· 

Nach massivem Druck der Kulturbranche lenkt der Bundesrat endlich ein wenig ein

DMZ – POLITIK / WIRTSCHAFT GESELLSCHAFT ¦ AA ¦

 

Nach einer unvergleichlichen Aktion "Night Of Light" und verschiedener offener Briefe an den Bundesrat aus diversen Ecken der Schweizer Kulturszene lenkt der Bundesrat endlich ein - zumindest an einigen Stellen. So wird der Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende bis 16.9.2020 verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Allerdings hat sich der Bundesrat noch nicht dazu geäussert, ob nun alle Kulturbetriebe Überbrückungsleistungen erhalten. Einige von ihnen gingen leer aus (wir berichteten).

 

Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden. 

 

In der Schweiz und Liechtenstein gibt es laut BAG 31'851 laborbestätigte Covid-19-Fälle. Das sind 137 mehr als am Vortag. 1963 Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben (Stand: Mittwoch).

 

Seit dem 6. Juni sind keine Betriebsschliessungen mehr in Kraft und das Verbot von Veranstaltungen wurde schrittweise gelockert. Gegenwärtig sind nur noch Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen landesweit verboten. Selbständigerwerbende, die davon betroffen sind, haben gegenwärtig noch Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz. Für alle anderen ist dieser Anspruch am 16. Mai oder Anfang Juni ausgelaufen. Obwohl die Einschränkungen gelockert wurden, leiden immer noch viele Betriebe unter Einbussen. Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, diesen Selbständigerwerbenden weiterhin zu helfen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf.

 

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Kreis der Berechtigten zu erweitern, die diesen Erwerbsersatz beanspruchen können. Die Inhaber von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten die Leistung ebenfalls. Seit dem 1. Juni 2020 haben sie keinen Anspruch mehr auf die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung, obwohl der Veranstaltungsbereich weiterhin stark von der Covid-19-Krise betroffen ist. Diese Personen werden nun gleich behandelt wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden. Die Einrichtung dieser neuen Leistung wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Den Berechtigten wird empfohlen bis Mitte Juli zu warten, bevor sie ihren Anspruch bei ihrer AHV-Ausgleichskasse anmelden.

Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes werden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingen aber keine Bewilligung eines zusätzlichen Kredits. 

 

Weiteres aus der heutigen Pressekonferenz

 

Contact-Tracing: Kuster zeigt sich zuversichtlich

Stichwort Contact-Tracing: Man habe den Kantone bereits im April mitgeteilt, dass diese sich vorbereiten müssten, so Berset. Stefan Kuster, Delegierter Covid-19 BAG, erklärt, dass man zuversichtlich sei, dass die Kantone die höheren Fallzahlen bewältigen könnten.

 

«Die Liste mit den Risikogebieten wird jeden Monat geändert»

Eine weitere Frage dreht sich um die Quarantänepflicht für gewisse Reisende. «Die Liste mit den Risikogebieten wird jeden Monat geändert». Man habe deshalb als Reisender auch eine gewisse Planungssicherheit, so die Bundespräsidentin. Weitere Details müssten noch besprochen werden, so Gesundheitsminister Alain Berset.

 

Maskenpflicht reine Präventionsmassnahme

Gebe es denn überhaupt Zahlen, die zeigen, dass es im ÖV zu Ansteckungen kam, fragt ein Journalist. Man habe solche Zahlen nicht, sagt Berset. In einem Drittel der Fälle kenne man trotz Contact Tracing die Infektionsquellen nicht. Im öffentlichen Verkehr könne man aber nicht alle Beteiligten ermitteln und der Abstand könne dort nicht eingehalten werden.

Für Sommaruga ist klar: die Maskenpflicht sei eine Präventionsmassnahme und nicht beschlossen aufgrund eines spezifischen Gefahrenherds. Bei anderen spezifischen Gefahrenherden wie einem Club, gebe es Sicherheitskonzepte.

