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Alle Zürcher Listenspitäler und Ärzte können per sofort Coronavirus-Tests durchführen

DMZ - GESUNDHEIT / MEDIZIN ¦

 

Regierungsrätin Natalie Rickli hat heute Vormittag dem Kantonsrat über die aktuelle Situation betreffend Coronavirus berichtet. Gleichzeitig informierte sie über die neuen Weisungen der Gesundheitsdirektion. Seit heute dürfen alle Zürcher Ärztinnen und Ärzte sowie alle Listenspitäler auf SARS-CoV-2 testen und COVID-19-Patienten behandeln.

 

 

Heute Montagvormittag informierte Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli den Kantonsrat über die aktuelle Situation betreffend Coronavirus im Kanton Zürich. Die Regierungsrätin bedankte sich bei allen beteiligten Akteuren im Gesundheitswesen für die grosse Arbeit, die geleistet wird, und betonte, dass sie gut zusammenarbeiten würden. In ihrer Rede dankte Natalie Rickli auch der Bevölkerung für ihre Mithilfe, das Virus einzudämmen. Ziel sei, das Gesundheitswesen in den nächsten Tagen und Wochen zu entlasten, um es diesem zu ermöglichen, sich auf den Schutz besonders gefährdeter Personen zu fokussieren.

Am Freitag, 6. März 2020, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) neue Empfehlungen zum Umgang mit erkrankten Personen und mit Kontaktpersonen veröffentlicht. Auch die Gesundheitsdirektion reagiert auf die laufende Entwicklung und hat ihre Weisungen überarbeitet.

 

Die wichtigsten Anpassungen sind:

Seit Montag, 9. März 2020, dürfen alle im Kanton Zürich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie alle Zürcher Listenspitäler die Diagnostik auf SARS-CoV-2 durchführen und COVID-19-Patientinnen und Patienten behandeln. Die Tests erfolgen gemäss den Testkriterien des BAG. Getestet werden nur noch Personen, bei welchen ganz bestimmte Testkriterien erfüllt sind (vgl. Testkriterien unter www.gd.zh.ch/coronavirus). Die Tests werden im Kanton Zürich aktuell am Institut für Medizinische Virologie der Universität Zürich analysiert. Positive Tests des Instituts werden vom BAG als bestätigt anerkannt und müssen nicht mehr nach Genf geschickt werden.

Positiv getestete Patientinnen und Patienten werden entsprechend ihrem gesundheitlichen Zustand hospitalisiert oder zu Hause isoliert. Auf der Grundlage der Empfehlungen des BAG entscheidet der behandelnde Arzt über die Dauer der Isolation. Personen, die im gleichen Haushalt leben wie Patienten, die positiv getestet wurden, werden aufgefordert, sich während fünf Tagen nach Symptombeginn des positiv Getesteten in Selbstquarantäne zu begeben (dies ist der Zeitraum, in welchem bei den meisten die ersten Symptome auftreten). Die Aufforderung, sich beim Auftreten von Symptomen in Selbstisolation zu begeben, gilt für jedermann.

Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege, die die Testkriterien nicht erfüllen, bleiben bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbstisolation). Ihre engen Kontaktpersonen werden angewiesen, auf ihren Gesundheitszustand zu achten und sich in Selbstisolation zu begeben, sobald Symptome auftreten.

Die Situation ist weiterhin dynamisch, so dass sich die Gesundheitsdirektion vorbehält, die Weisungen der Situation entsprechend laufend anzupassen.

Der Kanton Zürich verzeichnet mittlerweile 40 bestätigte Coronavirus-Fälle (Stand 9.3.2020, 9.00 Uhr). 855 Personen wurden getestet. 

 

 

Quelle: Kanton Zürich


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