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Sechs Verordnungen aus dem Umweltbereich gehen in die Vernehmlassung

DMZ – NATUR / UMWELT ¦

 

Der Umweltschutz bleibt auch in der ausserordentlichen Lage aufgrund des neuen Corona-Virus wichtig. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 6. April 2020 die Vernehmlassung zu Änderungen in sechs umweltrelevanten Verordnungen eröffnet. Die Frist für die Stellungnahmen dauert bis zum 20. August 2020 und ist damit deutlich länger als üblich.

 

Recycling von elektronischen Geräten sicherstellen

Neue Marktentwicklungen gefährden das heutige freiwillige Finanzierungssystem für die Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten. Es gelangen immer mehr Geräte auf den Schweizer Markt, für die Kundinnen und Kunden beim Kauf keine vorgezogenen Recyclingbeiträge bezahlt haben, beispielsweise durch Online Einkäufe.

Der Entwurf zur Änderung der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) sieht deshalb die Einführung eines obligatorischen Finanzierungssystems mit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vor. Damit werden alle Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten in das Finanzierungssystem eingebunden. Sie können sich jedoch von der Finanzierungspflicht befreien lassen, wenn sie eine funktionierende Branchenlösung anbieten. Diese Anpassung dient dazu, Sammler, Transporteure und Recyclingbetriebe von elektrischen und elektronischen Geräten kostendeckend für ihre Dienstleistung zu bezahlen und Elektroschrott auch in Zukunft umweltverträglich und auf dem Stand der Technik zu verwerten.

 

Vögel vor Stromtod schützen: Verordnung über elektrische Leitungen

Bis Ende 2030 sollen bestehende Strommasten saniert werden, die aufgrund ihrer Bauweise eine Stromschlaggefahr für Vögel wie Uhus und Störche darstellen. Die Revision der Verordnung über elektrische Leitungen (LeV) sieht vor, dass in der ganzen Schweiz sämtliche Strommasten der regionalen und überregionalen Verteilnetze überprüft und - wenn nötig - vogelsicher gestaltet werden. Betroffen sind gemäss Schätzung des BAFU ca. 25'000 Strommasten, die rund 400 Netzbetreibern gehören. Die LeV-Revision ist im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, weil sie zum einen dem Schutz von gefährdeten Vogelarten zugutekommt, zum anderen tragen die Sanierungsmassnahmen dazu bei, Betriebsunterbrüche als Folge eines Stromschlages zu verhindern. Die technischen Massnahmen benötigen keine Baubewilligung und können im Rahmen von Unterhaltsarbeiten umgesetzt werden. Die Revision soll ein seit Jahren bekanntes Artenschutzproblem lösen: Für Störche, Uhus und andere grosse Vögel, die sich gerne auf Masten setzen, ist der Stromschlag eine der häufigsten nicht natürlichen Todesursache.

 

Holzhandelsverordnung: Neue Pflichten für Händler

Mit der neuen Holzhandelsverordnung schafft die Schweiz eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EU) und erfüllt so einen Auftrag des Parlaments. Deshalb entsprechen in der neuen Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen 11 der insgesamt 27 Bestimmungen weitgehend jenen der EU. Kern der Verordnung ist die neue Pflicht für jene, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen: Sie müssen nachweisen können, dass sie die gebotene Sorgfalt angewendet haben.

 

Lagerung von Rundholz im Wald

Im Wald sollen Waldeigentümer oder Sägereien neu Lagerplätze für Rundholz errichten können. Mit der Annahme der Motion UREK-S 18.3715 «Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterung bei der Rundholzlagerung» erhielt der Bundesrat den Auftrag, dafür die rechtlichen Voraussetzungen in der Waldverordnung zu schaffen. Seit 2013 sind bereits vergleichbare gedeckte Energieholzlager möglich. Für die Bewilligung eines Rundholzlagers müssen die bestehenden Voraussetzungen für forstliche Bauten und Anlagen erfüllt sein.

 

Lärmschutz-Verordnung: Kampf gegen Strassenlärm als Daueraufgabe

Obwohl sich in den vergangenen zehn Jahren die kantonalen Investitionen verzehnfacht haben und die Zahl der geschützten Personen deutlich gestiegen ist, bleibt übermässiger Strassenlärm ein Problem: Über eine Million Menschen ist diesem Lärm am Wohnort ausgesetzt. Mit der Revision der Lärmschutz-Verordnung sollen die Kantone bei der Lärmsanierung der Strassen weiterhin finanziell unterstützt werden. Zudem soll die gute Koordination zwischen Bund und Kantonen fortgesetzt werden; mit dem Ziel, die Bevölkerung dauerhaft vor schädlichem Strassenlärm zu schützen.

 

Luftreinhaltung: Verminderung der Emissionen aus Zementwerken

Zementwerke sind in der Schweiz für rund 4 Prozent der gesamtschweizerischen Stickoxidemissionen verantwortlich. In den letzten Jahren haben sich die Massnahmen zur Minderung dieses Luftschadstoffes weiterentwickelt. Sie können nun auch bei Anlagen zur Herstellung von Zement zum Einsatz kommen. Dadurch lässt sich zusätzlich der Ausstoss von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) senken. Dieser tritt auf, wenn belastete Böden als Rohmaterialersatz für die Zementproduktion dienen; zudem kann er durch Abfallbrennstoffe entstehen. Die Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sieht eine Absenkung der Grenzwerte bei den Stickoxiden, VOC sowie weiteren Schadstoffen vor.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 6. April 2020 die Vernehmlassung zu den geänderten Verordnungen eröffnet. Um der ausserordentlichen Lage Rechnung zu tragen, läuft die Vernehmlassungsfrist deutlich länger als üblich. Sie dauert bis am 20. August 2020.

 

 

 

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html                         


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