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Covid-19 - aktueller Stand in der Schweiz: Trotz Warnungen führender Virologen gibt sich Daniel Koch sehr optimistisch

Daniel Koch an der Medienkonferenz (Bildquelle: SRF)
Daniel Koch an der Medienkonferenz (Bildquelle: SRF)

DMZ – GESUNDHEIT / POLITIK ¦

 

An der heutigen (11.05.2020) Medienkonferenz informierten folgende Personen über den aktuellen Stand in der Schweiz:

Daniel Koch, Delegierter des BAG für Covid-19

Christian Bock, Direktor Eidg. Zollverwaltung, EFD / Cornelia Lüthy, Vizedirektorin SEM, EJPD / Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit Seco / Markus Näf, Brigadier, Beschaffungskoordinator VBS.

 

Einsprachen gegen Kantone

Das Seco habe 438 Einsprachen gegen von Kantonen bewilligten Gesuchen für Kurzarbeit eingereicht. Ein Journalist, will wissen, wen es betrifft, ob es sich vor allem um private oder öffentliche Unternehmen gehe. Züricher sagt, dass er keine Auskunft geben kann.

 

Kritik am Masken-Lehrvideo

Ein Journalist erwähnt Kritik am Video, wie man korrekt mit Masken umgeht. Daniel Koch vom BAG räumt ein, dass nicht alle Handgriffe in einem Video perfekt dargestellt werden könnten. Klar sei, dass die Maske über Nase und Mund gezogen werden müsse. Er betont, dass Masken vor allem nach aussen schützen. Masken von Infizierten sollten nicht mit den Händen berührt werden.

Das Tragen von Masken zum eigenen Schutz oder zum Schutz der anderen müsste eigentlich keine so schlechte Idee sein. Das zumindest denkt sich der Laie. Seit Längerem gibt es einen "Streit" über Wirksamkeit von Masken. Experten vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) finden das aber keine gute Idee. Wobei nicht ganz klar ist, ob ihre ablehnende Haltung einer inneren Überzeugung entspringt oder bloss eine Schutzbehauptung ist, weil es nicht genügend Masken hat.

«Nach wie vor gibt es keine gesicherte Evidenz, dass das Maskentragen in der Öffentlichkeit wirklich einen grösseren Schutzfaktor darstellt.» Daniel Koch, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten beim BAG. Zitiert am 31. März im «Echo der Zeit» auf Radio SRF 1.  

«Dass Masken die Übertragung des Virus bremsen können, ist aus wissenschaftlicher Sicht eigentlich klar.» Marcel Salathé, Epidemiologe an der EHT Lausanne, in der NZZ vom 31. März.

«Beim Einkauf gilt in Österreich neu Masken-Pflicht. So eine Maske kostet nicht viel», Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kunz gemäss «Bote der Urschweiz» vom 31. März.

«Es ist nicht eine faule Ausrede, weil es nicht genug Masken gibt. Masken sind ein Witz in der allgemeinen Bevölkerung. Sie machen möglicherweise das Ganze nur noch schlimmer». Peter Jüni, Direktor Applied Health Research Center an der Universität Toronto, in der Sendung «Puls» vom 30. März.

«Jeder meint, dass der Mund-Nasen-Schutz nichts nützt. Dabei ist das eine gefährliche Fake News. Es ist doch logisch, dass ein Schutz vor Mund und Nase dagegen hilft, dass man das Virus einatmet. Selbst ein einfacher Papier- oder Textilschutz ist besser als nichts!» Johannes Bogner, Leiter Klinische Infektiologie an der Universität München. Erschienen am 30. März auf diversen Onlineplattformen.

«Eine Maske schützt die Augen nicht... Händehygiene gehört zwingend immer dazu.» Enea Martinelli, Spitalapotheker Interlaken, via Twitter am 30. März

«In einer gepoolten Analyse fanden wir keine signifikante Reduktion von Influenza-Übertragung unter Verwendung von Gesichtsmasken.» Studie der School of Public Health der Universität Hongkong. Erschienen im EID Journal, Band 26, Nummer 5, Mai 2020.