 

Berset: Man lernt ständig neu dazu

Hat es der Bundesrat verpasst, früher eine Maskenpflicht einzuführen? «Man lernt ständig neu dazu», so Berset. Nun, da das Leben wieder einigermassen normal verlaufe, sei es wichtig, die Maskenpflicht einzuführen.

 

Bundesrat jederzeit versammlungsfähig

Der Bundesrat habe keine zusätzlichen Sitzungen in der Sommerpause geplant – man sei aber sehr schnell versammlungsfähig, sagt die Bundespräsidentin. Man hätte ja Ferien in der Schweiz geplant, so Sommaruga.

 

Bund oder Kantone?

Kantone hätten die Möglichkeit, Restaurants oder Clubs zu schliessen, so Sommaruga. Der ÖV sei über die ganze Schweiz verteilt und hier sei man zur Überzeugung gekommen, dass der Bund eingreifen soll und nicht die Kantone.

«Der Bund ist im ständigen Austausch mit den Kantonen», so Sommaruga. Wenn es Bedarf geben sollte, werde man die Kantone unterstützen. Die Umsetzung der Massnahmen sei aber nach wie vor Aufgabe der Kantone.

 

Masken an anderen Orten

Weshalb seien die Masken nur im öffentlichen Verkehr obligatorisch, fragt ein Journalist? Für Berset ist klar, dass es diese Pflicht schon an anderen Orten gebe, wo die Abstände nicht eingehalten werden könnten. Sommaruga ergänzt: in den Läden und Restaurants gebe es beispielsweise Sicherheitskonzepte, die die Kantone kontrollieren könnten.

 

Sommaruga: Keine Bussen bei Nicht-Tragen von Maske vorgesehen

Ein Journalist möchte wissen, wieso die Maskenpflicht erst ab nächsten Montag eingeführt wird und was die Sanktionen beim Nicht-Tragen ist. «Es ist uns ein Bedürfnis, das Ganze mit den Systemführern noch genauer zu besprechen.» Die Transportunternehmen bräuchten eine kurze Zeit, sich darauf vorzubereiten. Es sei aber nicht vorgesehen, Bussen zu verteilen, wenn sich jemand nicht daran hält. Bundesrat Berset ergänzt, dass aktuell keine Bussen mehr verteilt werden würden. «Es gibt unterschiedliche Typen von Masken. Die Maske wirkt nur, wenn sie korrekt getragen wird.»

Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, ergänzt, dass man vom Bahnpersonal darauf hingewiesen werde, wenn man die Maske nicht korrekt oder gar nicht trage. Im Schlimmsten Fall könnte der renitente Passagier aus dem Transportmittel verwiesen werden.

 

Maurer: 3 bis 5 Milliarden Franken Defizit im Jahr 2020

Finanzminister Ueli Maurer gibt einen Überblick über die finanziellen Planungen des Bundes. Für dieses Jahr schätzt das Finanzdepartement ein Defizit von 3 bis 5 Milliarden Franken. Gründe dafür seien sinkende Steuereinnahmen und ins nächste Jahr verzögerte Steuerzahlungen. Dieses Defizit sei immer noch im Rahmen der Schuldenbremse.

Bei den ausserordentlichen Schulden schätze man einen Umfang von 20-35 Milliarden. Für das nächste Jahr rechnet Ueli Maurer mit einem Defizit von 1-2 Milliarden – auch das sei noch im Rahmen der Schuldenbremse. Es seien keine Sparmassnahmen nötig, so Maurer.

Mittelfristig rechne man 2022 und 2023 ebenfalls mit einem Defizit. Dieses habe weiterhin Platz im Rahmen der Schuldenbremse. Die ausserordentlichen Schulden würden Ende des Jahres beurteilt, wenn man auch mehr wisse, und dann auch über den Weg der Schuldentilgung entscheiden. Steuererhöhungen seien nicht geplant, so der Finanzminister.

