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Jetzt informieren Experten des Bundes über den aktuellen Stand bezüglich Coronavirus

Bildquelle: SRF
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DMZ - BLAULICHT ¦

 

Folgende Experten geben den Medien Auskunft geben:

Daniel Koch, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten beim BAG, Martin Dumermuth, Direktor Bundesamt für Justiz (BJ), Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, Hans-Peter Lenz, Leiter Krisenmanagementzentrum EDA, Martin Tschirren, Direktor Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), 

Raynald Droz, Brigadier, Stabschef Kommando Operationen VBS

 

Martin Dumermuth: «Tessiner Regeln sind bundesrechtswidrig»

Der Direktor des Bundesamts für Justiz äussert sich zur Lage im Tessin, dort sind die meisten Industriebetrieb und Baustellen geschlossen – anders als im Rest der Schweiz. «Alle Betriebe sind verpflichtet die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten», sagt er. Es müssten aber die Einzelfälle überprüft werden. Generelle Betriebsschliessungen seien nicht möglich. Die Tessiner Regeln seien daher bundesrechtswidrig.

 

Daniel Koch: «Wir müssen bei der jetzigen Test-Strategie bleiben»

In den nächsten Tagen werden genauere Analysen der bisherigen Daten gemacht, damit könnte man auch etwas fundiertere Prognosen machen. Das Testvolumen habe nicht abgenommen, pro Tag werden weiterhin über 6000 Tests gemacht. Man könne noch nicht mehr testen, weil das Testmaterial weiterhin knapp sei.

Man verschaffe sich aber überall Testmaterial, wo es immer möglich ist, sagt Daniel Koch vom BAG.

 

Koch: «Wir hoffen auf serologische Tests»

«Wir hoffen, dass in naher Zukunft serologische Tests auf den Markt kommen.» Diese würden auch Antikörper testen, nicht nur die Erreger. Letztere zeigen nur gerade die «aktiven» Kranken. Serologische Tests zeigen an, wer die Krankheit effektiv schon durchgemacht habe, ohne Symptome zu zeigen. Es gäbe mittlerweile einige solche Tests, man sei sehr gespannt, sagt Daniel Koch vom BAG.

 

Dummermuth: Unklare Dauer, es müssen sich auch die Massnahmen ausgestalten

Man weiss nicht, wie lange diese Massnahmen dauern, sagt Martin Dummermuth: «Wenn man Dinge jetzt erlässt, muss man sich immer überlegen, dass man die für eine gewisse Dauer erlassen muss.» Dies müsse man mitbedenken, sagt Dummermuth vom Bundesamt für Justiz.

 

Baustellen-Schliessungen: Vollzug ist Sache der Kantone

Die Kantone fahren jetzt die Kapazitäten hoch, um auch zum Beispiel bei Baustellen Kontrollen durchzuführen. Das Ziel ist, dass die Hygiene-Massnahmen und Abstand-Empfehlungen umgesetzt werden. Kontrollen forderten unter anderem auch die Gewerkschaften. Weiterhin müsse aber klargestellt werden, dass die Kantone das Bundesrecht vollziehen müssen, so Dummermuth.

 

Boris Zürcher vom Seco präzisiert: Der Arbeitgeber habe eine Fürsorgepflicht und er müsse dafür sorgen, dass an den Arbeitsorten die notwendigen Hygiene-Massnahmen umgesetzt werden. Die Arbeitsinspektoren werden aber nicht alle Baustellen durchforsten – sondern dort, wo Missstände von den Sozialpartnern beispielsweise beklagt werden.

 

Koch: «Es hat noch Bettenkapazität»

Die Bettenkapazitäten werden im Tessin und Kanton Genf in einer «eindrücklichen Geschwindigkeit» ausgebaut, sagt Koch. Es sei aber sehr schwierig, einen Überblick zu erhalten, weil sich bezüglich Bettenkapazität alles sehr dynamisch entwickle. «Es hat noch Kapazität», das fasse die letzten Informationen zusammen, die er aus den Kantonen erhalten habe.

 

Koch: «Prüfen sämtliche Möglichkeiten, um die Anzahl der Tests in der Schweiz zu erhöhen»

Kann eine Firma wie Roche dazu verpflichtet werden, Corona-Tests nur in die Schweiz zu liefern? Das fragt eine Journalistin. Tests seien weltweit ein rares Gut; es sei daher nicht sinnvoll, Tests mit Zwangsmassnahmen in einem Land zu halten, antwortet Daniel Koch. Der Bund prüfe aber sämtliche Möglichkeiten, um die Anzahl der Tests in der Schweiz zu erhöhen.

 

Justiz: «Es gab eine ganz klare Kommunikation des Bundes, dass das Tessin gegen Bundesrecht verstösst»

«Wenn die Kantone ihr Recht durchsetzen und nicht das Recht des Bundes, dann ist das etwas schwierig.» Das sei eine schwierige Vollzugs-Realität. Tessiner Betriebe könnten gegen das kantonale Recht klagen. Man sei hier aber seitens des Bundes im Gespräch mit dem Kanton Tessin. «Recht zu haben und Recht zu bekommen ist nicht das Gleiche», sagt Martin Dummermuth vom Bundesamt für Justiz.

 

Koch: «Man könnte diese Masken den lokalen Pflege- oder Altersheimen schenken»

Es folgt die Frage einer Medienschaffenden, warum Schutzmasken vom BAG weiterhin nicht empfohlen werden.

