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Corona - Staatliche Hilfe, die keine ist - Vorsicht für Kultur und Gewerbe ist geboten!

DMZ – WIRTSCHAFT ¦ KULTUR ¦

 

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Coronavirus und die Massnahmen dagegen Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz haben.

Mit der Kurzarbeit steht dem Bund ein wirksames Instrument bereit, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Das hilft aber längst nicht allen. Selbständigerwerbende, Unternehmer, Gesellschafter, Musiker, Künstler gehen leer aus.

 

Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten. Der Bundesrat prüft aktuell einen möglichen Ausgleich für allfällige Härtefälle, die nicht von Kurzarbeit profitieren können. Das WBF führt auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Das SECO nimmt die Steuerung von Fragen zu wirtschaftlichen Belangen wahr und koordiniert die unterschiedlichen Kontakte. Die eigens dazu eingerichtete Hotline, war heute nicht erreichbar.

 

Rund 10 Milliarden für Kurzarbeitsentschädigung und wirtschaftliche Soforthilfe

Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Massnahmen grosse wirtschaftliche Folgen haben. Er will deshalb der Wirtschaft schnell und unbürokratisch unter die Arme greifen. Oberstes Ziel ist die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende. Dafür stehen ihm für die Soforthilfe aus den unterschiedlichsten Bereichen bis zu rund 10 Milliarden Franken zur Verfügung. Leider wurde bisher noch nirgends Hilfe geleistet. Es dauert alles zu lange, zu bürokratisch sind die erforderlichen Schritte.

 

Der Bundesrat beauftragt zudem das SECO bis zum 20. März eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu prüfen. Eine solche Ausweitung setzt eine Gesetzesanpassung voraus.

 

Finanzielle Unterstützung ist nicht gleich - Finanzielle Unterstützung

Für besonders betroffene Unternehmen prüft der Bundesrat eine finanzielle Unterstützung (z.B. für Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfen) im Sinne einer Härtefallregelung bis zu 1 Milliarde Franken. Unter Federführung des EFD sollen die diesbezüglichen Modalitäten bis zum 1. April geprüft und die notwendigen Mittel beantragt werden.

Den KMU mit finanziellen Engpässen stehen ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. 10 Millionen Franken sollen zusätzlich an die Bürgschaftsorganisationen für ausserordentliche Verwaltungskosten gehen. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu eine Million Franken gewähren. Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssen zurückbezahlt werden. Der Bundesrat erleichtert zudem die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 will er für neue Bürgschaften die einmaligen Gesuchprüfungskosten und die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr übernehmen.

 

Vorsicht ist geboten - man erhält kein Geld, sondern soll sich verschulden

Der Bund versteht also Hilfe darunter, die KMU's zusätzlich zu schwächen mit Krediten. Geschäfte werden geschlossen und der Ausfall soll der jeweilige Betrieb selber tragen und sich verschulden. Hilfe geht anders. Auch hier erweckt man den KMU's gegenüber eher ein neues Geschäftsmodel für Banken geschaffen zu haben, um die Unternehmen noch abhängiger und verschuldeter zu machen. Den Geschäften wird von Wirtschaftsexperten dringend geraten sich nicht vom Regen in die Traufe zu begeben andere Lösungen abzuwarten oder forcieren. Der Staat hat für den Schaden aufzukommen, letztlich sind des die KMU Betriebe, die das Bruttosozialprodukt ausmachen. Wenn alle paar Jahre wieder Banken und Fluggesellschaften gerettet werden können, oder gar erlaubt wird, dass Bussen von Banken für illegale Machenschaften im Ausland, von diesen bei den Steuern in Abzug gebracht werden können. Dann - ja, dann ist es nur selbstverständlich, dass Steuergelder, zum grossen Teil von den KMU's eingezahlt, dafür verwendet werden, genau diese Betriebe zu retten. Ohne KMU's wird es keine Schweiz mehr geben.

 

Dies gilt auch für die Kunstschaffenden in der Schweiz. Es ist ratsam abzuwarten, bis vernünftige Lösungen geschaffen werden, die echte Hilfe bedeuten und nicht als Pump enden. Ab 1. April sollen erste Lösungen präsentiert werden.


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