 

Parmelin: Sind uns bewusst, dass es «Dramen» gibt

Zusätzlich erwähnt Guy Parmelin auch die Härtefälle, bei welchen die finanziellen Hilfen nicht ausreichen. «Das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Seco sollen diese Härtefälle nun prüfen.» Der Bundesrat sei sich bewusst, dass es gewisse «Dramen» gibt. Deshalb wolle man diese Fälle abklären lassen.

Nach wie vor könnten Unternehmen weiterhin Kredite beantragen, so Wirtschaftsminister Parmelin.

 

«Es geht um eine Stabilisierung der Situation»

Parmelin äussert sich auch zu den selbstständig Erwerbenden. Diverse Möglichkeiten hätten verhindert, dass es Entlassungen gegeben habe. Nach den Lockerungsschritten habe die Wirtschaft wieder ihre Tätigkeit aufnehmen können. «In gewissen Branchen ist es aber nach wie vor schwierig.»

 

Die Unternehmen sollen weiterhin unterstützt werden, so Parmelin. Deshalb habe man die Bezugsdauer der Kurzarbeit verlängert. «Es geht um eine Stabilisierung der Situation». Ein weiterer Gesetzesentwurf sei in Vernehmlassung geschickt worden. Die Geschäftsmieten: 60 Prozent sollen von den Vermietern und 40 Prozent von den Mietern übernommen werden. Die Vernehmlassung dauere aber noch bis anfangs August.

 

Verlängerung der Kurzarbeit auf 18 Monate

Der Bundesrat habe weiter beschlossen, die Entschädigung für Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate zu verlängern, sagt Sommaruga. Damit will die Regierung einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenwirken. Bislang konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Seit April haben über 190'000 Unternehmen für rund 1.9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt. Dies entspricht rund 36 Prozent aller angestellten Personen in der Schweiz.

 

Parmelin: Zusätzliche Stabilisierungsmassnahmen werden geprüft

Wirtschaftsminister Guy Parmelin spricht nun. «Wir bekommen die wirtschaftlichen Auswirkungen zu spüren.» Es komme immer wieder zu Entlassungen. Zusätzliche Stabilisierungsmassnahmen sollen geprüft werden, bspw. bei den Reisebüros. Man wolle wissen, ob weitere Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft nötig seien. «Das Anrecht auf Kurzarbeit wird auf von 12 auf 18 Monate verlängert». Bzgl. der Geschäftsmieten äussert sich Parmelin ebenfalls und erläutert die Aufteilung der Mieten, wie es vorgesehen sein soll.

 

Kantone müssen Schutzkonzepte kontrollieren

Gleichzeitig seien die Kantone gefordert, sagt Sommaruga. Sie müssten schauen, dass die Schutzkonzepte umgesetzt werden und sie müssten Konsequenzen ziehen, wenn Betreiber oder Einzelpersonen gegen Regeln verstossen. «Mit diesen Massnahmen schützt der Bundesrat die Gesundheit der Bevölkerung.»

 

Erwerbsersatz für Selbständige

Einige Branchen und Selbständige seien sehr stark von den Coronamassnahmen betroffen gewesen, so Berset. Doch das Anrecht auf diesen Erwerbsersatz sei Anfang Juni ausgelaufen, dennoch hätte sich die Situation für die Direktbetroffenen nicht verbessert. Der Bundesrat lässt nun rückwirkend und bis Mitte September die Berechtigung auf Erwerbsersatz verlängern. Auch «arbeitgeberähnlich» Angestellte, also Personen, die sich in ihrer eigenen AG oder GmbH anstellen, würden davon profitieren.

 

Berset: «Wir wollen zweite Welle verhindern»

Man habe eine gewisse Trendumkehr der Fallzahlen erlebt, sagt der Gesundheitsminister. Alle Nachbarländer der Schweiz hätten striktere Regeln, was die Maskenpflicht betreffe. Diese Pflicht, die ab Montag in Kraft tritt, sei aufgrund der Steigerung der Fallzahlen zu begreifen. Man wolle damit eine zweite Welle verhindern.