 

Schutzkonzepte für Geschäfte

«An wen können sich Kunden und Konsumenten melden, wenn sie finden, das ein Schutzkonzept in einem Laden oder Restaurant nicht ausreicht?», will eine Journalistin wissen. Eine zentrale Stelle gäbe es nicht, sagt Daniel Koch.

Boris Zürcher ergänzt, dass der Bund die Schutzkonzepte nicht abnähme. Der Arbeitgeber müssten die Sorgfaltspflicht für Ihre Mitarbeiter einhalten und schauen, dass nichts passiere und alle Richtlinien eingehalten würden. Die Vorgaben des Bundes müssten eingehalten werden. Die Frage nach dem «Wie» müssten die Firmen selber klären.

 

Das Bussen-Regime an der Grenze

Christian Bock von der Zollverwaltung bestätigt, dass Juristen das Bussen-Regime etwa für Einkaufstouristen unterschiedlich beurteilten. Man werde die Praxis im Nachhinein überprüfen. In der «unübersichtlichen» Anfangssituation seien die Bussen aber nötig gewesen, so Bock. Einkaufstourismus bleibt aber verboten - Anlässlich seiner Sitzung vom 16. April 2020 hat der Bundesrat Anpassungen und Präzisierungen an der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verabschiedet. Diese Anpassungen und Präzisierungen sollen Unklarheiten und Missverständnisse verhindern und bringen Klärung für die Bevölkerung. Namentlich das Verbot von Shopping-Touren und das Bussenregime werden explizit geregelt.

Seit Mitte März hat die Schweiz aus gesundheitspolitischen Gründen temporäre Binnengrenzkontrollen wieder eingeführt und Einreiseverbote erlassen. Die Einschränkung des Reiseverkehrs dient dem gesundheitlichen Schutz der Wohnbevölkerung in der Schweiz und soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Diese Massnahmen haben sich in den letzten Tagen und Wochen etabliert. Aktuelle Informationen zeigen, dass die Umsetzung an den Aussengrenzen und auf den Flughäfen grösstenteils gut funktioniert. Der Bundesrat rät von nicht notwendigen Reisen ab. 

 

Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) hat jedoch in den vergangenen Wochen weiterhin ein reges grenzüberschreitendes Einkaufsverhalten festgestellt. Diese Kontrollen binden Ressourcen der EZV, die für die wirksame Kontrolle der Binnengrenzen benötigt würden. Zur Präzisierung der geltenden Praxis wird deshalb die COVID-19 Verordnung 2 mit einem Artikel ergänzt. Bei der Wiedereinreise in die Schweiz wird eine Busse von 100 Franken ausgesprochen, wenn offensichtlich ein Fall von Einkaufstourismus vorliegt und die Grenzüberschreitung ausschliesslich zu diesem Zweck erfolgt ist. Mit dieser Busse wird nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die erfolgte Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde.

 

Das Wegräumen oder Beschädigen von Grenzabsperrungen oder Signalisierungen etc. wird nach wie vor mit einer Busse belegt ebenso Übernahme von Waren an nicht geöffneten Grenzübergängen. Der Artikel 4 der Verordnung wurde entsprechend präzisiert. Personen, deren Einreise gemäss COVID-19 Verordnung 2 nicht erlaubt ist, wird die Einreise verweigert, sie werden aber nicht gebüsst. Gegen eine Einreiseverweigerung kann beim Staatssekretariat für Migration (SEM) Einsprache erhoben werden. Schweizer Bürgerinnen und Bürger und Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sind jederzeit zur Einreise berechtigt, unabhängig des Zweckes des Grenzübertritts in die Schweiz.

