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Coronavirus - Die aktuellsten Informationen und Zahlen

Bildquelle: SRF
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DMZ - POLITIK ¦

 

Aktuelle Informationen des Bundesrates.

 

Kontrolle der Baustellen

Werden die Hygienevorgaben eingehalten? Es liege auch in der Verantwortung eines Unternehmens, so Guy Parmelin. Es müsse aber verhindert werden, dass aus Bequemlichkeit geschlossen und schlicht Kurzarbeit angemeldet werde. Im Zweifel könne sich der Arbeitgeber an die Suva und die kantonalen Behörden wenden, auch das Seco überlege sich eine Anlaufstelle. Da könnten auch Möglichkeiten für Kontrollen abgeklärt werden.

Es gebe Kontrollen, und es gebe auch das Personal dafür, ergänzt Alain Berset. Die Kantone hätten diese Möglichkeiten, zudem gebe es auch die Option, Baustellen zu schliessen, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden können.

 

Kantone müssen jetzt spuren

Das Tessin hatte auf eigene Faust verschärfte Massnahmen beschlossen und die Baustellen geschlossen, ohne dass der Bund dies erlaubt hätte. Ob das neue Gesetz nun rückwirkend gelte, fragt eine Journalistin. Das sei in der Tat so, antwortet Berset. Danach stellt er jedoch klar: «Ab jetzt gibt es keine nachträglichen Korrekturen mehr. Jede verschärfte Massnahme eines Kantons muss vom Bund abgesegnet sein.» Wenn sich ein Kanton nicht daran halte, dann habe dies Auswirkungen auf die Kurzarbeitsentschädigung.

 

Bündner Südtäler könnten keine Tessiner Massnahmen ergreifen

Alain Berset betont, dass die Ausnahmeregelung lediglich für den Kanton Tessin gelte. Dies wiederholte er auf eine Frage einer Journalistin. Dies bedeute auch, dass die Regelung nicht zum Beispiel für die nahegelegenen Bündner Südtäler gelte. Man müsse jedoch jeden Fall einzeln ansehen, so Berset weiter.

 

Keine Schätzungen zur Dunkelziffer

Er gebe keine Schätzung zu einer möglichen Dunkelziffer der Ansteckungen ab, meint Daniel Koch. «Wenn die Zeit gekommen ist, besprechen wir das sicher mit Experten.» Die Schätzung der Dunkelziffer hänge davon ab, dass Studien vorlägen, die zeigten, wie viele Leute in der Bevölkerung die Krankheit bereits durchgemacht hätten.

 

Was, wenn ein Mieter nicht aus der Wohnung kann?

Es sei möglich, dass es Fälle gebe, wo die Regeln nicht eingehalten werden können. Dies sagt ein Vertreter des Bundesamts für Wohnungswesens. Man habe jedoch darauf geachtet, dass es möglichst wenige solche Fälle gebe. Wichtig sei auf alle Fälle, dass Mieter und Vermieter miteinander sprechen würden.

 

Auch Genesene müssen sich an Regeln halten

Was ist mit Leuten, die eine Coronavirusinfektion bereits hinter sich hätten, fragt ein Journalist. Müssen sie sich auch an die Regeln halten? «Man kann im Moment tatsächlich davon ausgehen», so Daniel Koch vom BAG, «dass man nach der Genesung sicher für eine gewisse Zeit immun ist.» Auch wenn es ganz vereinzelt Meldungen von Leuten gebe, die sich nochmals angesteckt hätten. Doch das seien Ausnahmen. «Die Genesenen müssen die Regeln trotzdem einhalten». Das wäre sonst unmöglich, wenn gewisse herumlaufen, als wäre nichts.

 

Zügeln ist machbar – dauert aber länger

Es gebe eine ganze Reihe von Umzugsunternehmen, die Leitfäden erarbeitet hätten, damit Umzüge stattfinden könnten, so Bundesrat Guy Parmelin. Es brauche schlicht mehr Zeit, sagte dazu ein Vertreter des Bundesamts für Wohnungswesens. Dies, um Abstand zu halten, aber auch um zum Beispiel regelmässig die Hände zu desinfizieren.

