Evaluation zeigt: Schulische Integration an den Luzerner Volksschulen funktioniert gut

DMZ - BILDUNG / GESELLSCHAFT ¦

 

Die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Regelklassen im Kanton Luzern gelingt. Dies zeigt eine Evaluation der Universität und der Pädagogischen Hochschule Zürich. Die Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure ist positiv, die schulische Integration wird akzeptiert. Jedoch gibt es zu wenig ausgebildete Fachpersonen und Lernende mit auffälligem Verhalten stellen eine Herausforderung dar.

 

Seit dem Schuljahr 2012/13 bieten alle Gemeinden im Kanton Luzern die integrative Förderung (IF) im Kindergarten, in der Primarschule und in der Sekundarschule an. Ziel ist es, auch Kindern mit besonderen Bedürfnissen die Mitarbeit in der Klassengemeinschaft zu ermöglichen. Die integrative Sonderschulung (IS) wiederum stützt sich auf das Behinderten-Gleichstellungsgesetz und das Sonderpädagogik-Konkordat. Sie umfasst Lernende mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf, die ebenfalls innerhalb der Regelklasse geschult werden. Nun wurden die beiden Angebote einer breit angelegten Evaluation unterzogen.

 

Die schulische Integration ist etabliert

Die Evaluation der integrativen Förderung (IF) und der integrativen Sonderschulung (IS) im Kanton Luzern liefert insgesamt positive Ergebnisse zur Umsetzung der schulischen Integration. Die integrativen Schulungs- und Fördermassnahmen werden breit unterstützt und als richtig beurteilt. Die Verfahren und Regelungen der Dienststelle Volksschulbildung sind bekannt und werden als hilfreich wahrgenommen. Grossmehrheitlich wird die integrative Schulung akzeptiert, wenn auch unterschiedliche Herausforderungen genannt werden, beispielsweise in Bezug auf den Einsatz von zeitlichen oder finanziellen Ressourcen. Die Befragten engagieren sich aber für die Integration und entwickeln IF und IS stetig weiter. «Aus den Ergebnissen lässt sich schliessen, dass die integrative Förderung und Schulung für die Lernenden sinnvoll und zielführend ist. Das ist sehr erfreulich und zeigt, dass an den Schulen für die schulische Integration viel Gutes geleistet wird», so Charles Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung.

 

Die Zusammenarbeit funktioniert gut

Ein grosser Teil der Lehrpersonen ist mit den Aufgaben und der Rollenteilung sowie mit der Zusammenarbeit insgesamt zufrieden. Sowohl bei IF als auch bei IS geschieht die Zusammenarbeit während dem Unterricht oder in festgelegten Zeitgefässen vor und nach dem Unterricht. Die meisten Klassenlehrpersonen fühlen sich durch die zusätzlich anwesenden und speziell ausgebildeten IF- und IS-Lehrpersonen unterstützt. Die Evaluation zeigt, dass die Kooperation auf den verschiedenen Ebenen des Systems und zwischen den verschiedenen Personengruppen gut bis sehr gut funktioniert. Positiv erwähnt wird insbesondere die Zusammenarbeit mit den Schuldiensten (Logopädie, Psychomotorik, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie). Dies ist gemäss Vincent erfreulich, da Zusammenarbeit ein wesentlicher Faktor für eine gelingende Integration ist. Mehrfach wird in der Evaluation aber auf die Schwierigkeit hingewiesen, genügend ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zu finden, insbesondere für IF. Fehlende ausgebildete schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen führen dazu, dass sich Klassenlehrpersonen belastet fühlen.

 

Verhaltensauffällige Kinder stellen eine Herausforderung dar

Die Schulleitungen beurteilen das Fachwissen der IF-Lehrpersonen bezüglich der Förderung von Lernenden mit Verhaltensauffälligkeiten als genügend bis eher genügend, jenes der IS-Lehrpersonen wird als genügend eingeschätzt. Auch die Klassen- und Fachlehrpersonen fühlen sich bezüglich auffälligem Verhalten eher kompetent, doch äussern einige auch eine gewisse Überforderung in dieser Thematik. Hinzu kommt, dass im Falle von Verhaltensauffälligkeiten das Verfahren bei Sonderschulanträgen kritisiert wird. Es wird als zeitaufwändig beurteilt und die Zuweisung zu einer Sonderschule erfolge zu spät. Die anspruchsvolle integrative Schulung von Lernenden mit Verhaltensauffälligkeiten beeinflusst die Akzeptanz der integrativen Schulung stark.

 

Die Dienststelle Volksschulbildung plant Massnahmen

Laut Vincent wurde der Evaluationsbericht dienststellenintern analysiert. Er enthält unter anderem Entwicklungsempfehlungen, beispielsweise zum Abklärungsverfahren zur integrativen Sonderschulung. Es sei zu prüfen, ob die Prozesse vereinfacht werden können. Es gehe nun darum, die Empfehlungen zu bewerten, diese in eine Massnahmenplanung einzubinden und gezielt anzugehen, so Vincent. Er betont, dies geschehe in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im Bildungswesen. Wie dies konkret aussieht, erklärt Vincent anhand eines Beispiels: «Die differenzierten Evaluationsergebnisse erlauben uns beispielsweise, mit der Pädagogischen Hochschule das Ausbildungs-, das Weiterbildungs- und das Unterstützungsangebot der Lehrpersonen gezielt weiter zu entwickeln.»

 

Die Evaluation IF/IS

Die Universität Zürich und die Pädagogische Hochschule Zürich haben im Schuljahr 2018/19 die Umsetzung der integrativen Förderung (IF) und der integrativen Sonderschulung (IS) im Kanton Luzern evaluiert. An der schriftlichen Befragung haben 2543 Lehrpersonen, Schulleitungen, Bildungskommissionspräsidien und Erziehungsberechtigte von Kindern mit integrierter Sonderschulung teilgenommen. Zusätzlich fanden Fokusgruppengespräche mit Verantwortlichen der Dienststelle Volksschulbildung (DVS), der Sonderschulen und der regionalen Schuldienste statt. Im Rahmen einer Fallstudie wurden an sechs Schulen Dokumente analysiert, der Unterricht beobachtet und Interviews geführt. 

 

 

Quelle: Kanton Luzern


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