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Auch Kanton Freiburg zeigt sich vernünftig und einsichtig und schliesst die Schulen

DMZ - BLAULICHT ¦

 

Was der Bund längst hätte tun sollen entscheiden nun die Kantone für sich. Auch Kanton Freiburg schliesst die Schulen.

 

Bisher sind sieben Personen in der Schweiz an den Folgen der Coronavirus-Infektion gestorben. Das Bundesamt für Gesundheit meldet am Freitag 1009 bestätigte Infektions-Fälle mit dem neuen Coronavirus. Bei 116 weiteren Fällen liegt ein erstes positives Resultat vor.

Bisher sind sieben Personen in der Schweiz an den Folgen der Coronavirus-Infektion gestorben.

Die Kantone Tessin und Freiburg schliessen ab Montag alle obligatorischen Schulen.

Der Bundesrat wird an einer Medienkonferenz die Öffentlichkeit über neue Massnahmen informieren. Die Information wird nicht vor 14:30 Uhr erfolgen.

 

Nach dem Tessin stellt auch der Kanton Freiburg den Schulbetrieb ein. Bis 30. April sind alle Schulen geschlossen, erlaubt ist lediglich Fernunterricht. Veranstaltungen über 50 Personen sind in dieser Zeit verboten. Betroffen davon sind unter anderem Kinos, Restaurants und Schwimmbäder. Zudem sind Besuche in Spitälern und Pflegeheimen untersagt.

 

 

Der Staatsrat setzt seinen kantonales Führungsorgan ein, verbietet jede Zusammenkunft von mehr als 50 Personen und unterbricht den Präsenzunterricht

 

Anlässlich einer Medienkonferenz heute Nachmittag in Freiburg gab der Staatsrat in corpore die Aufbietung des kantonalen Führungsorgans bekannt. Jede Versammlung von mehr als 50 Personen ist verboten. Der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule, auf der Sekundarstufe II und auf der Tertiärstufe A und B wird unterbrochen. #CoronaInfoCH

 

Die Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus entwickelt sich rasch in der Schweiz, und der Kanton Freiburg bereitet sich auf eine deutliche Zunahme der Fälle vor. Als Folge davon hat der Staatsrat die folgenden Massnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, um die geschwächte Bevölkerung zu schützen und es dem Gesundheitssystem auf Dauer zu ermöglichen, qualitativ hochstehende Pflegeleistungen für alle Personen und diejenigen, die es nötig haben oder nötig haben werden, zu erbringen.  

Einerseits verhängt er per Dekret über das gesamte Kantonsgebiet die ausserordentliche Lage und bietet das kantonale Führungsorgan (KFO) auf. Der Auftrag des KFO besteht darin, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die langfristige Gesundheitsversorgung aller betroffenen Personen sowie die Kontinuität der Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen und -organisationen bis zur Rückkehr zur Normalität im Kanton zu gewährleisten. Die Aufbietung ist zeitlich nicht begrenzt. Das KFO wird von Christophe Bifrare, Vorsteher des Amtes für Bevölkerungsschutz und Militär, geleitet. Es bringt Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen kantonalen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden zusammen.  

Darüber hinaus hat der Staatsrat auf dem Verordnungsweg neue Massnahmen für die Bevölkerung zur Verringerung des Übertragungsrisikos und zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) beschlossen:

Öffentliche oder private Zusammenkünfte, an denen 50 oder mehr Personen gleichzeitig teilnehmen, sind verboten. Dazu gehören Konzertsäle, Mehrzweckhallen, Nachtclubs, Diskotheken, Kinos, Museen, Theater, Restaurants, Ausstellungsbereiche, Schwimmbäder und Thermalbäder.

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist von dieser Verordnung nicht betroffen.

Öffentliche oder private Versammlungen, an denen weniger als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind, müssen die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) befolgen.

Der Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule, auf der Sekundarstufe 2 und auf den Tertiärstufen A und B wird unterbrochen.

Das zentrale sanitäre Führungsorgan des Kantons Freiburg hat entschieden, die Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen des Kantons, gewissen sonder- und sozialpädagogischen Institutionen und in Spitälern und Kliniken des Kantons (HFR, zu unterbinden (HFR, HIB, RFSM, Daler Spital, Clinique Générale St-Anne). Spezielle Regeln werden für Eltern von hospitalisierten Kindern, Familien von Personen am Lebensende und Ehegatten von Müttern mit Frischgeborenen eingeführt und mit den betroffenen Einrichtungen besprochen.

Die kantonalen Behörden werden die Einhaltung dieser Massnahmen kontrollieren.  

Diese Verordnungen treten am 16. März 2020 in Kraft und gelten bis zum 30. April 2020. 

 

 

Quelle: admin.ch / srf.ch


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