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PostAuto: Bundesrat nimmt Stellung zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission

Der Bundesrat missbilligt unmissverständlich die jahrelangen und systematisch praktizierten Unregelmässigkeiten bei PostAuto
Der Bundesrat missbilligt unmissverständlich die jahrelangen und systematisch praktizierten Unregelmässigkeiten bei PostAuto

DMZ - POLITIK ¦

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 zum Bericht der Geschäftsprüfungs-Kommission des Ständerats (GPK-S) vom 12. November 2019 «Buchungsunregelmässigkeiten bei der PostAuto Schweiz AG – Erwägungen aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht» Stellung genommen. In dieser Stellungnahme geht der Bundesrat auf die Empfehlungen des Berichtes ein. Zur Sprache kommen darin auch das Konzept und die Entwicklung der Corporate Governance des Bundes für die bundesnahen Unternehmen.

 

Der Bundesrat begrüsst es, dass die GPK-S die Vorfälle rund um die Buchungsunregelmässigkeiten bei PostAuto Schweiz AG vertieft untersucht hat. Er missbilligt unmissverständlich die jahrelangen und systematisch praktizierten Unregelmässigkeiten bei PostAuto. Die Post muss als bundesnahes Unternehmen insbesondere im Umgang mit öffentlichen Geldern eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme aber auch fest, dass die Governance-Strukturen grundsätzlich funktioniert haben und dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) das fehlerhafte Verhalten der PostAuto Schweiz AG aufgedeckt hat.

 

Die GPK-S erachtet in ihrem Bericht das Modell zur strategischen Steuerung der bundesnahen Unternehmen im Grossen und Ganzen nach wie vor als angemessen. Zu diesem Schluss kamen im Frühjahr 2019 auch die verwaltungsexternen Experten, die im Auftrag des Bundesrates die Praxis der Steuerung der bundesnahen Unternehmen überprüft haben. Gestützt auf die im Expertenbericht abgegebenen Empfehlungen hat der Bundesrat am 26. Juni 2019 Massnahmen zur Verbesserung der Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance des Bundes) beschlossen.

 

Bundesrat erkennt keinen Zielkonflikt der Post

Die GPK-S bemängelt in ihrem Bericht, das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hätten mindestens seit 2011 Kenntnis davon gehabt, dass bei PostAuto ein Zielkonflikt besteht, und hätten nichts unternommen. Dieser Zielkonflikt bestand nach Ansicht der Post darin, dass es im regionalen Personenverkehr (RPV) verboten ist, Gewinne zu machen, die strategischen Ziele des Bundesrates aber gleichzeitig die Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes verlangten. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für alle Beteiligten stets klar war, dass die strategischen Ziele keinen Vorrang gegenüber gesetzlichen Vorgaben wie dem Personenbeförderungsgesetz (PBG) haben, und dass die Post gehalten ist, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Zudem bezog sich das damalige Ziel zur Sicherung oder Steigerung des Unternehmenswertes auf die Post als Ganzes und nicht auf einzelne spezialgesetzlich geregelte Bereiche wie PostAuto. Für den Bundesrat lässt sich damit kein effektiver Zielkonflikt zwischen den strategischen Zielen für die Post und den Vorgaben für den RPV erkennen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, der Empfehlung der GPK-S zu folgen und in den neuen strategischen Zielen der Post für die Jahre 2021-2024 ausdrücklich auch noch festzuhalten, dass er bei den Linien, welche PostAuto im abgeltungsberechtigen RPV betreibt, keine Rendite erwartet.

 

Der Bundesrat wird nach Abschluss des von fedpol geführten Verwaltungsstrafverfahrens alle weiteren notwendigen Massnahmen ergreifen und in einem Bericht eine Gesamtbilanz zur PostAuto-Affäre ziehen, wie dies von der GPK-S gefordert wird (Postulat 19.4385). Dabei werden auch die Finanzflüsse zwischen PostAuto und CarPostal France geprüft. Entgegen der Forderung der GPK-S (Motion 19.4383) spricht sich der Bundesrat jedoch gegen die Einrichtung eines ständigen Bundesratsausschusses «Bundesnahe Unternehmen» aus. Er ist der Ansicht, dass es keinen weiteren bundesrätlichen Ausschuss braucht. Dem Bundesrat stehe bereits der Ausschuss «Energie, Umwelt und Infrastruktur» zur Verfügung. Der Austausch und die Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen sei in den bestehenden Gefässen zu verstärken.

 

Viele Empfehlungen der GPK schon umgesetzt

Die GPK-S fordert in ihren insgesamt 15 Empfehlungen eine verstärkte Aufsicht des Bundesrates über die bundesnahen Unternehmen. Der Bundesrat unterstützt den grössten Teil der Empfehlungen der GPK-S. Zum Teil sind sie schon erfüllt oder in Umsetzung. So ist das BAV daran, ein neues System zur Aufsicht über den subventionierten RPV aufzubauen. Zudem wird der Bundesrat – gestützt auf die Empfehlungen aus dem Expertenbericht zur Corporate Governance – der Compliance der bundesnahen Unternehmen eine noch grössere Bedeutung beimessen. In die strategischen Ziele wird er die Vorgabe aufnehmen, dass die bundesnahen Unternehmen über ein Compliance-Management-System verfügen müssen. Im Übrigen wird der Bundesrat – vor dem Hintergrund von CarPostal France – bei den Tochtergesellschaften (insbesondere denjenigen mit Aktivitäten im Ausland) systematischer überprüfen und jährlich über die Zielerreichung dieser Gesellschaften berichten. Ebenso begrüsst der Bundesrat die Forderung der GPK-S, dass das UVEK und das Eidgenössische Finanzdepartement mit den zuständigen Aufsichtsbehörden einen intensiveren Austausch pflegen.

 

 

 

 

Quelle: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html                         


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