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Man muss es beim Namen nennen: Reisen und Flüge sind aktuell nicht tragbar!

Reisende bringen Virus in die Schweiz zurück
Reisende bringen Virus in die Schweiz zurück

DMZ – GESUNDHEIT / GESELLSCHAFT / POLITIK ¦ Walter Fürst ¦

 

Was jeder vernünftig denkende Mensch weiss ist, dass man sich bei Reisen und Flügen in andere Länder anstecken kann. Und zwar noch eher, als zuhause. Liegt auf der Hand - sollte man meinen. Nur leider kümmert sich weder Wirtschaft noch Politik um Menschenleben. Bereits bei der 1. Welle war die Schweiz nachweislich überhaupt nicht vorbereitet und verschuldet so mind. 2000 Menschenleben. Es scheint, dass dies in Kauf genommen wird und eine 2. Welle gerade zu provoziert wird.

 

Reisende bringen Virus in die Schweiz zurück

Auch im Tageszeiger ist brandaktuell zu lesen, dass nach der Öffnung der Grenzen vom 15. Juni  sich mehrere Personen aus verschiedenen Kantonen im Ausland mit dem Covid-Erreger angesteckt haben und dass Kantonsärzte deshalb zur Vorsicht mahnen. Viele Schweizer würden ohne ihr Wissen das Coronavirus aus dem Ausland zurückbringen, wie die Contact-Tracer der Kantone festgestellt haben.

 

Contact Tracing

 

Das Contact Tracing wird bei allen Personen mit laborbestätigtem COVID-19 oder bei hospitalisierten Personen mit wahrscheinlicher COVID-19 empfohlen. Die zuständige kantonale Stelle identifiziert die engen Kontaktpersonen und kontaktiert diese. 

 

"Mehrere Reisende aus diversen Kantonen haben das Coronavirus aus dem Ausland in die Schweiz zurückgebracht. Das sagt der Zuger Rudolf Hauri, Präsident der Vereinigung der Kantonsärzte. Betroffen seien neben Zug auch mehrere andere Kantone, und es handle sich dabei nicht nur um Einzelfälle.

«Infektionsherde haben wir bisher geortet an Arbeitsorten, an Privatfesten sowie auch unter Jugendlichen, die zum Beispiel am See sitzen und aus der gleichen Flasche trinken, aber auch bei Reiserückkehrern», sagt Hauri. Diese Ansteckungswege haben die Contact-Tracer der Kantone aufgespürt. Sie befragen Infizierte, um herauszufinden, wo diese sich exponiert haben und wem sie das Virus möglicherweise weitergegeben haben könnten.

 

Die Reisenden seien zuvor in «europäischen Ländern mit hoher Virusaktivität» unterwegs gewesen, sagt Hauri, ohne einzelne Staaten zu nennen. Infiziert hätten sich die Personen nach der Grenzöffnung vom 15. Juni, bei dem die Schweiz den Grenzverkehr mit sämtlichen Schengen-Staaten wieder zuliess. Dazu gehören unter anderem Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien oder auch Schweden, alles Länder, in denen das Coronavirus stärker verbreitet ist als in der Schweiz. Die Kantonsärzte mahnten darum bei Auslandreisen zur Vorsicht, sagt Hauri."

 

Informationen zu Reisen ins Ausland

Der Bund empfiehlt, auf nicht notwendige Auslandreisen zu verzichten. Von dieser Empfehlung ausgenommen sind ab dem 15. Juni die Länder des Schengenraums und Grossbritannien. Da klingen Alarmglocken. 

Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise – teils nur für bestimmte Gruppen oder Reisezwecke, teils unter Auflagen. Beispiele für solche Auflagen sind die obligatorische Quarantäne, die Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder sehr selten das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Auch die Grenzkontrollen werden unterschiedlich gehandhabt. Zudem gilt für alle Länder:

  • Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern. Informieren Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Ziellandes, ob die Einreise an diesem Tag ohne Beschränkungen möglich ist oder ob es neue Einreisebestimmungen gibt.

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, haben viele Staaten auch Massnahmen innerhalb des Landes beschlossen. Beispielsweise kann es sein, dass während des Auslandaufenthaltes die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist oder dass man an bestimmten Orten eine Hygienemaske tragen muss. Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Nach Möglichkeit sollte man die Informationsangebote konsultieren und die geltenden Regeln und Vorschriften des Ziellandes befolgen.

Nicht reisen, wenn man sich krank fühlt oder einzelne Symptome hat, welche auf eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus hinweisen. Stattdessen zu Hause bleiben und den Coronavirus-Check machen oder Ärztin oder Arzt kontaktieren.

Informationen zu Grenzöffnungen sowie zur Sicherheit und der politischen Situation amReiseziel findet man auf den Internetseiten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und des Staatssekretariats für Migration SEM.

Medizinische Empfehlungen zu den einzelnen Zielländern, die nicht mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, gelten weiterhin. Informationen: www.safetravel.ch.

 

Informationen zur Einreise in die Schweiz

Der Bundesrat beobachtet die epidemische Entwicklung in der Schweiz und in anderen Ländern. Basierend darauf entscheidet er, welche Massnahmen gelockert werden. Dazu gehören auch die Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz. Diese passt der Bundesrat seit Mitte Mai schrittweise an. 

In der Schweiz gibt es keine Quarantänevorschriften für einreisende Personen, die keine Krankheitssymptome aufweisen. Weitere Alarmglocken!

 

Treten Krankheitssymptome auf, nachdem man in die Schweiz eingereist ist

Die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln beachten. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgt werden.