 

Absprache mit Tessiner Regierung

Die Massnahme, dem Tessin teilweise Sonderkompetenzen zu erlauben, sei natürlich in engem Kontakt mit der Tessiner Regierung erfolgt, sagt Alain Berset auf eine Frage einer Journalistin. Aber man lege die Artikel den Kantonen nicht im Detail vorgängig vor.

 

Können Kantone präventiv die Massnahmen verschärfen?

Können Kantone auch vorausschauend schärfere Massnahmen beschliessen? Zunächst würden die neuen Regelungen tatsächlich nur für das Tessin gelten, meint Berset. Sonst würden sich noch keine Kantone dafür qualifizieren, über die Massnahmen des Bundes hinauszugehen. Da die Verordnung erst jetzt in Kraft trete, seien auch noch keine Gesuche eingegangen.

 

Ausgehverbot für Ältere im Tessin?

Ein Journalist fragt, ob nun der Kanton Tessin ein Ausgehverbot für ältere Personen erlassen könne. Alain Berset erinnert an die schweizweiten Regelungen diesbezüglich. Die ausserordentliche Regelung für das Tessin beziehe sich vor allem auf wirtschaftliche Belange.

 

Berset: «Bitte bleibt zu Hause»

Seit elf Tagen sei die Schweiz nun in der ausserordentlichen Lage, meint Berset. «Wir laufen einen Marathon, es wird noch lange dauern.» Man sei noch nicht in der Hälfte des Marathons. Deshalb rufe er dazu auf, auch in den kommenden Tagen, wenn das Wetter schöner wird, zu Hause zu bleiben. «Das ist der einzige Weg», so Berset, «bitte bleibt zu Hause.»

 

Berset zum Mobile Tracking

Die Analyse von Mobildaten sei immens wichtig, um das Verhalten der Bevölkerung zu überprüfen, man könne so feststellen, ob die Anweisungen eingehalten werden. Es handle sich nicht um Echtzeitdaten, betont Alain Berset erneut. Es seien Daten aus der Vergangenheit, die von den Mobilfunk-Anbietern zur Verfügung gestellt werden.

Nur eine Person im BAG könne auf die Daten zugreifen. Der Datenschutz werde jederzeit eingehalten, und kein Dritter werde diese Daten je zu sehen bekommen.

 

 

Strenge Auflagen für schärfere Massnahmen in den Kantonen

Die Kriterien für schärfere Massnahmen in den Kantonen seien sehr streng. «Momentan kommt nur der Kanton Tessin infrage», so Berset.

 

Ausnahmeregeln für einzelne Kantone

Es sei eine hohe Priorität, dass schweizweit die gleichen Regeln gelten würden. Es sei aber auch Realität, dass die Situation in einzelnen Kantonen anders sei. Alain Berset erwähnt explizit das Tessin. Im Tessin gebe es dreimal mehr direkt Betroffene als im Rest der Schweiz. Und das bringe auch andere Herausforderungen mit sich.

Der Bundesrat hat deshalb eine Ausnahmeregelung in die Verordnung aufgenommen. Künftig kann der Bundesrat den Kantonen erlauben, dass sie kurzzeitig schärfere Massnahmen verhängen, als sie schweizweit gelten.

 

Berset: «Der Gotthardstau muss ausfallen»

Alain Berset mahnt, dass die Leute auch zu Hause bleiben sollen, wenn jetzt schönere Tage kommen werden. «Ostern steht an, und da verreist man gerne.» Umso wichtiger sei, dass die Bevölkerung dieses Jahr davon absehe. «Momentan zeigen wir ja, dass es geht», so Berset, «wir können uns auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung verlassen.» Der Osterstau am Gotthard solle dieses Jahr ausfallen. «Viele haben ein Ferienhaus im Tessin, doch dieses Jahr sollten sie zu Hause bleiben.» Dies sei wichtig, um den Kanton Tessin zu schonen, der sowieso schon überlastet sei.

