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Covid-19 - Grenchen / SO - 280 Personen in Quarantäne weil positiv getestete Person Party wollte

Laut Angaben der Polizei soll es sich bei einer der beiden Veranstaltungen um eine private Party im Parktheater Grenchen handeln. (Bildquelle: grenchen.ch)
Laut Angaben der Polizei soll es sich bei einer der beiden Veranstaltungen um eine private Party im Parktheater Grenchen handeln. (Bildquelle: grenchen.ch)

DMZ – SOLOTHURN ¦ Walter Fürst ¦

 

Nicht nur in Zürich, sondern auch in anderen Städten hält man sich offenbar kaum an Regeln und Bestimmungen. So wurde auch in Grenchen ein Fall bekannt, wo eine infizierte Person trotz Isolation in den Ausgang ging. Die Folge, die aus dieser dummen Aktion resultiert - 280 Personen müssen in Quarantäne. Der Kanton Solothurn prüft nun rechtliche Schritte gegen die Person. Diese war positiv auf Corona getestet und hatte trotz Isolation an der Veranstaltungen teilgenommen. Betroffen sind bisher zwei Veranstaltungen. Weitere Abklärungen laufen.

 

Wie der Kanton heute Freitag mitteilt, hat eine positiv auf COVID-19 getestete Person vergangenes Wochenende die Isolationsmassnahmen missachtet und zwei Veranstaltungen im Raum Grenchen besucht. Trotz vorgängiger Kontrolle der Isolationsmassnahme der betreffenden Person ist im Vorfeld habe es keinen Anhaltspunkt für ein unkooperatives Verhalten gegeben. Dass die Person kontrolliert wurde, diente der Person augenscheinlich nun zum Freipass, da man in der Regel nur einmal aufgesucht, bzw. kontrolliert wird. Falsch gedacht.

 

Am Donnerstagabend habe das Contact-Tracing-Team des Kantons Solothurn in Erfahrung gebracht, dass die Isolationsmassnahme einmalig missachtet wurde, heisst es weiter. Noch am gleichen Abend habe deshalb der Kantonsärztliche Dienst die Präsenzlisten von den Veranstaltern eingefordert und sofort für rund 280 Besuchende und Mitarbeitende eine zehntägige Quarantäne verordnet. Da nur Telefonnummern verfügbar waren, wurden die Personen per SMS-Nachricht informiert. Im persönlichen Umfeld der Person stehen laut Kanton bereits seit längerem zwei Personen unter Quarantäne.

 

Ebenfalls am letzten Wochenende hatte eine nachträglich auf das Coronavirus positiv getestete Person verschiedene Bars, Restaurants und Clubs in Olten SO besucht. Danach wurde laut Staatskanzlei für rund 300 Personen eine zehntägige Quarantäne angeordnet.

 

Noch keine weitere Person positiv getestet

Ob sich Personen an den betreffenden Veranstaltungen infiziert haben, wird sich erst in den nächsten Tagen zeigen. Aufgrund solcher Fälle wurde die Schraube letzthin wieder etwas angezogen. So gilt ab dem 3. Juli 2020: Bars, Restaurants und Clubs müssen neu die Korrektheit der Kontaktangaben ihrer Besucherinnen und Besucher überprüfen. Diese Änderung ist aufgrund der steigenden Infektionszahlen sowie der Erfahrungen aus anderen Kantonen zwingend erforderlich.

 

Party im Parktheater

Laut Medienmitteilung soll es sich bei einer der Veranstaltungen um eine private Party im Parktheater Grenchen mit rund 280 Anwesenden handeln. Unter den Gästen sollen unter anderen auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewesen sein.

Der Kanton weist daraufhin, dass Verstösse gegen die vom Kantonsärztlichen Dienst angeordneten Quarantäne- und Isolationsmassnahmen in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft werden. Er wird rechtliche Schritte gegen die entsprechende Person prüfen.

 

Massnahmen für Veranstalter und Locations

Bisher sind auch keine weiteren Massnahmen für das Parktheater bekannt. Auf Anfrage konnte noch keine Auskunft gegeben werden. Ebenfalls konnte die Kantonspolizei Solothurn noch keine weiteren Angaben machen.

 

Mehrere Fälle von «Superspreadern» in der Schweiz

Bereits Anfangs Woche wurden ähnliche Fälle publik. In Clubs in den Kantonen Zürich, Aargau und bei Olten SO mussten bis zu 300 Personen in Quarantäne gehen.

 

Mitarbeiter des Parktheaters müssen auch in Quarantäne

Gemäss Angaben von Blick ist Thomas Vogt, der Verwaltungsratspräsident des Parktheaters in Grenchen, ist wütend: Eine Person, die bereits um ihre Corona-Infektion wusste, missachtete die ihr verordnete Isolation und besuchte eine Party im Parktheater.

"Die Party am Samstagabend, 27. Juni, unter freiem Himmel war gemütlich und chillig: Auf der Terrasse des Parktheaters in Grenchen wurde bei mildem Wetter getanzt, geschwatzt und getrunken. Die Gäste: Eher jung, zwischen 20 und 35 Jahren alt. Bis etwa 22.30 Uhr dauerte der gesellige Event, dann war die Mysteryparty zu Ende. Manche der Gäste zogen danach noch weiter in den Joker Club am Marktplatz." Wo sich die Gäste danach und die darauffolgenden Tage noch aufgehalten haben ist derweil nicht klar.

