Herztod beim Sex auf Geschäftsreise gilt als "Arbeitsunfall"

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

 

Es klingt skurril, wurde aber von einem Gericht so eingestuft. Ein Tod durch Herzstillstand während dem Sex und auf einer Geschäftsreise kann nach Meinung eines französischen Gerichts gilt als Arbeitsunfall.

In dem konkreten Fall war ein Sicherheitstechniker während einer Geschäftsreise in Nordwestfrankreich ums Leben gekommen nachdem er mit einer unbekannten Frau Geschlechtsverkehr hatte.

 

Wie aus den Gerichtsmitschriften hervorgeht, hatte sein Arbeitgeber, das Bauunternehmen TSO, die Haftung von sich gewiesen. Zum einen sei es zu dem Vorfall nach seiner Arbeitszeit gekommen und zum anderen sei der Mann nicht in dem für ihn reservierten Hotelzimmer gestorben.

 

Die gesetzliche Krankenkasse aber war der Meinung, dass es sich um einen Arbeitsunfall handeln müsse und dass der Arbeitgeber für die Entschädigung aufkommen müsse.

Bei einer Gerichtsverhandlung am Berufungsgericht in Paris, erklärte TSO, dass der Tod eingetreten sei, während der Mitarbeiter "wissentlich seine Dienstreise aus einem von persönlichem Interesse geleiteten Grund, unabhängig von seiner Beschäftigung, unterbrochen habe", und eine "ehebrecherische Beziehung mit einer völlig Fremden" einging.

Der Grund für seinen Tod sei daher nicht "auf seine Arbeit zurückzuführen, sondern auf die sexuelle Handlung, die er mit einer völlig Fremden hatte".

 

 

In diesem Fall wiesen die Richter darauf hin, dass Sex als "Teil des täglichen Lebens" angesehen werden kann. Das Gericht entschied auch, dass selbst wenn sich der Unfall außerhalb des von TSO für den Arbeitnehmer reservierten Zimmers ereignet hat, ihn das nicht außerhalb des Bereichs der Autorität des Arbeitgebers gebracht hat.

 

 

Quelle: euronews

 


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