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Soziale Dienste verstossen gegen Bundesverfassung 

Wer am Boden liegt, läuft Gefahr noch getreten zu werden

 

DMZ - SOZIALES ¦ GESETZ / RECHT ¦

 

Trotz der immer häufiger werdenden Berichten in Medien machen die Sozialen Dienste meist weiter wie bisher. Die Misstände sind gravierend und häufen sich von Jahr zu Jahr. Gemäss Angaben der WOZ stehen JuristInnen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilfeberatung (UFS) in Zürich teilweise die Haare zu Berge. Die UFS berät Menschen, die in die Behördenmühle geraten sind, und beschreitet wenn nötig den Rechtsweg. "Denn Sozialhilfeabhängige haben einen schweren Stand, wenn sie sich gegen fehlerhafte Entscheide zu wehren wagen. Das Justizsystem diskriminiert sie, obwohl sie Anrecht auf Rechtsschutz hätten." (WOZ)

 

Streitfälle wie in der aktuellen WOZ geschildert gibt es en masse. Die Bundesverfassung hält fest, dass Mittellose Anrecht auf unentgeltliche Prozessführung haben. Leider ist dies in Zürich, Aargau und Solothurn und anderen Kantonen etwas, was ignoriert wird, bzw. bewusst abgelehnt wird. Die Behörden scheinen zu meinen, sich nicht an die geltenden Gesetze halten zu müssen. Leider kommen sie scheinbar auch immer wieder durch damit. Denn wo kein Kläger...

 

Kaum reelle Chancen sich erfolgreich gegen Missbräuche zu wehren

Uns liegen ebenfalls diverse Fälle und Schreiben von Ämtern und Gemeinden vor, in welchen das Recht mit Füssen getreten wird. Seit Jahren kämpfen wir gegen diese Missbräuche und unterstützen Betroffene. Meist ohne reelle Chance. Eine Abteilung deckt und schützt die andere. Ein Kampf, den man bereits verloren hat, bevor man damit begonnen hat. Beschwerden werden abgelehnt - mit den fadenscheinigsten Argumenten. Dass Betroffene mit diesen Verfehlungen nicht einfach an die Öffentlichkeit gehen ist nachvollziehbar. Nicht zuletzt werden diese Menschen auch unter Druck gesetzt und bedroht von Amtsstellen mit Hinweis auf weitreichende Konsequenzen. Hier kann aber beruhigt werden. Man muss unbedingt endlich an die Öffentlichkeit mit all den Ungerechtigkeiten, damit sich auch umgehend etwas ändern kann. Ansonsten wursteln diese Leute weiter wie bisher.

 

Wer am Boden liegt, läuft Gefahr noch getreten zu werden 

Sozialhilfe gibt es erst, wenn alles verloren ist. Und selbst dann nur mit Auflagen und menschenunwürdigen Forderungen, was auch der Bericht der WOZ eindrücklich aufzeigt. "Wenn der Lohn nicht zum Leben reicht oder jemand ausgesteuert ist, keine unterstützungspflichtige Person herangezogen werden kann, alle Wertgegenstände verkauft sind. Weil die Existenz der Betroffenen dann direkt von den Fürsorgeämtern abhängt, ist es ein hochsensibles Rechtsgebiet. Aber ausgerechnet hier sieht der Gesetzgeber keinerlei Schutzmassnahmen vor."

Während zB. im Arbeits- und Mietrecht, bei der Opferhilfe oder den Sozialversicherungen subventionierte Beratungsangebote bestehen, sind arme Menschen auf sich allein gestellt.

 

Harte Realität und kein Einzelfall

"Das dadurch bestehende Machtgefälle ebnet den Weg für Missbrauch. Tobias Hobi berichtet von Fällen, in denen SozialhilfebezügerInnen von Ämtern mit allen Mitteln schikaniert werden, zum Teil auch mit rechtswidrigen Methoden. (Zum Schutz der Betroffenen werden hier keine Einzelheiten genannt.) Aber auch ohne böse Absicht würden sehr viele Fehler in sozialhilferechtlichen Verfügungen produziert, sagt Hobi. «Das liegt daran, dass oft keine juristischen Fachleute an der Ausarbeitung der Entscheide beteiligt sind.» Laien in Gemeindegremien seien in der Schweiz grundsätzlich nichts Ungewöhnliches, man denke etwa an eine Baukommission, «nur sind die Auswirkungen nirgends so einschneidend, wie wenn es um die materielle Existenzsicherung geht»."

 

Erpressung, Druck, böse Absicht, Hohn

Unterlagen, die uns vorliegen, zeigen auf, wie vielerorts gearbeitet wird. Zahlungen werden gestoppt, gekürzt, nur weil der Behörde etwas nicht in den Kram passt, aber allerdings auch eine rechtliche Grundlage fehlt solche Forderungen zu stellen. Also agieren siedoppelt falsch und machen sich teilweise strafbar. Vom Menschlichen Aspekt brauchen wir gar nicht erst anzufangen. Diese Menschen sind ohne juristischen Beistand verloren, deshalb sollten sich Betroffene unbedingt einen Anwalt nehmen. Die Bundesverfassung sieht vor, dass die Kosten von Staat getragen, bzw. vorgeschossen werden.

Grundsätzlich gilt: Wer einen ihm zustehenden Anspruch gerichtlich durchsetzen möchte, muss in der Regel Gerichtskosten vorschiessen und benötigt unter Umständen einen Anwalt für die Abfassung der für den Prozess nötigen Rechtsschriften. Art. 29 Abs. 3 BV stellt sicher, dass niemandem der Zugang zur Rechtspflege nur aufgrund fehlender finanzieller Mittel verwehrt wird.  In der Praxis wird das aber häufig vereitelt mit der Begründung, dass jemand dafür «in schwerwiegender Weise betroffen» sein muss, oder der Fall «besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten» bietet. Was also ohnehin in jedem solchen Fall gegeben ist, wird angezweifelt. Menschenrechte werden gleich mitbeschnitten.

 

Aufstehen und Missbräuche stoppen

Wer betroffen ist, kann sich bei uns melden und seinen Fall schildern. Wir werden wie immer versucht sein entsprechende Hilfe zu bieten und einzuleiten. Idealerweise sollten Betroffene gefunden werden, die an die Öffentlichkeit treten möchten mit ihrem Fall.

Meldungen an: redaktion@mittellaendische.ch

 

 

Quellen: WOZ - https://www.woz.ch/-9ea0?fbclid=IwAR2WwE3nh_KYMVb5lDKDMznvca_o8KD48wefDt7d--uO2J4wZ2W8DhJ5LGI ¦ admin.ch 


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