Kurzarbeit für Selbstständige wird nicht verlängert

DMZ – KULTUR / WIRTSCHAFT ¦ David Aebischer ¦

 

Was leider zu befürchten war, ist nun definitiv eingetroffen. Die Kurzarbeit für Selbstständige wird nicht verlängert. Noch ist es nicht ganz vom Tisch, da die Frage, ob Selbstständige, die unter der Corona-Krise leiden, weiter unterstützt werden, im Herbst diskutiert wird.  Bis dahin werden allerdings wohl einige Selbständigerwerbende ausscheiden und beim Sozialamt antraben müssen. Nebst zehntausenden Betroffenen aus verschiedenen Branchen zeigen sich auch die SP-Nationalrätin Jacqueline Badran, Cédric Wermuth vom Entscheid im Nationalrat schwer enttäuscht. Er twittert: "Die Eventbranche fleht den Nationalrat geradezu an, den Frontalangriff der @FDP_Liberalen auf die Selbständigen in diesem Land abzulehnen. Gebt euch einen Ruck - Menschen vor Paragraphentüpflischisserei! Echt jetzt! #Corona". Cédric Wermuth versuchte, die Diskussion um die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für Selbstständige noch diese Woche ins Parlament zu bringen. Erfolglos, denn der allseits gefürchtete und unberechenbare Kurt Fluri wusste das zu verhindern.

 

Gegenantrag von Kurt Fluri

Kurt Fluris Gegenantrag fand am Dienstagmorgen eine knappe Mehrheit. Einmal mehr wird Kurt Fluri seinem Ruf als "Verhinderer" gerecht. Kurt Fluri (*1955) ist seit 1993 Stadtpräsident von Solothurn und seit 2003 sitzt er für die FDP im Nationalrat. Seinen Platz im Kantonsrat, den er sich 1989 holte, gab er bei seiner Wahl ins Bundeshaus auf. 2011 kandidierte er für den Ständerat – ohne Erfolg. Gestern schrieb Franziska Roth (SP) auf ihrer Facebook-Seite noch: "In der COVID Krise ist grundsätzlich nichts grundsätzlich! Ausser der Grundsatz, dass niemand in der Krise zurückgelassen werden darf!!! Himmustärne Kurt Fluri, muss es immer so formaljuristisch sein? Jetzt ist nicht die Zeit für Paragraphenreiterei!!!

Lieber Samuel Blatter, Harri Kunz, liebe Kulturschaffende, liebe KMU, liebe Selbständige, eigentlich hätte ich heute Abend gute Nachricht im Gepäck gehabt.

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat ja 2 Motionen eingereicht:

1. Kurzarbeit weiterführen

2. Erwerbsersatz für direkt und indirekt betroffene Selbstständigerwerbende weiterführen

Der Bundesrat liess euch ja fallen wie eine heisse Kartoffel und wollte diese Motionen erst im September behandeln und hat sich quasi geweigert sie jetzt zu beantworten.

Der Nationalrat hat heute kurz vor Sitzungsschluss den Ordnungsantrag von Cédric Wermuth, SP Fraktionsvizepräsident, mit 93 zu 91 gut geheissen. Dieser verlangt, dass die Motionen der Sozialkommission entgegen dem Vorhaben des Bundesrates noch diese Woche behandelt werden müssen.

So weit so gut dachten wir.

Doch dann kommt kurzerhand Kurt Fluri und stellt den Ordnungsantrag, dass man den Ordnungsantrag von Cédric wieder rückgängig macht, da grundsätzlich nur Motionen behandelt werden können, die vom Bundesrat beantwortet sind.....

Hergottnochmal. Morgen um 8 Uhr stimmen wir ab. Ich hoffe der Ordnungsantrag Fluri wird abgelehnt." Leider kam es anders und der Antrag wurde angenommen. Mit 93 zu 89 bei 12 Enthaltungen hat der Rat den Ordnungsantrag Fluri angenommen. Formaljuristischer geht es nicht. 

Kurzarbeitsentschädigung für Selbstständige 

Am 20. Mai hatte der Bundesrat wenig überraschend entschieden, dass die Kurzarbeitsentschädigung für Selbstständige per Ende Mai auslaufen werde. Dagegen probten dann allerdings verschiedene Organisationen, Politikerinnen und Politiker kurzfristig erfolgreich den Aufstand. Seither ist im Nationalrat ein Streit über diesen Entscheid entbrannt. Zwei Motionen aus der Kommission für soziale Sicherheit forderten, den Entscheid rückgängig zu machen. Allerdings bedarf es die Stellung des Bundesrates, um die Motionen zu behandeln. Dafür hat er 14 Tage Zeit. Weil die Motionen am 26. Mai eingereicht worden waren und die Sommersession am 2. Juni begann, entschied der Bundesrat, die Motionen erst vor der Herbstsession zu behandeln.

