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Kantönligeist hat auch bei den Ausschaffungen in Corona-Zeiten das Sagen

Die Pandemie wirkt sich auch auf das Asylwesen in der Schweiz aus
Die Pandemie wirkt sich auch auf das Asylwesen in der Schweiz aus

DMZ – SOZIALES/POLITIK ¦ Patricia Jungo ¦

 

In der jetzigen Krisenzeit sind Ausschaffungen nicht möglich und es besteht auch keine einheitliche Regelung, wie mit abgewiesenen Bewerbern in Haft umgegangen wird. Wiederum hat der Kantönligeist das Sagen. Von der Corona-Krise sind nicht nur Alltag, Beruf und Wirtschaft schwer getroffen.

 

Die Pandemie wirkt sich auch auf das Asylwesen in der Schweiz aus. Jeder Kanton geht aber mit dem Thema unterschiedlich um. Zahlreiche Asylsuchende, die bereits abgewiesen wurden, befinden sich in teilweise prekären Situationen. Ausschaffungen werden keine durchgeführt und die Asylbewerber bleiben daher in vielen Kantonen in Ausschaffungshaft. Dies berichtet „SRF“.

 

Ausschaffungshaft so weit wie möglich reduzieren

Andreas Räss, Leiter des Amts für Migration im Kanton Baselland berichtet, man habe nach Erklärung der besonderen Lage durch den Bundesrat die Ausschaffungshäftlinge freigelassen. Weiter erklärt er, dass die Haft laut Gesetz beendet werden müsse, falls der Vollzug einer Wegweisung nicht mehr durchführbar sei. Basel-Stadt und Genf schliessen sich dem an und auch die Europäische Kommission für Menschenrecht setzt sich bereits dafür ein, dass die Ausschaffungshaft in der Pandemie-Zeit weit möglichst reduziert wird. Anders sieht es im Kanton Zürich aus, wo sich immer noch über 40 Personen in Ausschaffungshaft befinden. Laut Mitteilung des Migrantenamtes des Kantons Zürich habe man aber schon ein halbes Dutzend Migranten freigelassen, welche schon einem anderen europäischen Land um Asyl angefragt hatten. Es sei aber notwendig, jeden Einzelfall zu prüfen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) teilt diese Meinung und spricht sich aktuell nicht für eine Pauschalempfehlung für eine Freilassung von Ausschaffungshäftlingen aus. Marcel Suter, Präsident der kantonalen Migrationsbehörden, betont, die Kantone seien frei und könnten selber beurteilen, ob eine Ausschaffung absehbar sei oder eher nicht.

 

Ausschaffungen – absehbar oder nicht absehbar

Damit zeigt sich die Präsidentin des Vereins Asylex gar nicht einverstanden. Lea Hungerbühler erklärt, Ausschaffungen seien entweder absehbar oder nicht. Und dies habe in der ganzen Schweiz Geltung. Die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen seien in keiner Weise gerechtfertigt. Weiter betont Lea Hungerbühler, es sei nicht anzunehmen, dass es in diesem Jahr wirklich noch zu Ausschaffungsflügen kommen werde. Aus diesem Grund sei es unverhältnismässig, wenn die betroffenen Menschen weiterhin in Haft bleiben müssten. Es seien keine Verbrecher und sie befänden sich nur im Gefängnis, weil ihnen eine Aufenthaltsbewilligung fehlt und sie nicht freiwillig unser Land verlassen wollten. Auch Regula Mader, Präsidentin der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter findet, die Hoheit der Kanton stelle sich teilweise gegen die internationalen Empfehlungen. Der Kommission sind die unterschiedlichen Haftbedingungen in den Kantonen seit Jahren ein Dorn im Auge. Vor Kurzem hatte auch das Bundesgericht einen Handlungsbedarf in einigen Kantonen festgestellt. In einem Urteil kam zum Ausdruck, dass sich Ausschaffungshäftlinge nur in absoluten Ausnahmefällen in gewöhnlichen Gefängnissen mit Straftätern befinden dürften.

 

 

Quelle: ±srf news


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