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Abzug für Drittbetreuungskosten von Kindern soll bei 12'000 Franken liegen

DMZ - POLITIK ¦

 

Die Finanzkommission hält daran fest, die Abzüge für Drittbetreuungskosten von Kindern auf 12'000 Franken zu begrenzen. In der ersten Lesung des Steuergesetzes hatte der Grosse Rat den Abzug auf 16'000 Franken festgelegt. Beim Dekret zur Neubewertung der Liegenschaften beantragt die Finanzkommission, den Ziel-Medianwert für deren Bewertung auf 70 Prozent festzulegen. Schliesslich beantragt sie mehrheitlich die sofortige Anpassung der Ladenöffnungszeiten und sagt einstimmig Ja zu den neuen Regelungen für E-Zigaretten.

 

Die Finanzkommission (FiKo) hat die Geschäfte der Märzsession 2020 vorberaten. Auch für die zweite Lesung des Steuergesetzes beantragt eine deutliche Mehrheit der FiKo, die Abzüge für Drittbetreuungskosten von Kindern auf 12'000 Franken zu begrenzen. In der ersten Lesung hatte sich der Grosse Rat für 16'000 Franken ausgesprochen und damit den Vorschlag des Regierungsrats unterstützt.

Bei den Steuererleichterungen im Rahmen der kantonalen Wirtschaftsförderung für Firmen hat die FiKo einen Antrag knapp abgelehnt, der verlangt, dass Steuererleichterungen widerrufen und zurückgefordert werden können, wenn Unternehmen nach zu kurzer Frist den Kanton wieder verlassen. Für die Kommissionsmehrheit ist es ausreichend, dass bereits heute Steuererleichterungen nur unter Auflagen gewährt werden, die Einhaltung der Abmachungen streng kontrolliert wird und bei Missbrauch Gelder zurückgefordert werden. Die starke Minderheit will die Möglichkeit des Widerrufs von Steuererleichterungen im Gesetz verankern.

Dekret zur Neubewertung der Liegenschaften: Ziel-Medianwert soll 70 Prozent betragen

Bei der Beratung des Dekrets zur Neubewertung der Liegenschaften hat sich die Mehrheit der FiKo für einen Ziel-Medianwert von 70 Prozent ausgesprochen. Der Regierungsrat will diesen auf 77 Prozent festlegen. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, dass der Grosse Rat bereits bei der letzten Debatte zum Dekret 2017 den Wert auf 70 Prozent festgelegt habe. Die Erhöhung des amtlichen Wertes werde auch mit 70 Prozent beachtlich ausfallen und der Kanton Bern liege damit im interkantonalen Vergleich im Mittelfeld. Ausserdem gelte es bei der Festsetzung des amtlichen Wertes auch die Belastung durch die kommunale Liegenschaftssteuer mit zu berücksichtigen, was generell für den tieferen Wert spreche. Die Argumente der Minderheit waren, dass es eine Frage der Fairness und der Steuergerechtigkeit zwischen Mieterinnen und Mietern und den Liegenschaftsbesitzern sei, den Wert auf 77 Prozent festzulegen. Die Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften seien in vielerlei Hinsicht steuerlich bevorteilt.

 

Handels- und Gewerbegesetz: Kommission will Ladenöffnungszeiten ebenfalls beraten

Beim Handels und Gewerbegesetz (HGG) waren die vorgeschlagenen Regelungen zu den E-Zigaretten unbestritten. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

In der Vernehmlassung schlug der Regierungsrat neben den Regelungen für E-Zigaretten auch eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende vor (Samstag bis 18 Uhr, vier Sonntagsverkäufe). Weil diese Vorschläge in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen wurden, will der Regierungsrat in der aktuellen Revision des HGG nur den Verkauf von E-Zigaretten regeln. Die bürgerliche Mehrheit der FiKo will die beiden Themen jedoch in einer Revision behandeln und beantragt, die Anpassung der Ladenöffnungszeiten wieder in die Revision aufzunehmen und der Ausdehnung zuzustimmen.

 

Ja zum Personendatensammlungsgesetz

Das Personendatensammlungsgesetz soll eine einheitliche Grundlage für das Führen von zentralen Personendatensammlungen in der Kantonsverwaltung schaffen und das bestehende Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register aus dem Jahr 2006 ablösen. In der FiKo war das Gesetz grossmehrheitlich unbestritten. Die Diskussion drehte sich um Fragen zur Datensicherheit, zum Schutz vor Hackerangriffen und zur Verwaltung von Zugriffsrechten, insbesondere von externen Stellen mit öffentlichem Auftrag. Die FiKo empfiehlt dem Grossen Rat mit einer Gegenstimme, dem Gesetz zuzustimmen.

 

 

Quelle: Kanton Bern


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