 

Worum ging es am 16.06.2020?

SP-Nationalrat Cédric Wermuth wehrte sich gegen diese Entscheidung und fand mit seinem Ordnungsantrag, die Motionen noch diese Woche zu behandeln, eine knappe Mehrheit.

Am Dienstagmorgen dann die Kehrtwende: Der Antrag von FDP-Nationalrat Kurt Fluri, Wermuths Antrag rückgängig zu machen und doch erst im Herbst über die Motionen zu entscheiden, fand ebenfalls eine knappe Zustimmung – sehr zum Ärger der Betroffenen.

 

"Pseudo-Bürgerliche und ein paar Grüne lassen zehntausende von KMU InhaberInnenen und Selbständige im Regen stehen und revidieren gestrigen Entscheid. Das ist gegen Treu und Glaub und finanzpolitischer Unfug. Ich bin entsetzt und nun so richtig ratlos. #parlCH" schreibt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran auf Twitter.

 

Kurt Fluri antwortet prompt auf Cédric Wermuths Twitter-Nachricht: "Der Beschluss ist erstens gesetzwidrig (Art. 121 Abs. 1 ParlG) und zweitens nutzlos, da der BR diese Woche keine Stellung mehr beziehen wird. Einen undurchsetzbaren Antrag einzureichen, bloss um dem BR die Schuld in die Schuhe schieben zu können, ist perfid und populistisch." Darauf kontert Wermuth mit: "Die Verschiebung des Ordnungsantrags Fluri von gestern auf heute war gesetzeswidrig. Art. 76 Abs. 3ter ParlG sagt klar, dass unmittelbar abgestimmt werden werden. Verschiebung war reiner Trick um über Nacht das Lobbying aufzuziehen. Das hohe Ross der Rechtsstaatlichkeit lahmt..."

 

Der "Streit" ist endbrannt. Für Zehntausende Selbstständige und u.a. Kulturschaffende ist der Entscheid eine Katastrophe. Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Monaten viele Firmen in den Konkurs treiben. Rückwirkend wird dann eine allenfalls positive Entscheidung, dass man nun doch  für die Monate Juni bis August, wie ursprünglich versprochen, eine Entschädigung an diese Firmen bezahlen will, auch nicht mehr viel bringen.

 

Die Unterhaltungs- und Eventbranche steht vor einem eigentlichen Berufsverbot

Der international bekannte Musik- und Künstler-Manager Alon Renner findet zu dem Debakel klare Worte: "Die Unterhaltungs- und Eventbranche steht vor einem eigentlichen Berufsverbot. Denn alle Veranstaltungen mit mehr als 300 Besuchern sind untersagt. (Diejenigen die trotzdem stattfinden, sind wegen der Corona Auflagen zumeist defizitär.) Kein Festival und kein Openair findet diesen Sommer statt! Davon sind weit mehr als nur die Veranstalter, die Künstler und ihre Managements betroffen. Tausende haben in diesen Monaten kein Einkommen. Denn die meisten sind Selbstständig, oder führen Klein- und Kleinstfirmen. Nachfolgend möchte ich einige Berufsgruppen auflisten, damit man überhaupt eine Vorstellung erhält, wen dies alles trifft: Veranstalter, Eventagenturen, Plattenfirmen, Künstlervermittlungen, Vermieter von Tonanlagen, Tourmanager, Ton - und Lichttechniker, professionelle Instrumentenstimmer, Bühnenhelfer die für den Auf- und Abbau zuständig sind, Bühnenvermieter, Zeltvermieter, Vermietungen von Sanitären Installationen (WC/Duschen), Ticket Vorverkaufsstellen, Techniklieferanten, Instrumente Vermietungen, Pyro- und Specialeffekt Techniker (von der Feuershow bis zum Feuerwerk), Videotechniker, Grafiker, Fotografen, Werbeagenturen, Sicherheitsfirmen, Sanität, Catering Firmen, Kassenpersonal, Platzanweiser, Flyer Teams, Buchhalter, Merchandise Hersteller, Merchandise Verkäufer, etc. etc.

