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Coronavirus – Strafbefehl gegen Halter eines Bar-Restaurants

Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)

DMZ - BLAULICHT NATIONAL ¦

 

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat heute mittels Strafbefehl den Halter eines Bar-Restaurants des Mittelswallis wegen Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung 2 verurteit.

 

Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle wurden am 17. März 2020 gegen 17h30 20 Personen auf einer Terrasse eines Bar-Restaurants in einem Skiort des Mittelwallis beim Konsumieren von Bier ertappt, das in der Gaststätte ausgeschenkt worden war. Überstützt verliessen sie den Ort beim Eintreffen der Polizei.

 

Der Wirt der besagten Gaststätte wurde mit heutigem Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen den Art. 10d der Verordnung 2 COVID-19 zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen, mit Bewährungsfrist von zwei Jahren, und einer unbedingten Busse von 2000 Franken verurteilt.

Er kann gegen diesen Strafbefehl innert 10 Tagen Einsprache erheben.

 


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