 

Parallel dazu hat das SEM Präzisierungen in der Weisung zur Corona-Verordnung des Bundesrates vorgenommen. Es geht unter anderem darum, präziser zu definieren, welche ausländischen Personen sich in einer Situation absoluter Notwendigkeit befinden und deshalb gemäss Art. 3 Ziff. 1 Buchstabe f der COVID-19 Verordnung 2 in die Schweiz einreisen dürfen. So sind beispielsweise neu Ein- und Ausreisen auch aus den nachfolgenden Gründen erlaubt, sofern sie hinreichend belegt und glaubhaft gemacht worden sind (nicht abschliessend):

  • Betreuung von erkrankten oder betagten Familienangehörigen (mit entsprechenden Belegen wie Arztzeugnis, Familienregister etc.).
  • Wahrnehmung des zivilrechtlich geregelten Besuchsrechts von getrenntlebenden Eltern.
  • Wahrnehmung von wichtigen gerichtlichen Terminen oder nicht aufschiebbaren geschäftlichen Besprechungen.
  • Fortführung medizinischer Behandlung im In- und Ausland.

Die Ausreise aus der Schweiz an geöffneten Grenzübergängen ist ohne weiteres möglich. Die EZV bittet die Personen jedoch, die aktuellen Bestimmungen zur Einreise der jeweiligen Nachbarländer zu beachten. Vom Überqueren der geöffneten Grenzübergänge für Freizeitzwecke wird im Sinne der Empfehlungen des Bundesrats abgeraten.

 

Wie viele Einkaufstouristen wurden gebüsst?

Eine Journalistin will wissen, wie viele Bussen es gab und wie man überhaupt im Ausland habe einkaufen können. Es gebe keine Ausreisekontrollen, so Bock. Wenn als eine Person ins Ausland reisen will, kann sie das – sofern die Grenzwache auf der anderen Seite sie reinlässt. 1635 Personen wurden dann beim Rückweg in die Schweiz wegen Einkaufstourismus gebüsst.

 

«Machen keine Jagd auf Einkaufstouristen»

 

Christian Bock von der Eidg. Zollverwaltung betont, dass Einkaufstouristen nicht speziell im Fokus der Behörden an der Grenze stünden: «Wir haben gar nicht die Kapazitäten, das zu kontrollieren.» Hintergrund sei das Bestreben, grenzüberschreitende Bewegungen auf ein Minimum zu reduzieren. Es handle sich dabei nicht um eine protektionistische Massnahme.

 

Wie geht es weiter an den Grenzen?

Christian Bock, Direktor der Eidg. Zollverwaltung erklärt die aktuelle Situation an den Grenzen. Diese sind grundsätzlich immer noch geschlossen und nur Grenzgänger und Personen in speziellen Situationen dürfen die Grenzen überschreiten. Total wurden bislang rund 68'000 Personen die Einreise verboten.

 

Der grenzüberschreitende Verkehr sei zeitweise um 70 Prozent zurückgegangen, sagt Bock. Jetzt habe sich dieser Rückgang halbiert. Wiederholt seien aber Abschrankungen an den Grenzen umfahren oder gar zerstört worden.

 

Was weiss man über Langzeitfolgen der Lungenerkrankung?

Daniel Koch vom BAG sagt, er könne die Frage eines Journalisten nach den Langzeitfolgen nicht beantworten. Er gehe aber «a priori» nicht von negativen Folgen aus. Gemäss Medienberichten hätten sich Taucher und Musiker über ihre Lungenkapazität nach überstandener Krankheit besorgt gezeigt, so ein Journalist.

Das sehen diverse andere Experten allerdings anders. „In den meisten Fällen verläuft eine Covid-19-Infektion mild“, sagt Frank Hartig, leitender Oberarzt der Universitätsklinik Innsbruck. „Es gibt aber Patienten, die auch nach überstandener Erkrankung mit einer Beeinträchtigung der Lungenkapazität zu kämpfen haben.“ Zum Beispiel mit anhaltender Kurzatmigkeit. Dabei gelte: Je stärker die Lunge von einer Covid-19-Pneumonie, also einer Lungenentzündung, betroffen war, desto höher die Wahrscheinlichkeit.

