Angebote für Kinder im Vorschulalter sollen in der Zuständigkeit der Kantone bleiben

DMZ – BILDUNG ¦

 

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung soll in der Schweiz vorangetrieben werden. Diese Aktivitäten fallen jedoch in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 gegen die parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» ausgesprochen.

Die frühe Kindheit ist eine entscheidende Lebensphase, in der das Lernpotenzial besonders gross ist.

 

Wird vor Schulantritt sowohl inner- als auch ausserhalb der Familie ein anregungsreiches Lernumfeld bereitgestellt, erhöhen sich die Bildungschancen und es werden allen Kindern die gleichen Chancen ermöglicht. Deshalb muss die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz gefördert werden. Diese Aktivitäten fallen jedoch in die Zuständigkeit der Kantone.

Bereits heute gibt es zahlreiche kantonale und kommunale Initiativen sowie Initiativen privater Organisationen. So sind in den letzten Jahren viele Projekte und neue Angebote entstanden und es wurden Strukturen aufgebaut. Der Bundesrat hält daher eine Intervention des Bundes für nicht notwendig. Demnach tritt er nicht auf die parlamentarische Initiative «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» (17.412) ein und lehnt den Vorschlag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) entsprechend anzupassen, ab. Dieser sieht vor, dass der Bund die Kantone mit einer befristeten Anschubfinanzierung darin unterstützen kann, ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Vorschulalter aufzubauen und die Koordination zwischen den staatlichen und privaten Akteuren zu fördern.

 

 

 

 

Quelle: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html                         


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