be­reits jetzt plant, ihr An­ge­bot für die ge­stal­te­ri­schen Fä­cher und die bil­den­den Küns­te ent­spre­chend den Be­dürf­nis­sen der Pra­xis zu er­wei­tern. Den Schu­len wird ein EDV-Tool zur Ver­fü­gung ge­stellt, über das die Be­stel­lun­gen er­fol­gen und in dem der «Kon­to­stand» pro Schu­le und pro Lehr­per­son an­zeigt wird.

Die Schu­len und die Lehr­per­so­nen sind ver­pflich­tet alle bei der KLV auf­ge­führ­ten und ver­füg­ba­ren Ar­ti­kel dort zu be­stel­len. Ist der be­tref­fen­de Ar­ti­kel nicht auf­ge­führt oder nicht lie­fer­bar, kann er in einem an­de­ren Ge­schäft auf Rech­nung er­wor­ben oder bar be­zahlt wer­den. Im Falle einer Bar­zah­lung muss die Lehr­per­son den Be­trag vor­schies­sen und die Er­stat­tung der ent­stan­de­nen Kos­ten ver­lan­gen. Diese er­folgt so rasch wie mög­lich über ihr Ge­halts­kon­to.

 

Verschwendung vermeiden!

Auch wenn jede Schu­le je­weils zu Schul­jah­res­be­ginn ge­nü­gend Ma­te­ri­al be­reit­stel­len muss, sol­len die El­tern und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler um­fas­send sen­si­bi­li­siert wer­den, eine un­nö­ti­ge Verschwen­dung von Schreib­stif­ten, Hef­ten, Pa­pier oder spe­zi­el­lem Ma­te­ri­al für das Zeich­nen, die Geo­me­trie oder die Ma­the­ma­tik zu ver­mei­den. Denn es ist wün­schens­wert, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler zum jähr­lich ab­ge­ge­be­nen Ma­te­ri­al Sorge tra­gen. Die Ämter für ob­li­ga­to­ri­schen Unter­richt wer­den ge­mein­sam mit den Schu­len ent­spre­chen­de Emp­feh­lun­gen her­aus­ge­ben.

 

 

Quelle: Kanton Freiburg

 


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