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Die Zahl der Fälle in der Schweiz nimmt rasch zu

DMZ – GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

 

Die gesamte Bevölkerung ist aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen. Um die Zahl der schweren Erkrankungen zu begrenzen und die Überlastung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, braucht es gemeinsames Handeln.

Der Bundesrat ruft die Bevölkerung auf, Verantwortung zu übernehmen und solidarisch zu handeln. Bleiben Sie bei Krankheitssymptomen zu Hause und halten Sie sich nicht im öffentlichen Raum auf.

 

Die neuen Massnahmen richten sich an alle, an die Bevölkerung und die Fachkreise. Sie sollen helfen, die Ausbreitung des Coronavirus möglichst zu begrenzen. Informationen für die Bevölkerung und für besonders gefährdete Menschen, für die Arbeitswelt und für Gesundheitspersonen finden Sie hier:

 

Aufrechterhaltung der Kapazitäten der Gesundheitsversorgung und Einreisebeschränkungen für Personen aus Risikoländern und Risikogebieten

Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Einschränkung der Einreise von Personen aus Risikoländern und Risikoregionen. Damit will er die Verbreitung des Coronavirus verhindern und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Pflege- und Heilmitteln gewährleisten.

 

Definition Risikoländern und Risikogebieten

Das Eidgenössische Departement des Innern EDI definiert nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement des für auswärtige Angelegenheiten EDA Länder oder Regionen, die als Risikoland oder Risikoregion bezeichnet werden. Hierfür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein; das Land oder die Region muss:

  • eine Grenze zur Schweiz haben,
  • ausserordentliche Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung des neuen Coronavirus angeordnet haben.

Zurzeit gilt Italien als Risikoland.

 

Personen aus Italien wird die Einreise in die Schweiz verweigert

Ausnahmen sind möglich, beispielsweise für Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Wer trotz Einreiseverbot einreisen will muss glaubhaft machen, dass eine der Ausnahmebestimmungen erfüllt ist.

 

Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen

  • Verbot von Präsenzunterricht an allen Bildungseinrichtungen
  • Der Präsenzunterricht in Schulen, Hochschulen und übrigen Ausbildungsstätten ist verboten. Die Kantone können für die Grundschule Betreuungsangebote vorsehen. Dieses Verbot tritt ab Montag, den 16.März 2020, in Kraft und dauert bis am 4. April 2020.
  • Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit 100 Personen oder mehr
  • Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen. Veranstaltungen unter 100 Personen dürfen durchgeführt werden, wenn konkrete Präventionsmassnahmen eingehalten werden.

Diese umfassen insbesondere:

  • Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen aufgefordert werden, die Veranstaltung nicht zu besuchen bzw. zu verlassen;
  • besonders gefährdete Personen sollen geschützt werden:
  • die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen aktiv über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene informiert werden;
  • die räumlichen Verhältnisse sollen so angepasst werden, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Kantone können ausnahmsweise Veranstaltungen mit über 100 Personen erlauben. Für eine solche Ausnahme braucht es ein überwiegendes öffentliches Interesse. Und die Ausbildungsinstitution, die Betreiberin oder der Veranstalter müssen ein sogenanntes Schutzkonzept vorlegen und darlegen, dass sie die Präventionsmassnahmen einhalten. Diese Regelung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 30. April 2020.

 

Dieses Verbot gilt auch für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe

Das Verbot gilt auch für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, wenn sich 100 Personen oder mehr gleichzeitig dort aufhalten. Betroffene Betriebe sind beispielsweise Museen, Zoos, Tier- und Freizeitpärke, Casinos, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren. 

In Restaurants, Bars, Diskotheken und Nachtclubs dürfen sich nicht mehr als 50 Personen aufhalten, inklusive des Personals. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen eingehalten werden können.

 

Meldepflicht der Gesundheitsversorger

Der Bund will die Gesundheitsversorgung koordinieren. Dazu braucht er aktuelle Informationen aus den Spitälern. Beispielsweise müssen die Kanton dem Koordinierenden Sanitätsdienst melden, wie hoch die Auslastung der Spitalbetten ist oder wie viele Intensivpflegeplätze belegt sind.

 

 

 

Quelle: BAG ¦ https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#-402269208


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