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Covid-19 - Kulturschaffenden wird trotz Zusicherung des Bundes nicht geholfen

DMZ - POLITIK / SOZIALES / WIRTSCHAFT ¦ Walter Fürst ¦

 

Gleich mehrere renommierte Firmen in der Schweiz werden nicht unterstützt, obschon diese genau in das "Anforderungsprofil" passen. Was ist nun mit der versprochenen unkomplizierten und raschen Hilfe für Firmen im kulturellen Bereich? Wir schildern zwei Fälle aus dem Kanton Freiburg. Weitere aus anderen Kantonen werden folgen.

Ausgangslage: Beide Firmen wurden wegen der Pandemie vom Staat geschlossen, bzw. durften nicht weiterarbeiten.

Gesuche um Aushilfsentschädigungen wurden umgehend eingereicht (7.4.2020). Die Antwort vom Staat traf erst am 27.6.2020 (Datiert 22.6.2020) ein. Für beide Firmen gab es eine Absage.

 

Massnahmen zur Unterstützung des Kulturbereichs

Der Kanton Freiburg wandte sich auf der offiziellen Website des Staates (www.fr.ch) direkt an die Betroffenen. "Angesichts der schwierigen Situation, in der sich die Kulturschaffenden des Kantons derzeit befinden, ergreift der Staat Freiburg in Zusammenarbeit mit dem Bund und den Gemeinden eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Absage, Verschiebung oder reduzierten Durchführung zahlreicher kultureller Aktivitäten und Veranstaltungen zu mildern.

 

Gesuche um Aushilfsentschädigungen

Die von der Gesundheitskrise betroffenen Kulturunternehmen und Kulturschaffenden sind gebeten, ihre Gesuche um Ausfallentschädigungen bis zum 20. September 2020 über das Internetportal des Amts für Kultur einzureichen. Diese Ankündigung folgt im Anschluss an die am 6. April unterzeichnete Leistungsvereinbarung zwischen dem Staat Freiburg und dem Bund zur Umsetzung der Finanzhilfen des Bundes.

 

Hinweise für das Einreichen eines Gesuchs 

  • Es werden nur Gesuche berücksichtigt, die über das Internetportal www.myfribourg-culture.ch eingereicht werden (keine Einsendungen per Post, E-Mail usw.). Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Amt für Kultur (fribourg-culture@fr.ch / 026 305 12 81).
  • Nur Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit Sitz oder Wohnsitz im Kanton Freiburg können ein Gesuch einreichen. Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf dem Internetportal www.myfribourg-cutlture.ch, falls Sie noch keines eingerichtet haben.
  • Bevor Sie beginnen, lesen Sie bitte die Bundesverordnung und die Richtlinien sowie den nachfolgenden Leitfaden, um die Dokumente und Beilagen vorzubereiten, die Sie dann über das Internetportal einreichen müssen.
  • Massgebend sind ausschliesslich die Verordnungen und Richtlinien.
  • Zunächst wählen Sie im Internetportal unter der Rubrik «Unterstützungsmassnahmen gemäss der COVID-Verordnung im Kulturbereich (alle Bereiche)» die für Sie zutreffende Art der Unterstützung aus:
  • Gesuch um Entschädigung für finanzielle Verluste von Kulturunternehmen (privatrechtliche juristische Person, zum Beispiel ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, eine private Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • Gesuch um Entschädigung für finanzielle Verluste von Kulturschaffenden (natürliche Person mit selbstständiger Erwerbstätigkeit)"

Die Antragsteller

Wie beschrieben wurden die Gesuche online ausgefüllt und abgesendet. Beide Firmen fallen genau in das Raster und haben Anrecht (gemäss Angaben) auf eine Aushilfsentschädigung.

 

Musik-Agentur PAM Power-Agency Management GmbH (aktiv seit 1988). Management u.a. von Acts wie Fox, Florian Ast, Moritz, Megaforce, Black Mount Rise, Andy Portmann, Jasmin, Jeans & Plastik, Desert Voice, Insoluble, Jump & Guy u.v.m. Veranstalter, Promoter u.v.m.

 

Musikschule David's Music World GmbH (aktiv seit 1996). Musikunterricht, Workshops, Konzerte.

 

Anforderungen an die Gesuchsteller

Sind bei beiden Firmen gleich mehrfach erfüllt und sogar doppelt abgesichert, durch verschiedene Massnahmen des Staates. 

 

Kurze Übersicht der Unterstützungsmassnahme des Bundes und des Kantons

"Im Kulturbereich ist die Existenz zahlreicher kleiner und grosser Kulturunternehmen sowie Kulturinstitutionen durch Absagen, Verschiebungen oder in reduziertem Umfang durchgeführten Aktivitäten und Veranstaltungen bedroht. Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständigerwerbend oder freischaffend sind und die weder über Kurzarbeit abgedeckt noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist hoch.

Am 18. März kündigte der Staat Freiburg mehrere Hilfsmassnahmen an, mit denen er die bereits zugesicherten Subventionen für die entstandenen Kosten und die Kosten für die Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten sowie Massnahmen zur strukturellen Wirtschaftshilfe garantiert. Am 20. März hat der Bundesrat die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus festgelegt. Diese Massnahmen gelten für alle Bereiche und damit auch für den Kultursektor. Darüber hinaus erliess er eine Verordnung, die darauf abzielt, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor durch ergänzende Massnahmen abzufedern (COVID-Verordnung Kultur).

