Veloweggesetz soll für bessere und sicherere Velowege sorgen

Kantone haben künftig die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen
Kantone haben künftig die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen

DMZ – GESETZ / SPORT ¦

 

Die Schweizer Bevölkerung hat 2018 dem Bundesbeschluss über die Velowege zugestimmt. Damit hat sie sich für eine Aufwertung der Velowege entschieden. Der Bundesrat hat nun an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels geschaffen: Der Bau von Velowegen bleibt Aufgabe der Kantone. Sie haben künftig aber die Pflicht, Velowege verbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz zu sorgen.

 

Mit dem Ja zum Bundesbeschluss über die Velowege hat sich die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 dafür ausgesprochen, dass der Bund die Kantone bei den Velowegen unterstützt. Ein gutes Velowegnetz hilft, den Verkehr zu entflechten. Auto-, Velo- und Fussverkehr kommen sich so weniger ins Gehege. Dies hilft, Unfälle zu vermeiden. Ein zusammenhängendes, sicheres Velowegnetz trägt auch dazu bei, die Mobilität besser zu bewältigen. Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels wird ein Veloweggesetz geschaffen. Der Bundesrat schlägt darin nun konkret vor, dass die Kantone verpflichtet werden, Velowegnetze zu planen und zu bauen. Werden Velowege aufgehoben, müssen sie künftig durch neue ersetzt werden. Ausserdem unterstützt der Bund die Kantone mit Fachinformationen, Beratung, Geodaten sowie mit der Begleitung von Pilotprojekten.

 

Velowege bei Nationalstrassen im Mischverkehr

Der Bund wird in seinem Bereich, zum Beispiel bei Autobahnanschlüssen oder auf Nationalstrassen mit Mischverkehr, je nach Situation zur Entflechtung des Verkehrs vermehrt auch Velowege realisieren, wie er es in der Schöllenenschlucht auch schon getan hat. Dort konnte im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten entlang der Gotthardpassstrasse zwischen Göschenen und Andermatt ein Veloweg realisiert und 2019 eröffnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bund auch Land für Veloinfrastrukturen zur Verfügung stellen oder Velobahnen prüfen. Entsprechende Pilotprojekte werden derzeit mit den Kantonen Basel Landschaft und Zug geprüft.

Der Entwurf des Veloweggesetzes orientiert sich am Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege. Die Regeln zu den Velowegen werden aber nicht in dieses Gesetz integriert. Zum einen aufgrund der Bedeutung des Velos und den spezifischen Anforderungen an die Infrastruktur, die sich vom Fussverkehr unterscheiden. Zum anderen soll das in der Praxis bewährte Gesetz über die Fuss- und Wanderwege nicht komplizierter werden und an Klarheit verlieren. Im Rahmen dieser Vorlage wird es aber wo nötig aktualisiert.

 

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Generalsekretariat UVEK

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Strassen ASTRA

http://www.astra.admin.ch                         


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