 

Parmelin: «Die Arbeitsämter tun ihr Möglichstes»

Bis gestern Abend hätten bereits 51'000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet, sagt Guy Parmelin. Die Gesuche würden 656'000 Personen betreffen, das seien 13 Prozent aller Erwerbstätigen. Er habe bei einem Besuch auf dem Arbeitsamt in Bern viele dieser Gesuche gesehen. Die Mitarbeiter der Arbeitsämter würden ihr Bestes geben. «Trotzdem kann es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen kommen.» Alle würden ihr Möglichstes tun.

Es sei ihm bewusst, dass mit den bisherigen wirtschaftlichen Massnahmen nicht alle Probleme gelöst werden können. Man arbeite an weiteren. «Die Gesundheit der Bevölkerung steht im Zentrum», so Parmelin. Es sei ihm klar, dass momentan viele Menschen nicht arbeiten könnten, die dies gerne tun würden. «Sie brauchen unsere Solidarität», schliesst Parmelin.

 

Erste Bilanz des Bundesrats

Der Bundesrat hat eine erste Bilanz zu den Massnahmen gezogen, auch wenn das etwas früh sei, so Alain Berset. Diese würden verstanden - und zum grossen Teil auch eingehalten. Es gebe nur wenige Zuwiderhandlungen. Dies würde auch die Analyse der Mobildaten ergeben.

Insgesamt seien bisher 97'000 Tests durchgeführt worden. Das entspreche rund 11'000 Tests pro eine Million Einwohnern. Es würden zudem auch immer mehr Tests gemacht.

 

Bundesrat beobachtet Miet-Situation genau

Im Hinblick auf den Zügeltermin und auf allfällige Probleme mit Mietverhältnissen von Geschäftsräumlichkeiten wurde eine Taskforce gegründet. Diese beobachte die Situation zusammen mit dem Bundesrat genau; gegebenenfalls würden die Massnahmen angepasst, so Guy Parmelin.

 

Parmelin: «Wir sorgen für Klarheit»

Das Zügeln bleibe erlaubt, sofern die Massnahmen des Bundes eingehalten werden können, führt Parmelin den Entscheid bezüglich des Zügelns weiter aus. Damit spricht er vor allem das Social Distancing an. Die Zügelfirmen und Immobiliengesellschaften hätten dem Bundesrat versichert, dass dies möglich sei. «Mit diesem Entscheid sorgen wir für Klarheit», so Parmelin.

 

Längere Frist bei Miet-Rückständen

Unter den jetzigen Umständen ist das Risiko eines Zahlungsrückstandes bei Mietzinsen gross, bei Wohn- und Geschäftsräumen. Somit ist laut dem Bundesrat auch das Risiko gross, eine Kündigung angedroht oder ausgesprochen zu bekommen. Um den Druck zu verringern, verlängert der Bundesrat die Frist bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage. Dies, falls die Mieterinnen und Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung in Rückstand geraten sind.

Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Parallel wird auch die Frist zu Zahlung von Pachtzinsen von 60 auf 120 Tage erhöht, unter den gleichen Bedingungen.

Für möblierte Zimmer wird die Kündigungsfrist von 14 Tagen auf einen Monat angehoben.

 

Parmelin: Bei Zahlungsrückständen gelten längere Fristen

 

 

Zügeln bleibt weiterhin erlaubt

Umzüge sind weiterhin zulässig. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung von heute entschieden. Er hält dabei jedoch fest, dass die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eingehalten werden müssen, also Hygienevorschriften und Social Distancing.

Der 31. März ist an manchen Orten noch immer ein offizieller Zügeltermin, dies führt zu rund 50'000 Umzügen. Nach Rücksprache mit Zügelunternehmungen und Immobilienbewirtschaftern sei die Einhaltung der Hygienevorschriften möglich.

Der Bundesrat möchte eine Kaskade von Zügelverzögerungen verhindern. Er sei sich aber bewusst, dass es auch Umzüge gebe, die nicht stattfinden können, so Bundesrat Guy Parmelin.

 

 

Quellen: admin.ch / SRF 


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