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Schafft Genf die diskriminierende Hundesteuer ab?

Am 9. Februar wird auch in Genf abgestimmt (Bildquelle: Begleitheft zur Abstimmung, Cover)
Am 9. Februar wird auch in Genf abgestimmt (Bildquelle: Begleitheft zur Abstimmung, Cover)

DMZ - SOZIALES ¦ Marco Perroulaz ¦

KOMMENTAR

 

In wenigen Tagen, am 9. Februar, stimmt Genf nebst den Vorlagen des Bundes auch über die Hundesteuer ab, darüber nämlich, ob diese abgeschafft werden soll.

Genf hätte hier die Möglichkeit, einen wegweisenden, sozialen Beschluss zu fällen, etwas gegen die Diskriminierung einer absoluten Minderheit zu tun.

Der Anteil der Genfer Steuerzahler mit Hund beträgt 20’719 von insgesamt 296’468, genau 7.0 Prozent. Oder 4.1 Prozent der Einwohner. Die Wenigsten haben mehr als einen Hund.

 

Das entsprechende Gesetz zur Aufhebung der Hundesteuer im Kanton Genf geht auf ein Referendum zurück und wurde vom Grossen Rat bereits in seiner Sitzung vom 1. März 2019 mit 49 Ja gegen 39 Nein verabschiedet. Nicht begeistert davon ist der Staatsrat, der sich wohl hauptsächlich um den Verlust von Steuereinnahmen Sorgen macht und das Stimmvolk zur Ablehnung auffordert.

 

Konkret geht es um verhältnismässig bescheidene 2.15 Millionen Franken - 0.026 Prozent des Genfer Staatshaushalts 2017 mit rund 8.2 Milliarden Franken. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fliessen zu 56 Prozent in den Kantonssteuertopf, nur zehn Prozent dieses Betrages werden für den administrativen Aufwand zur Erhebung dieser Steuer aufgewendet. Die Gemeinden, welche die notwendigen Arbeiten ausführen, bekommen nur 38 Prozent der Hundesteuer. Weitere sechs Prozent fliessen in Fonds für die Bekämpfung von Tierseuchen und Schäden durch streunende Hunde.

 

Der Genfer Grosse Rat befürwortet den Besitz eines Hundes im Hinblick auf seine soziale Rolle und ist mehrheitlich der Ansicht, dass die Hundesteuer eine überholte Steuer ist, welche Besitzer von Hunden und jene anderer Haus- und Hoftiere ungleich behandle und daher eingestellt werden sollte.

 

Das Referendumskomitee gegen die Abschaffung der Steuer auf Hunde hält dem entgegen, dass die Hundehaltung verschiedene Kosten verursache, etwa für die Entsorgung der hündischen Hinterlassenschaften. Auch dürfe man nicht die Gemeinden vergessen, die bei Wegfall der Hundesteuer die grossen Verlierer seien, aber zu keinem Zeitpunkt konsultiert worden seien.

Genf sorgt bezüglich Hundehaltung regelmässig für Schlagzeilen. Unvergessen ist das 2006 eingeführte Maulkorbobligatorium in öffentlichen Parkanlagen für sämtliche !! Hunderassen. Nachdem das Bundesgericht dieses im Hinblick auf bereits getroffene Massnahmen als unverhältnismässig und verfassungswidrig befand, wurde es bereits ein halbes Jahr später aus dem Hundegesetz gestrichen.

 

Wenn das Genfer Stimmvolk am 9. Februar 2020 ein überzeugtes JA in die Urne legt, könnte dies wegweisende Signalwirkung erzeugen um diese überalterte und diskriminierende Luxussteuer irgendwann vielleicht landesweit abzuschaffen.

Es ist ja so, dass die Erträge aus der Hundesteuer wohl in aller Regel beträchtlich höher liegen, als die Kosten der Entsorgung jeglicher öffentlich anfallender Abfälle. Mit Ausnahme von Grossanlässen natürlich, an welchen die Besucher meist ihre Abfälle achtlos fallen lassen, wie die Hühner ihren Mist. Zumindest in meiner Wohngemeinde konnte dies vor Jahren noch ganz einfach anhand der Erfolgsrechnung nachgewiesen werden. Heute wird dieser Posten nicht mehr gesondert ausgewiesen. 


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