Gleichzeitig zeigt der Fall zweier aktiver Taucher, die im Innsbrucker Klinikum behandelt wurden, dass auch milde Verläufe schwere Lungenschäden nach sich ziehen können. Wegen ihrer leichten Beschwerden mussten die betroffenen Corona-Patienten nicht einmal stationär behandelt werden.

Dennoch: Bei Kontrollen, die Wochen nach ihrer Genesung stattfanden, stellten Mediziner eine deutliche Sauerstoffunterversorgung fest. Oberarzt Hartig betont: „Nach schweren Entzündungen kann es ein Jahr dauern, bis sich die Lunge erholt.“ 

 

Kann man nachverfolgen, wie und wo sich Personen anstecken?

Mit den jetzigen Daten sei es nicht möglich, herauszufinden, wie und wo sich Personen angesteckt hätten. Die Kantone müssten dafür mehr Daten erheben, sagt Daniel Koch vom BAG.

 

Kommt es mit den Lockerungen zu ansteigenden Zahlen?

«Wir gehen nicht davon aus, dass die Zahlen wieder ansteigen», betont Daniel Koch vom BAG auf eine entsprechende Frage einer Journalistin. Experten warnen allerdings vor einer zweiten Infektionswelle. Angesichts der Lockerungen des Lockdowns sieht nicht nur das Robert-Koch-Institut Risiken. Die neuen Lockerungen der Corona-Massnahmen sorgten im Vorfeld für Kritik von Experten. Das Robert-Koch-Insitut und sein Präsident warnen vor einer zweiten Infektionswelle.

Auch Virologen wie Christian Drosten und Alexander Kekulé sehen ein hohes Risiko.

 

Genügend Hygienemasken für die Bevölkerung

Der Beschaffungskoordinator im VBS, Brigadier Markus Näf, informiert über den Beschaffungsstand durch die Armee. Man habe genügend Hygienemasken für die gesamte Bevölkerung. 18 Millionen Masken seien an die Detailhändler verteilt worden.

Auch die Kantone hätten ihre Lager wieder aufgestockt. Bund und Kantone hätten nun 100 Millionen Masken an Lager. Die Beschaffung halte aber an, weitere Frachtflüge seien geplant. Gemäss Näf hat die Armee bislang elf Prozent des Corona-Budgets von 2.45 Milliarden Franken ausgegeben.

 

Kurzarbeit auch nach Lockerung möglich

Zur Handhabung der Kurzarbeit nach der Lockerung führte Boris Zürcher aus: «Wenn aus objektiven Gründen nicht das gesamte Personal beschäftigt werden kann, hat das Unternehmen Anspruch auf Kurzarbeit.»

Ein Restaurant, das zum Beispiel wegen der Abstandsregelungen weniger Gäste bedienen könne und deshalb weniger Personal benötige, könne für die betroffenen Angestellten Kurzarbeit beantragen.

 

Zunahme der Arbeitslosigkeit flacht ab

159'500 Personen seien bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos gemeldet, sagt Boris Zürcher. Insgesamt gäbe es 230'000 Stellensuchende.

«Seit einigen Tagen flacht die Entwicklung ab.» Im März hätten sich jeweils noch über 2000 Personen pro Werktag angemeldet. Seit dem 1. April seien es noch 600 bis 700 Personen.

 

Nur noch wenig neue Gesuche um Kurzarbeit

Boris Zürcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) äussert sich zur aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt. 185'000 Firmen hätten bislang Kurzarbeit für knapp 1.9 Millionen Angestellte beantragt. Weil die Abrechnung erst später erfolge, könne aber noch nicht gesagt werden, wie viele Arbeitsstunden real ausfallen werden.

