Adrian Spahr - Stadtpolizei Grenchen lässt Vertrag platzen und gibt sich unwissend

Adrian Spahr (Bildquelle FB Adrian Spahr)
Adrian Spahr (Bildquelle FB Adrian Spahr)

DMZ – GESETZ / RECHT / GESELLSCHAFT ¦ Walter Fürst ¦

 

Der Kommandant der Grenchner Stadtpolizei und die Personalchefin gaben laut «Bieler Tagblatt» an, bei der Anstellung Spahrs nichts von der Tragweite des hängigen Verfahrens gewusst zu haben. Der Jungpolitiker und ausgebildete Polizist habe ihnen beim Bewerbungsgespräch nicht ganz reinen Wein eingeschenkt, so die Kritik. Dies ist nicht wirklich nachzuvollziehen, da Adrian Spahrs "Fall" die Spalten sämtlicher Schweizer Zeitungen ausgiebig füllte. Es ist eher anzunehmen, dass die Polizei Grenchen auf Druck von "Aussen" den Vertrag platzen liess.

 

"Ein einseitiger Rücktritt ohne Lohnzahlung für eine gewisse Zeit geht rechtlich sicher nicht", zitiert das Bieler Tagblatt den Bieler Anwalt Mario Stegmann. Denn: Ein unterzeichneter Arbeitsvertrag sei für beide Parteien gültig und verbindlich. Allenfalls könne man sich aussergerichtlich einigen, so Stegmann.

 

Vorgeschichte

Nils Fiechter und Adrian Spahr haben gemäss beiden Instanzen (Regionalgericht Bern-Mittelland und Obergericht), gegen die Rassismusstrafnorm verstossen, als sie fünf Wochen vor den Grossratswahlen 2018 eine Karikatur auf der Facebook-Seite der Jungen SVP veröffentlichten. Sie zeigt einen Schweizer im Sennenchutteli vor einem Müllberg, im Hintergrund eine Wagenburg. Er hält sich angewidert die Nase zu, nebenan erleichtert sich ein Mann in den Büschen. «Millionenkosten für Bau und Unterhalt, Schmutz, ­Fäkalien, Lärm, Diebstahl etc. gegen den Willen der Bevölkerung» steht auf dem Flyer. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!»

 

Auch für das Obergericht bestand kein Zweifel daran, dass es den beiden Co-Präsidenten entgegen ihren Beteuerungen nicht allein um die Transitplätze ging. Dass Fiechter und Spahr nichts gegen solche Plätze hätten, wenn diese mit Billigung der Bevölkerung geschaffen werden: unglaubwürdig in den Augen des Obergerichts. Die beiden müssen «mindestens in Kauf genommen haben», mit dieser Karikatur Fahrende negativ zu charakterisieren und sie so zu diskreditieren. Die Kriterien für Rassendiskriminierung seien erfüllt: Der Post war öffentlich, vorsätzliches Handeln erkennbar, und Fahrende wurden als Ethnie unzulässig herabgesetzt. «Man muss davon ausgehen, dass von einem durchschnittlichen, unbefangenen Dritten diese Äusserung als Diskriminierung verstanden wird», so der Vorsitzende Kiener. Und weiter: «Das lässt keinen Spielraum offen.»

Das Plakat hat zur erstinstanzlichen Verurteilung der beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr geführt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland taxierte das Plakat und seine Sprache als Verstoss gegen das Rassismusgesetz.

 

Trotz Verurteilung hetzt Polizist Adrian Spahr munter weiter. Sogar zum selben Thema!

Facebook-Post von Adrian Spahr (22. Mai 2020):

So, liebe Transitplatz-Regierungsräte

Allemann und Neuhaus

! Die Grenzen sind (noch) geschlossen und es ist erst Vorsaison. In Wileroltigen musste der Rastplatz gesperrt werden, weil über 50 Wagen den Platz für normale Chauffeure und Automobilisten blockieren! In Nidau wird das Expo-Gelände besetzt, in Orpund eine Wiese. Und in Gampelen gab es gar einen grossen Polizeieinsatz, weil ein Fahrender mit dem Gewehr den Landbesitzer bedrohte!

Während des ganzen Abstimmungskampfes haben wir von einer solchen Magnetwirkung gewarnt!

Es macht mich wütend, dass wir Seeländer, welche diesen Platz nicht wollten, diesen Platz von 3,3 Mio. Franken mitbezahlen und die Suppe auslöffeln müssen, die ihr Theoretiker in Bern uns eingebrockt habt!

Wie lange schaut ihr noch zu, bis endlich eingegriffen wird!?

  

Ehemaliger Arbeitgeber (Kantons Basel-Stadt) von Adrian Spahr hüllt sich in Schweigen

Auf unsere Frage im Mai, ob bei der Polizei in diesem Fall einfach darüber hinweggeschaut werde oder ob das "Nichtreagieren" ihresrseits als Zustimmung der Aussagen von Herr Spahr zu verstehen seien, erhielten wir die Antwort: „Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb wir unseren bisherigen Ausführungen aus personal- und datenschutzrechtlichen Gründen derzeit nichts beifügen können“. Dies die kurze Antwort kam vom Leiter Kommunikation / Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Dr. phil. Martin R. Schütz.

 

Wird das Urteil rechtskräftig, prüft die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen

Immerhin wurde bei der letzten Verurteilung von Adrian Spahr noch mitgeteilt: 

"Wird das Urteil rechtskräftig, prüft die Polizeileitung personalrechtliche Massnahmen", Damit könnte Spahr entlassen werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Rassistische Diskriminierung durch die Polizei kann sich in Form von Schikanen, rassistischen Äusserungen, Schutzunterlassung oder sogar Gewalt äussern. Ebenfalls diskriminierend ist das sogenannte Racial Profiling, d.h. das Anhalten und Kontrollieren von Personen ohne Vorliegen eines konkreten Verdachtsmoments (verdachtsunabhängige Personenkontrolle). Vorurteile gegenüber bereits stigmatisierten Personen werden dadurch noch verstärkt. Dies kann etwa junge Männer mit dunkler Hautfarbe (Mehrfachdiskriminierung) oder Personen mit fahrender Lebensweise (insbesondere Roma) besonders treffen.

 

Die Polizei ist an das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV), an den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3 BV) und an die Grund- und Menschenrechte gebunden. Polizeiliche Eingriffe müssen stets im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sowie zumutbar sein (Art. 36 BV).

  

 

Quellen:


Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0