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Fingerabdrücke und DNA-Profile: Schnellerer Austausch zwischen den Polizeibehörden

DMZ - GESETZ / POLITIK ¦

 

Der rasche Abgleich von DNA-Profilen und Fingerabdrücken ist ausschlaggebend dafür, dass Ermittlungen vorangebracht und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen – sowohl in der Schweiz als auch im Ausland – erkannt werden können. Damit die Schweizer Polizei rasch in Erfahrung bringen kann, welche anderen Länder Informationen zu DNA-Profilen oder Fingerabdrücken haben, mit deren Hilfe Ermittlungen vorangebracht werden können, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 das Vernehmlassungsverfahren über die Genehmigung und Umsetzung von drei internationalen Kooperationsabkommen eröffnet.

Sucht die Schweizer Polizei heute nach Informationen zu Fingerabdrücken oder DNA-Profilen, kann sie nicht auf die nationalen Informationssysteme anderer europäischer Länder zugreifen. Alle Länder müssen separat angefragt werden. Ob diese tatsächlich über sachdienliche Informationen verfügen, ist indessen ungewiss.

 

Ein Kooperationsabkommen (Prümer Zusammenarbeit) löst dieses Problem, indem bestimmte Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder vernetzt werden. Bei den betreffenden Informationssystemen der Schweiz handelt es sich um das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank. Dank dieser Vernetzung lässt sich innerhalb kürzester Frist feststellen, welche ausländischen Behörden relevante Informationen haben. Die Prümer Zusammenarbeit erlaubt es, Ermittlungen effizienter zu gestalten, zur Fahndung ausgeschriebene Personen oder Personen zu lokalisieren und zu identifizieren, die vermisst werden oder die verstorben sind, oder Informationen über sie zu erhalten.

 

Erweiterter Zugriff auf Eurodac

Ein weiteres Abkommen (Eurodac-Protokoll) befugt die Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank zuzugreifen. In dieser Datenbank werden die Fingerabdrücke von Personen gespeichert, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch einreichen oder bei der illegalen Einreise in den Dublin-Raum aufgegriffen werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die Eurodac-Datenbank jedoch nur zur Prävention und zur Aufdeckung schwerer Straftaten, bei Terrorismusverdacht und im Rahmen diesbezüglicher Ermittlungen konsultieren. Der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen ist eine Bedingung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank zugreifen können.

Das dritte Abkommen (PCSC-Abkommen) ist inhaltlich ähnlich wie das Prümer Abkommen. Es sieht den automatisierten Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken zwischen der Schweiz und den USA vor.

 

In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über die Genehmigung und Umsetzung dieser drei internationalen Kooperationsabkommen und der erforderlichen gesetzlichen Anpassungen eröffnet.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - http://www.ejpd.admin.ch ¦ Bundesamt für Polizei - http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html              


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