· 

Missachtete Rechte eines Siebenjährigen – Politik reagiert

DMZ – SOZIALES/POLITIK ¦ Patricia Jungo ¦

 

Im März wird im Ständerat die Schaffung einer Kinder-Ombudsstelle diskutiert. Die vorberatende Kommission beschäftigte sich mit dem Fall eines Buben aus dem Kanton Thurgau. Seine Rechte waren von den Behörden missachtet worden. Alles begann damit, dass Benjamin* bei seinem Eintritt in den Kindergarten im Herbst 2016 ein Verhalten zeigte, das viele Kinder ab und zu zeigen: Wenn ihm etwas nicht passte, schlug oder schubste er. Der Befund, der daraufhin folgte, bezeichnete den Jungen als auffällig aggressiv und nach einigen Monaten wurde Benjamin von der Schulleitung vom Kindergarten-Unterricht ausgeschlossen.

 

Die Abklärungsmaschinerie kam in Gang und die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Frauenfeld schaltete sich ein. Benjamin wurden Sitzungen beim Therapeuten, Aufenthalte in der Tagesklinik und auch der versuchsweise Besuch einer Tagesschule verordnet. Zum Schluss bestimmte das Volksschulamt des Kantons Thurgau, dass Benjamin ein Internat zu besuchen habe. Benjamins Mutter, die von seinem Vater getrennt lebt, war damit nicht einverstanden. Anstatt ihn am Tag des Eintritts ins Internat zu bringen, liess sie ihn in einer Privatschule einschulen. Dies hatte zufolge, dass die Kesb ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die elterliche Sorge entzog. Der Junge wurde etwas später von seiner Beiständin und seinem Vater ins Internat gebracht. Während der zweieinhalb Jahre des ganzen Verfahrens wurde Benjamin nie von den Behörden angehört. Die Geschichte von Benjamin spielte eine wichtige Rolle, als die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats Ende Januar entschied, eine nationale Kinder-Ombudsstelle zu schaffen. Ende 2019 wurde eine Beschwerde von Benjamin und seiner Mama vom Bundesgericht gutgeheissen.

 

Diese stellte klar, dass die Kesb Frauenfeld und das Thurgauer Obergericht das Bundesrecht dadurch verletzt hatten, dass sie dem Jungen das Gehör verweigert hatten. Wäre der Siebenjährige zu Wort gekommen, hätte er mitteilen können, wie er sich im Internat fühlte. Benjamin war dort der jüngste Schüler und musste mehrmals Übergriffe älterer Schüler durchstehen. Einmal kam es gar zu einem sexuellen Übergriff. Ebenso hätte sich der Junge zur Beziehung zu seinen Eltern äussern können, welche um seine Obhut stritten. Irène Inderbitzin, Geschäftsführerin der Kinderanwaltschaft Schweiz betont, genau für solche Fälle sei eine Kinder-Ombudsstelle wichtig. Von der Kinderanwaltschaft wird nur noch bis Ende Jahr eine rechtliche Beratung angeboten werden. Anschliessend soll eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle den rund 100000 Kindern zur Seite stehen, die jedes Jahr in der Schweiz mit dem Rechtssystem zu tun haben. Es kann sich dabei um diverse Verfahren handeln, wie beispielsweise Scheidungen, Asylverfahren, Strafverfahren oder Kindesschutzmassnahmen.

 

Die Ombudsstelle hat ein Auskunftsrecht, darf aber nichts entscheiden. Für Tim Walker, den Anwalt von Benjamin und dessen Mutter, ist der Zuspruch vom Bundesgericht Grund zur Freude. Tim Walker, der sich bereits in mehreren KesbFällen engagiert hat, findet, dass das höchste Schweizer Gericht in Kindesschutz-Angelegenheiten oft zu wenig kinderfreundliche Entscheide fällt. In vielen Fällen hätte er festgestellt, dass die Kindesschutzbehörden die Kinderrechte nicht ernst genug nehmen und der Meinung der Kinder nicht Rechnung tragen, vor allem im Falle von Fremdplatzierungen. Für ihn wäre es selbstverständlich gewesen, Benjamin vor so einem massiven Eingriff persönlich zu Wort kommen zu lassen. Für die Kinderanwältin Alexandra Gavriilidis hat jedes Kind Anspruch auf die Anhörung in einem Verfahren. Die Schweiz habe ja 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Das Urteil aus dem Kanton Thurgau hat für sie klaren Leitcharakter. Obwohl der Fall nun erneut bei der Kesb Frauenfeld ist, stellt sich die berechtigte Frage, ob diese wirklich noch zuständig ist.

 

Der Vater hat nämlich nun das Sorgerecht und er lebt im Kanton Zürich. Der mittlerweile neunjährige Benjamin kann sich erst äussern, wenn die Zuständigkeit geklärt wurde. Für Alexandra Gavriilidis ist auch die Zeit ein weiterer Grund für die Schaffung der Kinder-Ombudsstelle. Sind Kinder zwei oder drei Jahre Unrecht ausgesetzt, bedeutet dies eine Gefährdung ihrer gesunden Entwicklung. Die Zustimmung in der Ständeratskommission für die Ombudsstelle fiel mit zehn zu zwei Stimmen eindeutig aus. Die Motion von Ruedi Noser (FDPm ZH) wird zweifelsohne auch im Ständerat durchkommen.

 

 

*Name der Redaktion bekannt

Quelle: freiburger nachrichten


Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0