Kranke Menschen sollten Masken tragen, das habe der Pandemieplan des BAG immer so vorgesehen. Doch bei Gesunden sei das nicht durch die Wissenschaft gestützt. «Das allgemeine Tragen von Masken in der Öffentlichkeit – da gibt es keine Evidenz, dass es einen zusätzlichen Schutz bringt.» Es bestehe die Gefahr, dass wenn Masken getragen werden, die Abstandsempfehlungen nicht eingehalten werden. Personen, die zu viele Masken zu Hause haben, könnten diese Masken den lokalen Pflege- oder Altersheimen schenken, sagt Koch.

Man brauche jetzt schon rund eine Million Masken pro Tag, sagt Koch. Solange es nicht im Überfluss Masken gäbe, wäre es besser, die Masken denjenigen zur Verfügung zu stellen, die sie «wirklich brauchen».

 

Auch Baustellen im Kanton Genf dürfen nicht generell geschlossen werden

Auf Rückfrage einer Journalistin bestätigt Martin Dummermuth, dass auch die generelle Baustellenschliessung im Kanton Genf unzulässig sei. Wie im Tessin, müssten natürlich auch hier die Einzelfälle geprüft werden.

 

Rechtswidrige kantonale Verfügungen können grosse Folgen haben

Wenn ein Betrieb aufgrund einer rechtswidrigen kantonalen Verfügung schliessen muss, könne der Betrieb auch nicht Kurzarbeit beantragen, sagt Martin Dummermuth, Direktor Bundesamt für Justiz. Denn mit der rechtswidrigen Schliessung verwirke sich auch das Recht auf Kurzarbeit, die eine ordentliche Schliessung verlange. Allerdings müsse die Frage noch genauer angeschaut werden, sagt Dummermuth.

 

EDA: «Grösste Rückholaktion, die je stattgefunden hat»

7500 zusätzliche Reisende haben sich am Wochenende beim EDA registriert. Insgesamt habe man so nähere Angaben zu insgesamt 15'000 Schweizer Reisenden, die sich zurzeit im Ausland befinden, sagt Hans-Peter Lenz, Leiter Krisenmanagementzentrum im EDA.

Insgesamt sollen in den nächsten Tagen mit drei Charterflügen 750 Reisende in die Schweiz zurückgebracht werden. Weitere Flüge seien in Planung. Insgesamt sei es wohl die grösste Rückholaktion, die die Schweiz je durchgeführt habe. Wer in die Schweiz zurückkehrt, muss in Selbstquarantäne.

 

 

Bundesamt für Wohnungswesen: «Zügeln Ende März ist weiterhin möglich»

Martin Tschirren, Direktor des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO), erläutert das Thema Umzüge, denn der 31. März ist an vielen Orten ein regulärer Zügeltermin.

«Umzüge sind weiterhin möglich, es gibt keinen Zügelstopp», sagt Tschirren. Allerdings seien dabei die Hygiene-Vorgaben einzuhalten. Im Einzelfall sei das nicht ganz einfach, da müssten Lösungen gefunden werden.

Man werde am Dienstag mit Mieter- und Eigentümernverbänden weitere Fragen diskutieren. Zum Beispiel, ob Geschäftsmieten weiterhin bezahlt werden sollen.

 

 

Seco: «Der Anstieg der Kurzarbeit ist unvergleichlich»

Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, gibt Auskunft über die aktuellen Zahlen zur Kurzarbeit. Für den Monat März verzeichneten die kantonalen Arbeitsämter 21'000 Betriebe mit rund 315'000 Arbeitnehmenden, die ein Kurzarbeitsgesuch gestellt haben. Das entspreche ungefähr 6.1 Prozent der Beschäftigen der Schweiz. «Der aktuelle Anstieg ist unvergleichlich», sagt Zürcher.

Die kantonalen Arbeitsämter sind äusserst stark ausgelastet. Man habe aber auch die Formulare für die Kurzarbeit «massiv vereinfacht», sagt Zürcher. Diese Woche sollten noch die März-Löhne für Kurzarbeits-Betroffene ausbezahlt werden – auch hier gibt es eine Vereinfachung. Man lege Wert darauf, dass das Verfahren über die ganze Schweiz einheitlich ist. Unternehmen müssen sich so schnell wie möglich bei den Arbeitsämtern und Arbeitslosenkassen melden.

Zu den bisherigen Zahlen: 26 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Branche Gastronomie / Hotellerie haben Kurzarbeit beantragt. Dasselbe sei bei 16 Prozent aller Arbeitnehmenden im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung der Fall. Bei der Branche Logistik / Verkehr seien es 12 Prozent aller Beschäftigten. Es sei mit einer weiteren Zunahme zu rechnen, so Zürcher: «Wir sind darauf vorbereitet – die Liquidität der Arbeitslosenversicherung ist gewährleistet.»

 

 

 

Martin Dummermuth: «Tessiner Regeln sind bundesrechtswidrig»

Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Martin Dummermuth, äussert sich zur Lage im Tessin, dort sind die meisten Industriebetriebe und Baustellen geschlossen – anders als im Rest der Schweiz. «Alle Betriebe sind verpflichtet, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten», sagt er.

Sei dies nicht der Fall, könnten Betriebe geschlossen werden. Es müssten aber die Einzelfälle überprüft werden. Generelle Betriebsschliessungen seien nicht möglich. Die Tessiner Regeln seien daher bundesrechtswidrig.

 

 

Quelle: SRF


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