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Ausgestaltung einer Überbrückungsrente für ältere Ausgesteuerte weiterhin umstritten

DMZ – SOZIALES/WIRTSCHAFT ¦ Patricia Jungo ¦

 

Erst ab Alter 60 ausgesteuerte Personen sollen im neuen Sozialwerk berücksichtigt werden. Der Ständerat will also den Kreis der Überbrückungsrentner bescheiden halten und zudem plafonieren. So bleibt die Ausgestaltung einer Überbrückungsrente für ältere Ausgesteuerte umstritten. Im Rahmen seiner zweiten Beratung hat der Ständerat nur Teile des Kompromisses der grossen Kammer gutgeheissen und besteht dabei auf erheblich tiefere Leistungen. Die Räte wollen die Überbrückungsräte nächste Woche unter Dach bringen.

 

Für die SVP ist das Projekt eine klare Propaganda gegen ihre Begrenzungsinitiative vom 17. Mai und sie spricht sich deutlich gegen ein weiteres Sozialwerk aus. Der Ständerat bestimmte mit 26 zu 16 Stimmen, dass der Anspruch auf Überbrückungsleistungen nur für ab Alter 60 Ausgesteuerte bestehen soll. Der Nationalrat hingegen will, dass alle 60-jährigen ausgesteuerten Personen, ganz unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung, zum Kreis der Bezüger gehören können. Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR) betonte bezüglich der nationalrätlichen Entscheide, es handle sich um einen massiven «Ausbau» des Sozialwerks, der weder im Sinne des Ständerats noch des Bundesrats sei. Der Ständerat spricht sich auch dagegen aus, dass Härtefälle vom Bundesrat definiert werden können, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllt sein müssen, um in den Genuss einer Rente zu kommen.

 

Damian Müller (FDP/LU) erklärte, was keine Perspektive sei und daher unterbunden werden müsse: Verliere man mit 56 die Stelle, beziehe man zwei Jahre Arbeitslosengeld, könne dann eventuelle noch eine Weile von den Reserven leben und von etwas Zwischenverdienst, sei dies dann bereits ausreichend, um mit 60 in die Überbrückungsleistung zu gehen. Für den Ständerat ist es im Gegensatz zur grossen Kammer klar, dass es eine Plafonierung der Überbrückungsleistung braucht. Den Betrag dafür legen sie bei 38‘900 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bei 58‘360 Franken für Ehepaare fest. Der Nationalrat spricht sich gegen eine Obergrenze aus. Analog zu den Ergänzungsleistungen (EL) sollen die Krankheits- und Behinderungskosten separat abgegolten werden. Auch hier will der Ständerat die Vergütung plafonieren bei 5000 Franken für Alleinstehende und bei 10‘000 Franken für Ehepaare. Auch damit ist der Nationalrat nicht einverstanden. Ziel ist es, im Nationalrat die verbleibenden Differenzen bis am Mittwoch zu behandeln.

Laut Beschlüssen des Ständerats wäre es möglich, jährlich rund 3400 Personen davor zu bewahren, nach einem langen Arbeitsleben in die Altersarmut zu kommen. Die Kosten würden sich ab 2028 bei rund 150 Millionen Franken pro Jahr situieren. Nach den Beschlüssen des Nationalrates könnten etwa 6200 Personen bezugsberechtigt sein und die Kosten würden sich auf rund 270 Millionen Franken jährlich belaufen. Anspruch auf die Überbrückungsleistungen soll haben, wer als alleinstehende Person ein Reinvermögen von weniger als 50‘000 Franken und als Ehepaar weniger als 100‘000 Franken hat. Dies ist die Hälfte der Vermögensschwelle zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Neu ist vorgesehen, dass auch Guthaben aus der 2. Säule zum Reinvermögen zählen, wenn sie einen vom Bundesrat festzulegenden Betrag übersteigen.

 

 

Quelle: srf news


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