Das Parlament argumentiert, dass man die Künstler unterstützen würde. Nur: das reicht bei weitem nicht aus. Denn 90% der in der Unterhaltungsindustrie beschäftigten, sind nicht die Künstler, sondern diejenigen die darum besorgt sind, dass die Künstler überhaupt auftreten und die Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Ohne diese äusserst wichtigen Dienstleister kann der Kulturbetrieb nicht aufrecht erhalten werden. In seiner totalen Blindheit riskiert das Parlament den Bankrott diverser KMU und Selbstständiger Unternehmer und damit den Abbruch der vielfältigen Schweizer Kulturlandschaft.

Solange ein faktisches Berufsverbot herrscht, fordern wir staatliche Unterstützung für die Löhne der Betroffenen. Das was aktuell im Parlament geschieht, ist mehr als ein Debakel. Es ist eine Frechheit. Man spielt mit der beruflichen Existenz tausender Steuerzahler."

 

Um viele Eventfirmen steht es schlimm

Einer, der sich auch sehr stark macht für die Interessen und Anliegend er Kulturschaffenden, ist Michael Grossenbacher (Moderator sowie Inhaber und Geschäftsführer Eventmacher GmbH), der uns auf Anfrage sagt: "Ich bin von der Mutlosigkeits des Nationalrats enttäuscht. Kaum ein Berufszweig leidet mehr unter dem Lockdown wie die Eventbranche. Unzählige Betriebe stehen unmittelbar vor dem Konkurs, weil wir noch mitten im Lockdown stecken. Dass der Nationalrat heute nun formale Bedenken höher gewichtet hat als die berufliche Existenz unzähliger Eventfirmen, ist für mich nicht nachvollziehbar." Grossenbacher weiss wovion er spricht. Er ist selber seit Jahrzehnten in der Branche tätig. "Es gilt der Grundsatz, dass aussergewöhnliche Zeiten aussergewöhnliche Massnahmen erfordern. Dem Nationalrat ist offensichtlich nicht bewusst, wie schlimm es um viele Eventfirmen steht." 

 

Auch Phipu Bluedoeg Gerber gibt sich kämpferisch mit seinem Statement: "Eine Anti Rock'n Roll Entscheidung im Anti Rock'n Roll lala Land. Wer hätte das gedacht. Ich kann euch garantieren, ihr werdet uns nicht los. What a sad day."

 

Komödie in 3 Akten

Patti Basler (Satirikerin, Autorin, Kabarettistin) schreibt zu dem Drama gar ein 3-Akter.

 

 

Back to the future. Komödie in 3 Akten:

Die Linken: Mattea Meyer, Cédric Wermuth, Jacqueline Badran

Der Bürgerliche: Kurt Fluri

Der Grüne: Balthasar Glättli

 

Ich bin Bauerntochter und selbstständige Unternehmerin. Quasi ein KMU mit Agrarhintergrund. Nun hat man mir jahrelang gesagt, dass die Bürgerlichen genau für mich politisieren. Unbürokratisch. Und siehe da: In der Krise waren alle solidarisch. Die Linken, die Bürgerlichen, die Rechten. Simonetta wollte uns durch den Sommer bringen, Alain berserkerte für die Kultur, Ueli mauerte uns einen Sockel, uns, den Schweizer KMU, der Event-/Tourismus-Branche, den Schtartöpps, die man allesamt unterstützen solle.

 

Das war der Anfang der Komödie.

 

Doch irgendwann ist ja dann auch wieder gut, dann reden wir ein bisschen von antirassistischen Unternehmensstrukturen oder dem Ölpreis und wie wir uns freuen, dass die neue Normalität hier ist. Unbürokratische Hilfe bis Ende Mai muss reichen. Der Mai macht ja alles neu. Wer Corona bedingt immer noch nicht arbeiten gehen kann, soll sich halt einen neuen Job suchen! Irgendwas mit Home-Office! Wer will schon Kabelleger bei einer Event-Agentur bleiben oder Tontechnikerin für Konzerte? Oder gar Musikerin? Sänger? Komödiant? Und um die Kulturschaffenden haben sich ohnehin nicht die Bürgerlichen zu kümmern. Das sollen gefälligst die links-grün versifften rytzen. Der Bundesrat jedenfalls hat Besseres zu tun, man schaue dann im Herbst, wenn die Notenblätter gefallen seien und der Wald konkursbedingt etwas gelichtet.

