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Covid-19 – Was betreibt der Bundesrat für eine Maskenpolitik (Beschaffung und Lagerung)

Bild: faz.net
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DMZ – POLITIK / UMWELT ¦ David Aebischer ¦

 

Die aktuelle Beurteilung des möglichen Nutzens von Atemschutzmasken durch Bundesrat und BAG bei der Bekämpfung der aktuellen Corona-Pandemie angesichts der Empfehlungen sowie der Vorschriften einer Tragepflicht in anderen Ländern, lässt die Bevölkerung diesbezüglich immer ratloser werden. Handelt es sich dabei um eine notgedrungene Empfehlung, weil die Schweiz es trotz vorliegendem Pandemievorsorge und -bekämpfungsplan es möglicher Weise nachweislich verpasst, resp. völlig unterschätzt zu haben scheint, entsprechende Pflichtlager zum Schutze unseres medizinischen Personals sowie der Bevölkerung im Notfall zur Verfügung zu haben (Artikel des TagesAnzeigers: Schlechte Vorbereitung: Wie es zum Schweizer Masken-Debakel kam. 14. April 2020) ? Oder hat es wissenschaftlich tatsächlich keine nachweisliche Bedeutung bei der Abwehr einer Pandemie?

 

Prof. Dr. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats Zürich und somit so etwas wie der oberste Forscher der Schweiz, der sämtliche zur Verfügung stehenden Studien und wissenschaftlichen Abhandlungen zur Frage «Masken – ja oder nein?» zur Verfügung stehen haben sollte, äusserte sich in der aktuellen Ausgabe des Sonntagsblicks vom 12. April 2020 nun wie folgt dazu: «Nützt's nüt, so schadt's nüt».

 

Der Patientenvertreter Dr. med. vet. Andreas Keusch, MEDVICE, Pfäffikon SZ, der im Vorfeld dieser Stellungnahme Prof. Hengartners Bundesrat und Behörden zu den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen des zusätzlichen Nutzens des Maskentragens im Interesse der Gesundheitswahrung der Öffentlichkeit dieser Frage entsprechend nachging und darauf aufmerksam gemacht hat, nahm die nun vorliegende Stellungnahme nicht ohne ein gewisses Erstaunen zur Kenntnis. Wir haben die entsprechenden Details seiner Nachforschungen ja bereits am 10.04.2020 mit dem Titel „COVID-19 - „Lock-Out“: Zurück zum Ausgangspunkt der Pandemie?!“ veröffentlicht.

 

Angesichts dieser vorliegenden wissenschaftlichen Fakten fragte Keusch direkt bei Prof. Hengartner nach, da dessen Aussage «Nützt’s nüt, so schadt’s nüt» diese vom SonntagsBlick gestellte Frage erneut unbeantwortet im Raume stehen lässt. Es lässt zudem auch noch die Frage erheben, ob Prof. Hengartner bei dieser Frage um Sinn, Nutzen des Maskentragens gegenüber der Öffentlichkeit möglicherweise nur im Interesse des BAGs agierte? War es doch ein ehemaliges ETH Mitglied und einer der weltweit erfahrensten Wissenschaftler zu Coronaviren, der Immunologe Prof. Antonio Lanzavecchia, Gründer des «Istituto di Ricerca in Biomedicina» in Bellinzona, der zusammen mit amerikanischen und chinesischen Forschern nach den SARS1 und MERS Epidemien fieberhaft und leider relativ erfolgslos auf der Suche nach Antikörpern und einem effektiven Coronaviren Impfstoff war und dies entsprechend mit diesen Forschern publizierte.

 

War es doch genau dieser Prof. Lanzavecchia, der am 20. März 2020 die Schweizer Bevölkerung über das Tessiner «Liberatv» sehr eindrücklich warnte:

 

Am 31. März 2020 ist zudem eine Studie zum zusätzlichen Schutze diverser und sogar selbstgebastelter Atemschutzmasken von in Aerosolen enthaltenden infektiösen Coronaviren erschienen:

 

Sowohl die warnenden Aussagen Lanzavecchia’s als auch die vorliegenden Erkenntnisse dieser Studie aus China ergeben prinzipiell Hinweise auf die grundlegend besorgniserregende Problematik sowie dem potentiell möglichen Nutzen von Atemschutzmasken vor Coronaviren in Aerosolen, welche Prof. Michael Hengartner in seiner Stellungnahme nun elegant aus dem Wege zu gehen versucht.

