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Kommt Sterbehilfe bald auch in die Schweizer Gefängnisse?

DMZ – SOZIALES/GESELLSCHAFT ¦ Patricia Jungo ¦

 

Auch in Schweizer Gefängnissen werden die Insassen immer älter und so auch kränker. Für die Kantone ist es klar, dass Sterbehilfe ebenfalls für Gefangene möglich sein muss. So einfach scheint diese Frage dennoch nicht zu sein, beschäftigen sich doch die Schweizer Strafvollzugsbehörden seit Herbst 2018 damit. In der Zeit wurde ein Fall publik, bei dem sich der 69-jährige verwahrte Sexualstraftäter bei der Sterbehilfsorganisation Exit angemeldet hatte.

 

Er gab an, sein sinnloses Leben wegen den zunehmend unerträglich werdenden Lebensbedingungen beenden zu wollen. Nicht alle haben zu diesem viel diskutierten dieselbe Meinung. Erstmals nehmen die Kantone Stellung dazu. Alain Hofer, Stellvertretender Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und- direktoren (KKJPD), sagt gegenüber watson, man sei sich einig, dass auch Personen im Justizvollzug das Recht zustehen solle, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Dabei herrsche aber bei der Frage, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssten, noch keine Einigkeit. Ebenso gebe es betreffend Zuständigkeiten, Sterbeort und Ablauf noch etliche offene Fragen. Obschon der Sexualtäter, der in der Strafanstalt Bostadel im Kanton Zug inhaftiert ist, der bisher einzige öffentlich bekannte Gefangene ist, der sich einen assistierten Suizid wünscht, geht man davon aus, dass es in Zukunft viel mehr solche Fälle geben wird. Dies zeigen die Ergebnisse diverser Studien und Untersuchungen.

 

Daraus wird ersichtlich, dass immer mehr ältere Gefangene in den Schweizer Gefängnissen leben. Die Bevölkerung und auch die Straftäter werden immer älter. Zudem lässt sich eine tendenziell längere Zeit und eine härtere Verwahrungszeit beobachten. Für die Anstalten besteht die Herausforderung darin, sich darauf vorzubereiten, wie sie mit Gefangenen umgehen sollen, welche in Haft sterben. In diesem Zusammenhang geht es auch darum, eine einheitliche Regelung im Umgang mit Gefangenen anzustreben, welche Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. Als eine besonders heikle Frage gilt etwa, ob es sich dabei für die Gefangenen auch um eine Strategie handeln könnte, mit einem assistierten Suizid der Strafe zu entgegen.

 

Nun haben sich Fachpersonen im Auftrag des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug (SKJV), das die Kantone bei der Planung und Entwicklung des Justizvollzugs unterstützt, in einem Grundlagenpapier mit den wichtigsten dieser Fragen auseinandergesetzt. Einer der darin festgelegten Punkte sagt, dass für Inhaftierte in Bezug auf Sterbehilfe grundsätzlich dieselben Massstäbe zur Anwendung kommen wie bei Personen in Freiheit. Im vergangenen Herbst kam das Papier zur Vernehmlassung in die drei Stafvollzugskonkordate. Nachdem diese nun beendet ist, erhält das SKJV jetzt den Auftrag die Vernehmlassungsergebnisse in einer Synthese zusammenzufassen, welche wiederum dazu dienen soll, eine Empfehlung an die Kantone zu erarbeiten. Es ist vorgesehen, dass die Delegiertenversammlung der KKJPD im Herbst eine überarbeitete Empfehlung verabschieden wird.

 

 

 

Quelle: watson


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