· 

Die neue Bundesgesetzgebung über die Geldspiele wird am 1. Januar 2021 wirksam

Strengere Regeln für die Lottos
Strengere Regeln für die Lottos

DMZ - GESETZ / RECHT ¦

 

Die Sicherheits- und Justizdirektion (SJD) gibt einen Vorentwurf für ein Ausführungsgesetz zur neuen Bundesgesetzgebung über die Geldspiele in die Vernehmlassung; es soll die beiden bestehenden kantonalen Gesetze ersetzen: das Lotteriegesetz und das Gesetz über die Spielapparate und Spielsalons. Obwohl das neue Bundesrecht in zahlreichen Gesichtspunkten die früheren Vorschriften aufnimmt, führt es auch gewisse neue Bestimmungen ein, die offenkundig Auswirkungen auf die Organisation von Lottos haben. Der Kanton verfügt über keinerlei Spielraum, um diese zu mildern.

 

In der Sitzung vom vergangenen Dienstag hat der Staatsrat die SJD ermächtigt, den Vorentwurf des Ausführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Geldspiele bis 3. April 2020 in die Vernehmlassung zu geben. Die Bundesgesetzgebung ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Kantone haben ab diesem Datum zwei Jahre Zeit, um ihre kantonale Ausführungsgesetzgebung anzupassen. Gleichzeitig muss der Kanton auf Anstoss der Finanzdirektion das neue Gesamtschweizerische Geldspielkonkordat (GSK), das die bisherige Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten ersetzt, und das Westschweizer Geldspielkonkordat (CORJA), das an die Stelle der bisherigen Vereinbarung zur Loterie romande treten soll und die Gewinnverteilung regelt, genehmigen.

 

Der Vorentwurf, der in die Vernehmlassung gegeben wird, widerspiegelt die Absicht der Westschweizer Kantone, ihre Gesetzgebung zu harmonisieren. In ihm werden im Wesentlichen die Restkompetenzen, die den Kantonen gelassen werden, geregelt; sie betreffen insbesondere die Kleinspiele (Kleinlotterien, lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere) und deren Bewilligung.

 

Strengere Regeln für die Lottos

Für die Lottos – und Kleinlotterien –, die für Vereine, Klubs und andere nicht gewinnorientierte Gesellschaften organisiert werden, ist im Gesetzesvorentwurf ein Bewilligungsverfahren vorgesehen, das dem derzeitigen Rahmen mehr oder weniger vergleichbar ist. Im neuen Bundesrecht werden für sie aber, ohne dass der Kanton einen Spielraum hätte, neue Bedingungen vorgeschrieben, die ihre Organisation wesentlich beeinflussen werden. Obwohl die möglichen Nutzniesser der Lottos wie heute juristische Personen, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sein müssen, wird im neuen gesetzlichen Rahmen vorgeschrieben, dass die eigentliche Organisation des Lottos nur einem Dritten übertragen werden darf, wenn dieser seinerseits gemeinnützige Zwecke verfolgt. Das bedeutet sehr konkret, dass die professionellen Organisatoren von Lottos, die im Kanton Freiburg tätig sind und nur einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben dürfen.

 

Ausserdem müssen das Betriebskonzept und die Gewinnverteilung im Voraus festgelegt werden. Die Nutzniesser müssen das finanzielle Risiko des Spiels tragen und können nicht mehr mit einem Dritten, der das Lotto organisiert, eine Deckungsgarantie bei einem Defizit oder einen Pauschalgewinn vereinbaren. Ausserdem wird der Höchstbetrag pro einmaligen Einsatz – zum Beispiel der Karton im Lotto – auf 10 Franken (heute keine Begrenzung) und der Gesamtbetrag der Einsätze auf 100 000 Franken (heute 50 000 Franken) begrenzt. Mindestens 50 % des Gesamteinsatzes müssen an die Spielerinnen und Spieler verteilt werden, heute sind es 25 %. Schliesslich muss dem Oberamtmann ein ausführlicher Bericht mit der Abrechnung des Spiels und der Zweckbestimmung der Gewinne abgegeben werden, und die Zahl der jährlichen Bewilligungen wird auf zwei pro Nutzniesser begrenzt.

 

 

Quelle: Kanton Freiburg


Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0