Im Rahmen der Terrorbekämpfung wurde Anklage gegen IS-Mitglied erhoben

Der Beschuldigte wurde im Mai 2017 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft
Der Beschuldigte wurde im Mai 2017 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft

DMZ – GESETZ / RECHT ¦ David Aebischer ¦

 

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen einen irakischen Staatsangehörigen Anklage beim Bundesstrafgericht erhoben. Ihm wird vorgeworfen, als von der Schweiz aus operierendes Mitglied der terroristischen Organisation «Islamischer Staat (IS)» auf vielfältige Weise für den IS aktiv gewesen zu sein. Der Mann mit mutmasslichen Kontakten zur Führungsriege der Terrormiliz IS ist am Dienstag angeklagt worden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Winterthurer Hilfs-Imam unter anderem vor, Befehle für Anschläge in der Schweiz entgegengenommen zu haben und soll ein IS-Mitglied in Libanon zu einem Selbstmordattentat angestiftet haben.

 

Die BA wirft dem Beschuldigten den Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen (SR 122), Beteiligung an der kriminellen Organisation IS (Art. 260ter Ziff. 1 StGB), gewerbsmässigen Betrug (Art. 146 Abs. 1 und Abs. 2 StGB) sowie mehrfaches Herstellen und Lagern von Gewaltdarstellungen (Art. 135 Abs. 1 StGB) vor.

 

Das betreffende Strafverfahren hat die BA bereits im November 2016 eröffnet. Im Mai 2017 wurde der Beschuldigte verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt.

 

Beteiligung an der verbotenen terroristischen Organisation IS

Die BA wirft dem Beschuldigten vor, ungefähr ab 2014, spätestens aber ab Mitte 2016 und bis zu seiner Verhaftung im Mai 2017 ein von der Schweiz aus operierendes Mitglied der terroristischen Organisation IS gewesen zu sein. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang haben ein weitverzweigtes, transnationales Netzwerk des Beschuldigten von über 20 anderen IS-Mitgliedern in der Schweiz, in Syrien, im Irak, in der Türkei, im Libanon, in Finnland sowie an unbekanntem Ort aufgedeckt. Der Beschuldigte nahm gegenüber anderen, auch hochrangigen IS-Mitgliedern eine Autoritätsposition ein und fungierte als Anwerber, Schleuser, Geldgeber sowie auch als Empfänger von Anweisungen von IS-Führungsmitgliedern.

 

Zudem habe der Beschuldigte gemäss Anklage den IS auch finanziell unterstützt, mehrere Personen für den IS rekrutiert und zum IS geschleust und einem in Syrien lebenden IS-Mitglied die Anweisung zum Aufbau von IS-Schläferzellen erteilt.

Die getätigten Untersuchungshandlungen ergaben keine Anhaltspunkte dafür, dass in der Schweiz ein konkreter Anschlag kurz bevorstand. Unter den gemäss Anklageschrift vom Beschuldigten für den IS rekrutierten und zum IS geschleusten Personen befinden sich keine in der Schweiz wohnhafte Personen und keine Schweizer Staatsbürger.

 

 

Mehrfaches Herstellen und Lagern von Gewaltdarstellungen 

Die BA wirft dem Beschuldigten im Weiteren vor, im Zeitraum von 2016 bis zu seiner Verhaftung im Mai 2017 über das Internet zahlreiche Gewaltdarstellungen auf seinen Datenträgern gesammelt und sie dort zum eigenen Konsum und zur Weiterverbreitung aufbewahrt zu haben. Es handelt sich dabei meist um propagandistische Darstellungen von grausamen Hinrichtungen verschiedener Art.  Laut der BA ergaben die Untersuchungen «keine Anhaltspunkte dafür, dass in der Schweiz ein konkreter Anschlag kurz bevorstand». Unter den gemäss Anklageschrift vom Beschuldigten für den IS rekrutierten und zum IS geschleusten Personen befinden sich keine in der Schweiz wohnhafte Personen und keine Schweizer Staatsbürger.

 

Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Mit Einreichung der Anklageschrift geht die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit an das Bundesstrafgericht über. Dies gilt auch in Bezug auf die Haftsituation des Beschuldigten. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

 

Islamischen Staat (IS)

Beim "Islamischen Staat" handelt es sich um eine islamistische Terrororganisation, deren Mitglieder sich zu einer radikalen Auslegung des sunnitischen Islam bekennen. Der Islamische Staat kontrollierte Teile Syriens und des Iraks. Zur Zahl der IS-Kämpfer gibt es nur Schätzungen, die von einigen zehntausend bis zu mehreren hunderttausend reichen. Sehr viele IS-Kämpfer werden in fast allen anderen Staaten vermutet. Aufgrund der militärischen Erfolge gegen den Islamischen Staat sollen inzwischen viele dieser ausländische Kämpfer in ihre Heimatländer zurück gekehrt sein.

Die Ideologie des IS besagt, dass sich das Kalifat langfristig auf das Gebiet der Staaten Syrien, Irak, Libanon, Israel, Palästina und Jordanien erstrecken soll. Im Einflussgebiet des IS gelten die Gesetze der Scharia, Frauen werden unter Androhung ihres Todes gezwungen, einen Schleier zu tragen. 

Vertrieben wurden der IS aus seinen Hochburgen Mossul im Irak sowie Rakka und Dair as-Saur in Syrien. Die Terrororganisation kontrolliert im Wesentlichen nur noch ein von Wüste geprägtes Gebiet an der Grenze zwischen beiden Ländern. 

 

 

Quellen:

Bundesanwaltschaft - http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html ¦ srf ¦ admin.ch


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