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Bern: Coronavirus - Kriterien für Veranstaltungen konkretisiert

DMZ - BERN ¦

 

Das Kantonale Führungsorgan hat die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen nach den angepassten Empfehlungen des Bundes von gestern konkretisiert. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline eine Risikoanalyse durchgeführt. Die Eigenverantwortung des Veranstalters bleibt aber.

 

Die Bundesbehörden haben am gestrigen Mittwochabend, 4. März, die Kriterien für die Durchführung von Veranstaltungen mit Blick auf das Coronavirus konkretisiert. Das Kantonale Führungsorgan (KFO) hat deshalb in Absprache mit dem Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor auch seine Empfehlungen an Veranstalter überarbeitet. Die grundsätzliche Eigenverantwortung obliegt weiterhin den Veranstaltern. Anlässe mit über 1000 Teilnehmenden bleiben gemäss dem Bundesrat nach wie vor verboten. Für Veranstaltungen mit 150 bis 1000 Teilnehmenden wird über die Hotline +0800 634 634 eine Risikoanalyse durchgeführt. Bei der Hotline kann es in Folge zahlreicher Anrufe zu Wartezeiten kommen. Bei Nichterreichen der Hotline wird darum gebeten, es später nochmals zu versuchen.

 

So müssen die Veranstalter besonders gefährdeten Personen auf das potenzielle Risiko aufmerksam machen. Dies gilt insbesondere für Menschen ab 65 Jahren sowie Personen, die folgende Erkrankungen aufweisen: Bluthochdruck, Diabetes, Herz-/Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs. Des Weiteren sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden. Dies kann beispielsweise durch das sichtbare Aufhängen der offiziellen Flyer des Bundesamtes für Gesundheit erfolgen. Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen. Selbstverständlich gelten diese Empfehlungen auch für kleinere Anlässe. Eine Kontaktaufnahme ist nicht zwingend nötig, dennoch gilt es auch hier, die Eigenverantwortung wahrzunehmen. Die Erhebung der Personendaten der Besuchenden sowie die Sicherstellung der Nichtteilnahme von Personen, welche sich in betroffenen Gebieten aufgehalten haben, fallen weg.

 

 

Quelle: Kanton Bern


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