 

Das war der Komödie 1. Akt.

 

Die Linken stellen also einen Ordnungs-Antrag, man solle doch sofort entscheiden, wie den KMU und Selbstständigen geholfen wird. Nicht erst im September, wenn alle Konkurs sind, weil sie keine Unterstützung mehr bekommen, aber Corona bedingt auch noch nicht richtig arbeiten können. Der Antrag wird knapp angenommen. Jubel bei KMU, Selbstständigen, Event, Kultur, bei einigen Linken und einigen Bürgerlichen.

 

Das war der Komödie 2. Akt.

 

Da kommt ein Bürgerlicher, stellt einen Gegen-Ordnungs-Antrag, man solle diesen linken Ordnungs-Antrag nicht gutheissen und in der Zeit, in der man Ordnungs-Anträge und Gegen-Ordnungs-Antrag-Ordnungs-Anträge gestellt und gutgeheissen hat, hätte man auch grad über die Sache an sich beraten können, aber das hätte nicht der Ordnung entsprochen. So viel Bürokratie muss sein!

Ausgerechnet ein Grüner unterstützt den Bürgerlichen bei seinem Antrag.Vielleicht weil der Grüne lieber wieder einmal über Greta reden möchte als über Corona-Unterstützung. Vielleicht weil er den Bürgerlichen so mag, denn der heisst Fluri und das klingt nach Wiesen, Flur, Natur. Und zu viel Kultur schadet ohnehin der Natur und wenn das KMU-Dickicht ein bisschen ausgedünnt wird, wird sicher auch weniger CO2 ausgestossen und es hat mehr Platz auf den Strassen für die Velos der grünen Bundesangestellten, die ihren Job noch haben und auch nie darum zittern mussten wie eine Espe (wird ausgesprochen wie SP, aber das heisst gar nichts).

Der Bundesrat wird also im Herbst darüber reden, ob die Selbstständigen und die KMU im Juni, Juli und August Hilfe bekommen haben werden.

Das ist Back to the Futur 2.

 

Das war der Komödie 3.Akt

 

Und wer sich fragt, ob der grüne Balz Glättli noch alle Lättli am Zaun habe, dem sage ich: Ja! Man kann getrost die Unterhaltungsindustrie, die Kultur, die Event-Unternehmen, Theater und selbstständigen Künstlerinnen Konkurs gehen lassen.

Für genügend Komödien sorgt ja schliesslich das Parlament.

 

(Wer in Bern wieder richtige Comedy sehen will, kann das am 4. Juli im Casino Bern mit Patti Basler & Philippe Kuhn). 

 

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Entschädigung bei Erwerbsausfällen für Selbständige

Selbständig Erwerbende, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden entschädigt, sofern nicht bereits eine Entschädigung oder Versicherungsleistung besteht. Eine Entschädigung ist für folgende Fälle vorgesehen:

  • Schulschliessungen
  • Ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes

Die Regelung gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die einen Erwerbsunterbruch erleiden, weil ihre Engagements wegen der Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen.

Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Be-treuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen.

 

Erwerbsersatz für Härtefälle

Durch die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind zahlreiche Selbständigerwerbende mit Erwerbseinbussen konfrontiert, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist. Die bisher beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Bekämpfung des Coronavirus enthalten für sie keinen Ausgleich, was zu existenziellen Schwierigkeiten führen kann. Um Härtefälle zu vermeiden, weitet der Bundesrat den Corona-Erwerbsersatz auf Selbständigerwerbende aus, die nicht direkt von Betriebsschliessungen oder vom Veranstaltungsverbot betroffen sind.

Voraussetzung ist, dass ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen höher ist als 10 000 Franken, aber 90 000 Franken nicht übersteigt.

Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5'880 Franken pro Monat begrenzt. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020, und endet nach zwei Monaten, spätestens aber mit der Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie. Die Ausgleichskassen können unrechtmässig bezogene Leistungen zurückfordern.


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Kommentare: 3
  • #3

    Reto (Donnerstag, 18 Juni 2020 12:58)

    Ganz genau so! Danke für den aufklärenden Artikel zu dem himmeltraurigen Thema

  • #2

    Armin Berger (Donnerstag, 18 Juni 2020 12:57)

    Das beste, was dazu bisher geschrieben wurde

  • #1

    Ruedi (Mittwoch, 17 Juni 2020 07:29)

    Wichtiger und Topbericht. Vielen Dank!