Richter ändert heimlich Urteil ab - Urteil ist Urteil? Nicht unbedingt überall!

DMZ - GESETZ / RECHT ¦

 

Dokumente beweisen, dass der Gerichts-präsident in Graubünden ein Urteil heimlich änderte.

Neue Erkentnisse in der Bündner Justizaffäre: 2018 entschied das Bündner Kantonsgericht einen Erbstreit. Doch von diesem Urteil vom 15. Mai gibt es zwei Versionen. Dies zeigen gemeinsame Recherchen von SRF und dem Digitalmagazin «Republik»:

Die erste Fassung, die nie verschickt wurde, spricht Patrick Schmit eine halbe Million Franken zu. Schmit ist einer der Söhne des Verstorbenen und hatte erfolgreich geklagt.

 

Die zweite Version aber kommt zum Schluss, dass das Geld wegen einer Abtretung dem früheren Anwalt von Patrick Schmit ausbezahlt werden soll. Und weil der inzwischen verstorben ist, solle das Geld nun der Erbin des Anwalts zustehen.

Die Dokumente zeigen auch: Gerichtspräsident Norbert Brunner gibt gegenüber seinen Kollegen zu, dass er persönlich diese Änderung des Urteils vom 15. Mai 2018 anordnete, ohne die anderen Richter zu informieren. 

 

Der Präsident dementiert

Inzwischen will Norbert Brunner davon nichts mehr wissen. Konfrontiert mit den Dokumenten antwortet er schriftlich: «Es ist völlig klar, dass ein einmal von der Kammer verabschiedetes Urteilsdispositiv von einem einzelnen Richter nicht abgeändert werden darf.» Das sei auch nicht passiert: «Die Kammer erteilte nach der Beratung der Hauptpunkte des Verfahrens dem Vorsitzenden und dem Aktuar den Auftrag, das Urteil zu bereinigen und das Urteilsdispositiv zu formulieren.»

Brunners Handeln zieht nun Konsequenzen nach sich: Bei der Staatsanwaltschaft sind inzwischen zwei Strafanzeigen eingegangen – durch einen anderen Richter wegen Urkundenfälschung und durch den aktuellen Anwalt des Geschädigten Patrick Schmit wegen Urkundenfälschung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 

 

Quelle: SRF ¦ Republik

 


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