 

Diese umfasst Soforthilfen und eine Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. Diese Regelung gilt insbesondere für die Entschädigung von finanziellen Verlusten, die durch die Absage, Verschiebung oder den reduzierten Umfang durchgeführte aufgrund von behördlichen Vorgaben  von Veranstaltungen oder Projekten entstehen. Am 6. April gab der Bundesrat bekannt, dass die Finanzhilfegesuche nun bei den Kantonen, beim Verein Suisseculture Sociale oder bei den Laienkulturvereinen eingereicht werden können (Liste auf der Website des Bundesamts für Kultur). Am gleichen Tag hat der Staatsrat des Kantons Freiburg die Vereinbarung zur Umsetzung dieser Massnahmen im Kanton Freiburg unterzeichnet.

 

Das Amt für Kultur richtete am 7. April ein Internetportal für das Einreichen der Gesuche. In der kan­to­na­len Aus­füh­rungs­ver­ord­nung vom 14. April wer­den die Kri­te­ri­en, das Verfah­ren und die Zu­stän­dig­kei­ten für die Ge­wäh­rung von So­fort­hil­fen fest­ge­legt. Ins­ge­samt wur­den rund 13 Mil­lio­nen Fran­ken zur Un­ter­stüt­zung der Frei­bur­ger Kul­tur be­reit­ge­stellt. 9,466 Mil­lio­nen Fran­ken, deren Fi­nan­zie­rung sich der Kan­ton und der Bund je zur Hälf­te tei­len, sind für die Aus­fall­ent­schä­di­gun­gen be­stimmt. 3,265 Mil­lio­nen Fran­ken sind für zins­lo­se Dar­le­hen an nicht gewinn­ori­en­tier­te Kul­tur­un­ter­neh­men vor­ge­se­hen. Diese Li­qui­di­täts­hil­fen wer­den vom Kan­ton um­ge­setzt, aber vom Bund fi­nan­ziert. Am 13. Mai kün­dig­te der Bun­des­rat die Ver­län­ge­rung der Frist für die Ein­rei­chung von Ge­su­chen bis zum 20. Sep­tem­ber für eine De­ckungs­pe­ri­ode bis zum 31. Ok­to­ber 2020 an. Mit der Ver­län­ge­rung wird dem Rah­men­kre­dit ein zu­sätz­li­cher Be­trag, der zu glei­chen Tei­len vom Staat Frei­burg und vom Bund fi­nan­ziert wird, hin­zu­ge­fügt.

 

Zugesicherte Subventionen

Die Loterie Romande, die Agglomeration Freiburg sowie die Stadt Freiburg haben die Auszahlung zugesprochener Subventionen an Organisatoren, die ihre Veranstaltungen verschieben oder absagen müssen, ebenfalls zugesichert."

 

Entscheide

  • für die Musik-Agentur (Zitat): "Die Entschädigungen werden in erster Linie an Kulturunternehmen gezahlt, deren Aktivitäten überwiegend kultrureller Natur sind und im Kultursektor durchgeführt werden." Beides ist nachweislich der Fall. Trotzdem ist der Entscheid NEGATIV. Die Firma wird nicht unterstützt.
  • für die Musikschule (Zitat): "Insgesamt ausgeschlossen vom Anwendungsbereich der Verordnung ist der Bildungsbereich in allen Disziplinen (Musik,- Tanz-, Theater,- kunst-, Filmschulen usw.)." Also im Prinzip wird so ziemlich alles ausgeschlossen. Aber davon stand nirgendwo etwas. Im Gegenteil es wurde explizit darauf hingewiesen, dass Musikschulen unterstützt würden.

Umstände

Beide Firmen wurde vom Staat geschlossen, bzw. durften ihren Betrieb nicht weiterführen unter Androhung von hohen Bussen oder Haftstrafe, bei Nichteinhaltung.

 

Man kann sich nicht mehr wehren - die Entscheide sind unumstösslich

Abschliessend steht in den beiden Entscheiden: "Gemäss Artikel 11 Abs. 3 der Bundesverordnung stehen gegen Entscheide in Vollzug dieser Verordnung keine Rechtsmittel offen."

 

Auch den letzten Satz wollen wir unseren Leserinnen und Lesern nicht vorenthalten: "Wir wünschen Ihnen während dieser aussergewöhnlichen Zeit alles Gute und grüssen Sie herzlich."

 

Offener Brief an den Bundesrat

Im Namen der beiden Firmen und auch allen anderen betroffenen Firmen wurde ein Offener Brief an den Bundesrat verfasst. Ausserdem wurde beim Kanton eine detaillierte Begründung verlangt, trotz Artikel 11 Abs. 3 der Bundesverordnung. Mehr Möglichkeiten gibt es wohl nicht.

Download
Offener Brief an den Bundesrat - Ausfallentschädigungen Kultur 27-06-2020
Offener Brief an den Bundesrat - Ausfall
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