Der Bundesrat möchte auch verhindern, dass es bei der Maskenpflicht zu einem kantonalen Flickenteppich komme.

 

Unterstützung für den öffentlichen Verkehr

Die ÖV-Betriebe bräuchten nun die Unterstützung des Bundes, so Sommaruga. «Allein im Regionalverkehr deckt der ÖV über 1400 Linien ab.» Deshalb habe man die 800 Millionen Franken als Unterstützung gesprochen, so die Bundespräsidentin.

 

Quarantänepflicht für Reisende aus Risikogebieten

Für Reisende aus bestimmten Risikogebieten gelte neu eine Quarantänepflicht, sagt Sommaruga. Es sei wichtig, die bewährten Hygieneregeln zu beachten. Die Kantone müssten schauen, dass die Schutzkonzepte eingehalten werden.

 

Sommaruga: Maskenpflicht ab Montag

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga beginnt die heutige Medienkonferenz. Es sei eine Chance, dass die Kantone nun wieder das Zepter übernehmen könnten. «Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie schnell sich das Virus wieder ausbreiten kann.» Man bräuchte eine neue Balance zwischen Vorsicht und Lockerheit, zwischen Bund und Kantonen.

Man müsse schauen, was der Kanton und was der Bund mache. «Wir führen die Maskenpflicht ein.» Eine schweizweite Lösung sei das Beste, so Sommaruga. Bis Ende der Woche würden die Details der Verordnung geklärt.

 

Defizit, Schuldenabbau und SBB

Im nächsten Jahr budgetiert der Bund eine Milliarde Franken Defizit.

Über den Corona-Schuldenabbau soll Ende Jahr entscheiden werden. Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass diese ohne Steuererhöhungen abgebaut werden könnten.

Der SBB hat der Bundesrat bei der Überbrückung eines akuten Liquiditätsengpasses wegen der Coronakrise Unterstützung versprochen. Dafür kann die SBB beim Bund zusätzlich 550 Millionen Franken als Darlehen aufnehmen.

 

Geschäftsmieten, Arbeitslosenversicherung und Hilfe für den öffentlichen Verkehr

Zudem schickt er folgende Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung:

Bei Geschäftsmieten: Aufteilung des Zinses zwischen Mieter (40 Prozent) und Vermieter (60 Prozent). In der Sommersession hatten National- und Ständerat zwei gleichlautende Motionen verabschiedet. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Der Nachtragskredit von maximal 14 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung, den das Parlament in der Sommersession gutgeheissen hat, soll eine rechtliche Grundlage erhalten.

Der Bundesrat will mit 800 Millionen Franken die Verluste der Unternehmen im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr abfedern.

 

Maskenpflicht, Quarantäne und Verlängerung der Kurzarbeit

Der Bundesrat hat folgendes entschieden:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ab Montag 6. Juli.
  • 10 Tage Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten. Das BAG wird eine Liste der betroffenen Länder publizieren.
  • Kurzarbeit: Verlängerung von 12 auf 18 Monate.
  • Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16. September verlängert
  • Der Bundesrat lässt wirtschaftliche Härtefälle in der Coronakrise prüfen. Gewisse Branchen waren der Meinung, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen seien nicht ausreichend. Das Bundesamt für Kultur, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Seco sollen dies prüfen.

 

Quelle: Der Bundesrat

https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement des Innern

http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Sozialversicherungen

 

http://www.bsv.admin.ch


Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    F. Engel (Mittwoch, 01 Juli 2020 21:37)

    Super Bericht und vielen Dank für euren Beitrag die Kultur zu unterstützen. Das hat sicher auch geholfen

  • #2

    Dr. Ernst Scherz (Mittwoch, 01 Juli 2020 21:38)

    Gut gemacht DMZ. Ihr setzt euch immer für die Randgruppen ein! Mit Erfolg!