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Cannabisblüten sind kein Feinschnitttabak

Indudstriehanf. {} Bildquelle: Frank Liebig • CC BY-SA 3.0 de Wikipedia
Indudstriehanf. {} Bildquelle: Frank Liebig • CC BY-SA 3.0 de Wikipedia

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Marco Perroulaz ¦

KOMMENTAR

 

Klar, man kann Hanfblüten rauchen, doch ein Tabakersatz sind sie nicht und die Erhebung der Tabaksteuer durch den Bund entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. So hat es das Bundesgericht neulich in drei wegweisenden Fällen entschieden und festgemacht.

Das Bundesgericht hat die Klagen von drei Produktionsfirmen - Swiss Cannabis, Green Passion (heute Canway Schweiz) und Artemis - gutgeheissen. In seinen Urteilen hält es fest, dass Cannabisblüten in der Gesetzgebung zur Tabaksteuer nicht explizit erwähnt werden, die Steuer von 25 Prozent auf den Verkaufspreis fällt somit nicht rechtens ist und per sofort wegzufallen hat.

 

Die Beschwerdeführer - sowie wohl weitere, nicht involvierte Unternehmen - haben bereits über drei Jahre machtlos den geforderten Tarif auf Hanfblüten bezahlt.

Noch im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Sichtweise der Oberzolldirektion gestützt, welche Hanfblüten 2017 auf einem Merkblatt als ›Feinschnitttabak‹ und somit als Tabakersatzprodukt definiert hatte.

 

Im Urteil wird festgehalten, dass keine der drei beschwerdeführenden Firmen ihre Produkte als Raucherwaren in den Verkauf bringt. Zudem werden die Produkte konsumiert um der Gesundheit etwas Gutes zu tun, was beim Tabak sicher nicht der Fall ist.

Cannabis mit tiefem THC-Gehalt ≤1 Prozent ist in der Schweiz seit 2016 generell legal, bei eigenverantwortlich agierenden Konsumenten zunehmend beliebt und wird je nach Produkt inhaliert, eingenommen oder eingerieben.

Die dem Urteil zufolge unrechtmässig eingezogene Tabaksteuer wird zurückerstattet. Ob das Geld den Konsumenten zufliessen wird, ist nicht bekannt. Künftig dürften die Produkte am Markt so oder so einiges günstiger werden. Die Tabaksteuer von 25 Prozent auf den Verkaufspreis von Hanfblüten entfällt per sofort.

Das Urteil aus Lausanne wird von den Konsumenten in erster Linie als Etappensieg gesehen. Womöglich ist der Tag nicht mehr so fern, an dem der Gesetzgeber das verleumderische amerikanische Lügenkonstrukt aus dem letzten Jahrtausend endlich durchschaut. Dann kann anstelle der immer noch viel zu oft zerstörten Cannabispflanzen das entsprechende Gesetz geschreddert werden. Die Hoffnung steigt, dass Cannabis, eine der weltweit ältesten und vielleicht wertvollsten Nutz- und Zierpflanzen, eines Tages doch noch rehabilitiert wird.


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