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Corona-Massnahmen: Es gilt was der Bundesrat sagt, nicht was die Kantone sagen: Kitas und Hotels bleiben offen!

Bildquelle: SRF
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DMZ – GESELLSCHAFT / LEBEN / POLITIK ¦

 

Der Bundesrat hat heute, 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen, das Gewerbe und auch Kitas. 

 

Es gelten die Bestimmungen des Bundesrates

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus verschärft der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert.

 

Bundesrat Alain Berset betont, dass die Bestimmungen des Bundes gelten und nicht diejenigen der Kantone. Diese müssen zurückrudern und sich genau an dessen Bestimmungen halten. Insbesondere im Bezug auf Hotelschliessungen (z.B. Wallis) und Kitaschliessungen (z.B. Solothurn). Ebenfalls sind die jeweiligen Daten verbindlich. Es ist den Kantonen nicht gestattet eigene Bestimmungen zu treffen.

 

Das sind die Massnahmen des Bundesrates

Bis zum 19. April steht die Schweiz still. Der Bundesrat verschärft die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie und schliesst alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe. Neu bleiben auch die Schulen bis dahin geschlossen.

 

 

Wegen der immer schnelleren Verbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

 

Diese Verbote gelten ab heute Mitternacht:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen.
  • Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.

Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt, es sind genügend Vorräte angelegt, so der Bundesrat.

Geöffnet bleiben:

  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel, können geöffnet bleiben. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zum Abstand halten und zur Hygiene einhalten.
  • Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.

Besonders gefährdete Personen erledigen ihre Arbeit zu Hause. Ist dies nicht möglich, werden sie vom Arbeitgeber beurlaubt. Ihren Lohn erhalten sie weiterhin.

Kindertagesstätten sollen offen bleiben:

  • Für Kinder, die nicht privat betreut werden können, haben die Kantone für die notwendigen Betreuungsangebote zu sorgen.
  • Kindertagesstätten dürfen nur geschlossen werden, wenn andere geeignete Betreuungsangebote bestehen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf der zivilen Behörden nach Unterstützung durch die Armee in den nächsten Tagen und Wochen markant steigen wird. Er erhöht deshalb die Obergrenze für den Assistenzdienst von 800 auf 8000 Armeeangehörige. Dies gilt bis Ende Juni 2020.

Die Armee soll im Gesundheitswesen und bei der Übernahme logistischer Aufgaben helfen. Weiter soll sie die kantonalen Polizeikorps im Sicherheitsbereich unterstützen.

 

 

Quelle: Bundesrat ¦ admin.ch ¦ SRF


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Kommentare: 1
  • #1

    Franziska Hulliger (Dienstag, 17 März 2020 11:08)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Freundinnen und Freunde

    Bitte seit Vernünftig und folgt den Anordnungen vom Bundesrat, den umsonst macht er das nicht.

    Diese Meldung habe ich von einer guten Freundin im Tessin erhalten:

    Auch junge Erwachsene haben lebensbedrohende Lungenentzündungen bekommen und liegen hier im Tessin auf der Intensivstation!