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Die Landwirtschaft bereitet sich auf die Herausforderungen von morgen vor

DMZ - LANDWIRTSCHAFT ¦

 

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) verabschiedet. Diese positioniert die Landwirtschaft so, dass den Anliegen der Bevölkerung Rechnung getragen wird. Damit verfügt die Schweizer Landwirtschaft über den passenden Rahmen, um den Mehrwert ihrer Produkte stärker zur Geltung zu bringen. Die Effizienz der Betriebe wird gestärkt und die Umweltbelastung sowie der Verbrauch von nicht erneuerbaren Ressourcen weiter reduziert. Die Botschaft zur AP22+ enthält auch ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative. Der Gesamtbetrag, den der Bundesrat für Direktzahlungen vorsieht, beläuft sich auf 13 774 Millionen Schweizer Franken.

 

Die Veränderungen in unserer Umwelt, insbesondere aufgrund des Klimawandels, des technologischen Fortschritts und der gesellschaftlichen Erwartungen, stellen die Land- und Ernährungswirtschaft vor neue Herausforderungen. Eine Anpassung des landwirtschaftspolitischen Rahmens ist deshalb periodisch notwendig. In diesem Sinne schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Gesetzgebung per 2022 anzupassen.

 

Berücksichtigung der Trinkwasserinitiative

 Die Botschaft zur AP22+ beinhaltet ein Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative. Dazu zählen Massnahmen zur Verringerung der Nährstoffverluste und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Ausserdem ist eine Senkung der maximal erlaubten Hofdüngerausbringung pro Hektare vorgesehen. Der ökologische Leistungsnachweis wird weiterentwickelt, damit Lücken bei der Erreichung ökologischer Ziele geschlossen werden können. Unter anderem werden die Anzahl der bewilligten Produkte eingeschränkt und die Anforderungen an die Reduzierung der Emissionen in Fliessgewässern und Biotopen verschärft.

Noch umweltfreundlichere landwirtschaftliche Praktiken werden durch Direktzahlungen gefördert. Das Reduktionsziel bezüglich Treibhausgasemissionen wird für die Landwirtschaft wie für die anderen Branchen in der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen festgelegt.

Für die Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste um 10 Prozent bis 2025 und 20 Prozent bis 2030 werden die Branchenorganisationen in die Verantwortung genommen. Sie können sich dabei auf die Fördermassnahmen des Bundes stützen. Werden aufgrund der von den Branchenorganisationen ergriffenen Massnahmen die Ziele nicht erreicht, so ergreift der Bund im Jahr 2025 auf dem Verordnungsweg zusätzliche Massnahmen.

 

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) schlägt in ihrer parlamentarischen Initiative einen verbindlichen Absenkpfad mit Reduktionszielen für die Risiken beim Einsatz von Pestiziden im Gesetz zu verankern. Am 10. Februar 2020 hat sie die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf eröffnet. Die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden für Oberflächengewässer, naturnahe Lebensräume und als Trinkwasser genutztes Grundwasser sollen bis 2027 um 50 Prozent reduziert werden. Damit sollen unter anderem die Ziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel des Bundesrates verbindlich auf Gesetzesstufe verankert und auf Biozide ausgedehnt. werden. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung dieser Vorlage. Sie ist kohärent mit den Massnahmen des Bundesrates. Der Zeitplan ermöglicht es dem Parlament, die beiden Geschäfte gemeinsam zu beraten und allenfalls zusammenzuführen.

 

Anpassung der Direktzahlungen

Um zukünftige Direktzahlungsbezügerinnen und ‑bezüger besser auf ihre Aufgaben vorzubereiten, werden die Anforderungen an die Ausbildung erhöht. Zudem ist eine Plafonierung der Direktzahlungen mit einer schrittweisen Reduktion bei Zahlungen über 150 000 Franken pro Betrieb vorgesehen.

Die Produktionssystembeiträge werden so weiterentwickelt, dass damit eine nachhaltige und auf Wertschöpfung ausgerichtete Landwirtschaft gefördert wird.

Im Bereich der Strukturverbesserungen sind Investitionshilfen für den Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, für innovative Technologien zur Reduktion negativer Umweltauswirkungen sowie für die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls vorgesehen.

 

Besserer Status für die Lebenspartnerin bzw. den Lebenspartner

Im Bereich der Direktzahlungen übernimmt die Landwirtschaft eine Pionierrolle, indem sie eine soziale Absicherung für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner vorsieht, die im Betrieb mitarbeiten.

 

Der Bundesrat schlägt eine Aktualisierung des bäuerlichen Bodenrechts vor. Mit dieser Anpassung wird auch der rechtliche Status von auf dem Betrieb mitarbeitenden Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, die nicht Eigentümerinnen oder Eigentümer sind, verbessert. Die Bestimmungen zu den juristischen Personen werden vereinheitlicht, um die unternehmerische Entfaltung der Betriebe zu fördern. Das Verfahren zur Überschreitung der maximalen Belastungsgrenze bei Hypothekarkrediten wird vereinfacht.

 

Die Botschaft enthält einen Vorschlag, mit dem der Bund die Möglichkeit hätte, sich während acht Jahren an der Prämie für Ernteausfallversicherungen zu beteiligen. Das WBF soll die Massnahme nach vier Jahren evaluieren. Mit solchen Versicherungen werden grossflächige Risiken im Zusammenhang mit wetterbedingten Ertragsschwankungen abgesichert.

Schliesslich schlägt der Bundesrat die Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken sowie von Pilot- und Demonstrationsprojekten vor. Damit möchte er die Vernetzung von Forschung, Bildung und Beratung stärken.

 

Zahlungsrahmen bleiben unverändert

Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022–2025 entspricht nominal weitgehend den für die Jahre 2018–2021 geplanten Ausgaben. Der Gesamtbetrag von 13 774 Millionen Franken wird wie folgt auf die verschiedenen Zahlungsrahmen aufgeteilt:

  • Produktionsgrundlagen:        565 Millionen Franken
  • Produktion und Absatz:         2119 Millionen Franken
  • Direktzahlungen:                  11 090 Millionen Franken

Die Gesetzesänderungen sollen gleichzeitig mit den neuen landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022–2025 per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 ist online einsehbar unter www.blw.admin.ch.

        

 

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

http://www.wbf.admin.ch                         


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