Was wenn der Richter im Gerichtssaal schläft?

DMZ - GESETZ / RECHT ¦ SOZIALES ¦  Yves Müller ¦

KOMMENTAR

 

Jedermann hat gestützt auf Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht sein Anliegen einem Gericht im Bezug von IV-Leistungen vorzutragen. Manchmal kommt es diesbezüglich zu komischen Szenen Zusammensetzung des Gerichts müsste geändert werden.

 

Als interessierter Sozialversicherungs-fachmann besuche ich ab und zu Verhandlungen im Bezug auf Invaliden- oder Unfall-versicherungsleistungen. Es handelt sich dabei meistens um sogenannte Schlussvorträge. D.h. der Rechtsvertreter und die Rechtsvertreterin der Antragssteller auf IV-Leistungen begründet dem Gericht nochmal seine Anträge (Rechtsbegehren). Die Invalidenversicherung glänzt diesbezüglich sehr oft unerklärlich mit Abstinenz.

 

Da steht nun der Anwalt und versucht das Gericht von seiner Version zu überzeugen. Ihm Gegenüber sitzt ein Gericht (bestehend aus 3 Richterinnen und Richter), Als Zuschauer gehet man davon aus, dass das Verfahren fair sei. Fair bedeutet das Gericht nimmt die Ausführungen der Rechtsvertretung zur Kenntnis – wie sie diese dann bewertet ist eine andere Sache.

Vor ca. 3 Monaten war ich als Besucher bei einem solchen Verfahren. Nach etwa 30 Minuten geschah etwas, was ich für unwahrscheinlich hielt. Ein Richter ist eingeschlafen! Ich meine nicht nur kurz eingenickt, sondern eingeschlafen!

 

Mit einem fairen Verfahren hat das nichts mehr zu tun. Es ist zu erwarten, dass die entsprechende Gerichtspräsidentin resp. Gerichtspräsident hier Konsequenzen zieht. Ansonsten wäre das Parlament (Gerichtskommission) gefordert. Der Rechtsstaat wird durch schlafende Richter ad absurdum geführt.

Gerade in Bezug auf Invaliden- oder Unfallversicherungsleistungen wäre eine Zusammensetzung von Richtern und unabhängigen Ärzten sinnvoll. Im Moment korrigieren die Gericht Berichte von Ärzten nur sehr selten.  


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