Die Zahlen hätten sich in der Zwischenzeit stabilisiert, «in den letzten Tagen sind kaum neue Gesuche eingetroffen», sagt Zürcher.

 

Familiennachzug wieder möglich

Cornelia Lüthy, Vizedirektorin im SEM, sagt, dass es bei der Einreise ab heute weitere Lockerungen gibt. Der Familiennachzug werde wieder ermöglicht. Bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt liege der Fokus auf Bereichen, die für die Versorgung der Gesellschaft relevant seien, vorwiegend im Gesundheitswesen. Diese Anträge würden nun wieder überprüft.

Es gäbe keine Branchen-Beschränkungen, die Kantone würden ihre Pendenzen abbauen. Einzig im Drittstaatsbereich gelten noch strengere Regeln – nur Gesuche vor dem 19. März würden geprüft. Bei den anderen Ländern ist der 26. März der Stichtag. Man wolle der Entwicklung Rechnung tragen, aber man bleibe vorsichtig, erklärt Lüthy.

 

Nicht mehr jede Person kontrolliert

Neu muss die Grenzwache nun nicht mehr jede Person kontrollieren – aber sie kann. Man werde nach und nach schauen, welche Grenzgänge man öffnen könne, sagt Christian Bock. Allerdings bringe das nichts ohne die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten. Auch müssten die Grenzöffnungen abgestimmt werden mit den inländischen Massnahmen.

 

Empfehlungen für Risikopatienten

Risikopatienten können sich nach Aussage von Daniel Koch nun wieder freier bewegen. «Natürlich müssen sie sich an die Richtlinien halten.» So sollen sie nicht den öffentlichen Verkehr zu Stosszeiten nutzen oder dann einkaufen gehen. «Aber sie sollen sich mehr bewegen», sagt Koch.

Auch die Empfehlungen für Alters- und Pflegeheime können, je nach Situation vor Ort, gelockert werden, zum Beispiel das Erlauben von Besuchen. Alles natürlich immer unter Einhaltung der Hygieneregeln.

 

Wer Symptome hat, soll sich testen lassen

Daniel Koch sagt weiter, dass sich die Gesellschaft sehr gut verhalten habe. «Das ist der Grund, warum es weniger Fälle gibt.» Wer nun Symptome habe, solle sich testen lassen. Immer mehr Leute würden getestet, es gäbe aber immer weniger Fälle, «sie liegen im einstelligen Prozentbereich», sagt Koch.

 

«Die Entwicklung ist sehr gut»

BAG-Delegierter Daniel Koch präsentiert die aktuellen Zahlen im Detail. Seit Sonntag wurden 39 neue Corona-Fälle gemeldet. Die Kurve flache immer weiter ab. Die Anzahl Personen auf den Intensivstationen nehme ebenfalls ab. Nun müsse man schauen, was nach den Lockerungen passiere. Aber er findet: «Die Entwicklung ist sehr gut.»

 

Eine Nachfrage zu den Kurzarbeits-Zahlen

Boris Zürcher vom Seco präzisiert die Zahlen:

Eingegangen seien 189'000 Gesuche von Unternehmen für 1.931 Millionen Mitarbeitende.

Bewilligt worden seien die zuvor genannten Zahlen. Die Bewilligungsquote liege damit bei 97.5 Prozent.

 

Wann wird die «Fünfer-Regel» für Personengruppen aufgehoben?

Er wolle keinen Termin nennen, sagt Daniel Koch zur Aufhebung der «Fünf-Personen-Regel». Je tiefer die Infektionszahlen sinken und je besser das Contact Tracing funktioniere, könne man über weitere Lockerungsschritte entscheiden. Das sei Aufgabe des Bundesrats.

 

 

 

 

 

Quellen: SRF ¦ BAG ¦ medinside.ch


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