 

Flughäfen in der Schweiz

Flugpassagiere aus dem Ausland dürfen an den Flughäfen Zürich, Genf und Basel und ab dem 15. Juni auch an Regionalflughäfen einreisen. Dort erhält man Hinweise, wie man sich gegen eine Ansteckung mit dem neuen Coronavirus schützen kann. Auf dem Flughafen Basel muss man gemäss den in Frankreich geltenden Vorschriften zwingend eine Hygienemaske tragen.

 

Corona-Test wird gratis für alle

Gesundheitsminister Alain Berset versprach am Mittwoch bei der Medienkonferenz des Bundesrats, der Bund beobachte die Entwicklung sehr genau. Stephan Kuster vom Bundesamt für Gesundheit bestätigte, es gebe einen «leichten Anstieg» der Infektionszahlen. Das hänge sicher mit den Lockerungsschritten und «mehr Reisetätigkeit mit den geöffneten Grenzen» zusammen. Wieso, dass hier nicht umgehend der Riegel geschoben wird ist nicht nachzuvollziehen. Jetzt könnte man noch reagieren, bevor es wieder Todesopfer zu beklagen gibt.

 

Weiter schreibt der Tagesanzeiger: "Der Bund versichert aber, im Gegensatz zur ersten Welle, diesmal bereit und falls die Tendenz definitiv in die falsche Richtung gehen sollte, sei der Bund zu neuen Massnahmen bereit. 

Um das Virus in Schach zu halten, empfiehlt der Bundesrat intensives Corona-Testing. Neu übernimmt der Bund die Kosten dafür, der Bundesrat hat dafür 288 Millionen Franken genehmigt. Testen lassen solle man sich neu bei jedem Verdacht, etwa bei Symptomen wie Fieber und Husten. Bei älteren Personen könne auch plötzliche geistige Verwirrung ein Zeichen sein, sagte BAG-Fachmann Kuster. Aktuell seien 15’000 Tests täglich möglich, die Kapazität könne auch jederzeit erhöht werden. Ab Donnerstag steht zudem die Swiss-Covid-App zur Verfügung, die mögliche nahe Kontakte zu Infizierten anzeigen soll."

 

Definition Kontaktpersonen

Kontaktpersonen sind Personen mit einem wie unten definierten engen Kontakt zu einem laborbestätigten oder wahrscheinlichen Fall von COVID-19, als dieser symptomatisch war oder in den letzten 48 Stunden vor dem Auftreten der Symptome.

Wenn die positiv getestete Person keine Symptome aufwies (z. B. bei einem Ausbruch in einer kollektiven Unterbringungsstätte getestete Person), beginnt der beim Contact Tracing zu berücksichtigende Zeitraum 48 Stunden vor der Probenahme und reicht bis zur Isolation der getesteten Person.

 

Als enger Kontakt gelten (höheres Infektionsrisiko)

  • Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, mit über 15-minütigen Kontakten von unter 1,5 Metern mit dem Fall
  • Kontakt von unter 1,5 Metern und während über 15 Minuten ohne Schutz (ohne Trennwand aus Plexiglas oder ohne Hygienemaske, die vom Fall und/oder von der Kontaktperson getragen wird)
  • Pflege oder medizinische Untersuchung oder Berufstätigkeit mit Körperkontakt (unter 1,5 Metern), ohne verwendete Schutzausrüstung
  • Direkter Kontakt mit Atemwegssekreten, Körperflüssigkeiten ohne verwendete Schutzausrüstung
  • Im Flugzeug:
    • Passagiere, die in derselben Reihe wie der Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit.
    • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der obgenannten Kriterien zutrifft (z. B. mehr als 15-minütiges Gespräch mit dem Fall).

Nicht als enger Kontakt gelten (niedriges Infektionsrisiko)

  • Personen, die Kontakte von unter 1,5 Metern während über 15 Minuten mit Schutzausrüstung (z. B. Trennwand aus Plexiglas oder Hygienemaske, die vom Fall und/oder von der Kontaktperson getragen wurde) hatten
  • Personen, die sich im selben Raum mit dem Fall aufhielten (z. B. am Arbeitsplatz), jedoch keinen kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt von unter 1,5 Metern mit dem Fall hatten.
  • Personen im selben Flugzeug mit dem Fall, die jedoch mehr als zwei Reihen vor oder hinter dem Fall gesessen hatten und keinen sonstigen, relevanten Kontakt hatten.
  • Personen, die im gleichen Haushalt wohnen (z. B. Wohngemeinschaft), die keinen mindestens 15-minütigen Kontakt von unter 1,5 Metern mit dem Fall hatten.
  • Kindern im Vor- oder Schulalter unter sich, insbesondere im Schulumfeld (obligatorische Schule) oder in familienergänzenden Betreuungseinrichtungen, wenn keine Häufung von Fällen vorliegt (≥2 Fälle).
  • Laborpersonal, welches mit vermehrungsfähigen SARS-CoV-2-Viren arbeitet, sofern adäquate Schutzmassnahmen eingehalten werden.
  • Medizinisches Personal, welches sich im selben Raum wie der Fall aufhielt, aber eine Distanz von 1,5 Metern nie unterschritten wurde.
  • Medizinisches Personal mit Kontakt von unter 1,5 Metern zum Fall (z. B. Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung), wenn eine adäquate Schutzausrüstung während der gesamten Zeit des Kontakts getragen wurde.

 

 

Quelle:

  • Tagesanzeiger ¦ https://www.tagesanzeiger.ch/reisende-bringen-virus-in-die-schweiz-zurueck-934025967636

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