Arztwechsel – erstaunliche Rechnung…

DMZ – SOZIALES/GESUNDHEIT ¦ Patricia Jungo ¦

 

Der Vater dreier Kinder hat zu keinem Zeitpunkt mit einer solch erstaunlichen Rechnung seines Kinderarztes gerechnet. Ihm wird der Betrag von 150 Franken für die Weiterleitung der Krankenakten in Rechnung gestellt. Da der Familienvater dies nicht einfach so hinnehmen will, meldet er sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

 

Nach einem Wohnortswechsel wird rasch eine neue Kinderarztpraxis gefunden und demnach der frühere Kinderarzt gebeten, die Krankenakten weiterzuleiten. Nach kurzer Zeit erreichen drei Rechnungen zuhanden der Krankenkasse die Familie. Unter der Tarifposition „Aktenstudium in Abwesenheit des Patienten“ werden kurzerhand drei Mal knapp 50 Franken verrechnet. Auf Anfrage des doch etwas aufgebrachten Familienvaters in der Praxis, wofür die Rechnungen seien, bekommt er von einer Mitarbeiterin die Antwort, es handle sich um die Verrechnung des Aufwandes für die Bereinigung der Akten. Dies brauche Zeit und das sei auch so üblich. Der Vater findet dieses Vorgehen sehr fragwürdig und der Krankenversicherungsverband Santésuisse bezeichnet das Verhalten der Arztpraxis als unkorrekt.

 

Mediensprecher Matthias Müller sagt gegenüber «Espresso», die Dokumentation einer Krankengeschichte gehöre zur normalen Leistung eines Arztes und sei als solche auch bereits in den üblichen Tarifpositionen enthalten. Es dürfe für das Weiterleiten eines Patientendossiers nicht noch separat Geld von den Patienten verlangt werden. Laut Gesetz über den Datenschutz hat zudem jeder Patient Anspruch auf seine Akte. Die SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner erklärt, nur im Falle eines unverhältnismässig grossen Aufwandes dürfe der Arzt Geld verlangen. Die Arzt-Praxis begründet gegenüber „Espresso“ ihr Vorgehen damit, dass das Zügeln der Patienten ein besonderer Fall sei.

 

Da komme der sinnvollen Gliederung der nötigen Informationen vor dem Weiterleiten an den zukünftigen Arzt eine grössere Bedeutung zu. Dies laufe also unter „ärztlicher Vorbereitungszeit im Interesse der Patienten“. In dieser Zeit würden wichtige von unwichtigen Informationen getrennt, zusammengefasst, Empfehlungen für die Weiterbetreuung abgegeben. Man kann nachvollziehen, dass dies wirklich Sinn macht. Der springende Punkt ist jedoch, dass der Vater dies nicht so in Auftrag gegeben hat. Er bat nur um die Weiterleitung der Dossiers. Daher ist auch Santésuisse mit der Argumentation der Arztpraxis nicht einverstanden. Für sie ist es auch Voraussetzung, dass ein Arzt die Krankengeschichte laufend so führt, dass eine Weiterleitung jederzeit ohne Mehraufwand gewährleistet ist. Mediensprecher Matthias Müller ermuntert die Patientinnen und Patienten im Falle von solchen Rechnungen beim Arzt nachzufragen und nötigenfalls die Krankenkasse zu informieren, damit diese den Fall mit dem Arzt klären kann.

 

 

Quelle: srf


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