 

Angesichts des nun auf uns zukommenden «Corona Exits», resp. der Lockerung der bestehenden Massnahmen bei der aktuell vorliegenden Pandemiebekämpfung sollten wir zum Schutze unserer Bevölkerung sowie der Wirtschaft doch prinzipiell in der Lage sein, eindeutige Empfehlungen einer allfälligen Maskentragepflicht für die Öffentlichkeit aussprechen zu können, damit die angestrebten Lockerungsversuche ohne aktuell zur Verfügung stehende Antikörpertests mit hoher, resp. eindeutiger Sensitivität und Spezifität oder noch besser einer Impfung, nicht in eine rein experimentelle Feldstudie ungewissen Ausgangs mit unnötigen menschlichen Kollateralschäden münden.

 

Angesichts der Studie von Prof. Ville Vuorinen der «Aalto Universität» zur Virenverbreitung nach Husten sowie der Verweildauer des Virus in den Aerosolen der umliegenden Atemluft eines Hustenden (Vuorinen V. Researchers modelling the spread of the coronavirus emphasis the importance of avoiding busy indoor spaces. Aalto University, News, April 6, 2020), welche ebenfalls als sehr besorgniserregend einzustufen ist, erhält ein Schutz der Mitmenschen durch Masken eine zusätzliche Bedeutung.

 

In seinem Schreiben an Prof. Hengartner betonte Keusch deswegen eindringlich, dass man aufgrund der Tatsache, dass man zu diesem Virus schlichtweg einfach noch zu wenig wisse, was Prof. Hengartner in seiner Abhandlung ebenfalls vermerkte, jeder Zusatzschutz unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger vor einer Corona Infektion doch sehr bedeutsam wäre.

Auch die neuen COVID-19 Fälle von als bereits geheilt eingestuften COVID-19 Patienten weist auf die Problematik ebenfalls noch offene Frage des tatsächlich erzielten Immunitätsschutzes nach durchlebter Infektion hin, wo ein Maskentragen ebenfalls zusätzlichen Schutz vor neuen ausbrechenden Infektionsketten bieten könnte, bis man medizinisch-wissenschaftlich einfach mehr Daten für effektive Abwehrmassnahmen und Vorgehensweisen zur Verfügung hat.

Was nun natürlich unter den Fingernägeln brennt ist die Antwort von Prof. Michael Hengartner auf die Frage nach dem Nutzen des Atemschutzmaskentragens unter Berücksichtigung dieser von Herrn Keusch vorgelegten publizierten Fakten. Bleibt er bei seiner Aussage «Nützt’s nüt, so schadt’s nüt» oder muss er diese Meinung angesichts des auf uns zukommenden «Corona Exits» entsprechend einer Maskentrageempfehlung revidieren?

Auf unsere Anfrage hin, ob Herr Prof. Hengartner die Fragen von Herrn Keusch bereits beantwortete, musste Herr Keusch uns leider enttäuschen. Offensichtlich versuche Herr Hengartner nach dessen Einschätzung diese Situation typischerweise mit Schweigen auszusitzen, um die Kompetenz von Bundesrat und BAP nicht zusätzlich zu unterwandern.

Diese Ausgangslage vor geplanter Lockerung des «Lock-Down» durch Bundesrat und BAG im Interesse der Wirtschaft auf Kosten der angeblichen Risikogruppen ist somit nicht gerade als sehr vertrauensfördernd einzustufen.

 

 

Da die Antwort im öffentlichen Interesse der Gesundheit unserer Bevölkerung steht, ist das Schweigen, resp. Störung der öffentlichen Meinungsbildung durch Prof. Hengartner im Interesse von Bundesrat und BAG nicht förderlich. Für eine Stellungnahme sollte der oberste Forscher der Schweiz nicht länger als einen Tag benötigen. Im Sinne der Öffentlichkeit und der Aufklärung der Schweizer Bevölkerung.


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