 

Unterdessen werden die Arztpraxen in Grenchen regelrecht überlaufen mit Leuten, die gerne umgehend einen Test machen möchten.

Wie die Solothurner Staatskanzlei informierte, hatte die infizierte Person auch noch eine zweite Veranstaltung besucht. Dabei handelte es sich um die After-Mysteryparty im Joker Club, wie Thomas Jud von der Kommunikationsabteilung des Kantons Solothurn bestätigt. Die Person habe Symptome gehabt. Nun prüfe der Kanton, ob er Strafanzeige einreichen will. Laut Epidemiengesetz kann bei Fahrlässigkeit eine Busse bis 5000 Franken ausgesprochen werden, bei Vorsatz sogar bis 10'000 Franken.

 

Der Solothurner Kantonsarzt sagt zum Vorfall, dass sie Meldung erhalten hätten, dass die eine Person im Ausgang sei, die infiziert war. Sofort wurde diese Person kontaktiert und mitgeteilt, dass sie sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten habe und dies Konsequenzen haben werde. Vom Veranstalter hatte der Kantonsarzt Telefonnummern erhalten, die dann per SMS kontaktiert wurden. Leider seien keine Adressen aufgenommen, noch mit ID's kontrolliert worden. Ebenso unverständlich ist, dass in der heutigen Zeit überhaupt Veranstaltungen abgehalten werden (müssen). In dieser Krisensituation ist es nicht angebracht noch zu verantworten, dass solche Events durchgeführt werden. Natürlich tragen sowohl Veranstalter und Vermieter der Räumlichkeiten eine Mitverantwortung, auch wenn sich diese aktuell nicht verantwortlich sehen wollen.

 

Neue Erkenntnisse

Mehrere Partygäste wollen wissen, um wen es sich bei dieser infizierten Person handelt. Nach diesen Erkenntnissen und diversen Meldungen handelt es sich bei der infizierten Person um eine Frau. Diese Information wurde bisher allerdings weder vom Kantonsarzt noch von der Polizei bestätigt.

 

Wie kontrolliert das Contact-Tracing-Team die Einhaltung der Quarantäne- und Isolationsmassnahmen?

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Gegenüber einer positiv auf COVID-19 getestete Person wird eine Isolation angeordnet. Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, werden unter Quarantäne gestellt. Beide Massnahmen werden durch den Kantonsarzt angeordnet und stützen sich auf das Epidemiengesetz.

 

Das Contact-Tracing-Team weist alle infizierten Personen und Kontaktpersonen in einem Ersttelefonat darauf hin, dass sowohl der vorsätzliche als auch der fahrlässige Verstoss gegen die angeordneten Massnahmen in strafrechtlicher Hinsicht mit Busse bestraft wird (Art. 83 Abs. 1 Bst. h und Abs. 2 Epidemiengesetz [EpG; SR 818.101]).

 

Die Einhaltung der Massnahmen wird ausserdem mit regelmässigen Kontrollanrufen überprüft. Diese dienen in erster Linie der Überprüfung des Gesundheitszustands sowie der Beratung und Unterstützung der Kontaktpersonen. Das Contact-Tracing-Team fragt aber auch nach, ob die Quarantäne eingehalten wird. Stellt ein/-e Contact-Tracer/-in fest, dass die Massnahmen nicht eingehalten werden oder bestehen Zweifel über die Kooperationsbereitschaft, werden diese schriftlich durch den Kantonsarzt verfügt. Ist weiterhin keine Kooperationsbereitschaft vorhanden, kann die Kantonspolizei eingeschaltet werden.

 

Update folgt.... 


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Kommentare: 9
  • #9

    Aha (Freitag, 03 Juli 2020 21:01)

    Völlig übertriebe dä Ufstand! Wiä viu si ahgsteckt worde? Und Stärbe do Drah wird ou niemmer! U wenn nur settigi wo e Normali Grippe ou nid würde Überläbe. Also langsam aber sicher sött s jede begriffe

  • #8

    Reto (Freitag, 03 Juli 2020 20:18)

    Ganz dummi Sieche ez längts!

  • #7

    Markus (Freitag, 03 Juli 2020 19:27)

    Es war eine Frau aus unserem Quartier. Schande!

  • #6

    Peter Hofer (Freitag, 03 Juli 2020 19:23)

    So eine Person sollte auch für alle Schäden zivilrechtlich aufkommen, dann bleibt es nicht nur bei einer kleinen Busse, sondern es kommen Kosten für Verdienstsusfälle, Lohnfortzahlung der Personen in Qurantäne etc. dazu. Da sollte ein Exempel statuiert werden.

  • #5

    F. Engel (Freitag, 03 Juli 2020 19:20)

    Im Vergleich zum wirtschaftlichen Schaden, den diese "Missachter-Person" angerichtet hat, (jetzt einmal völlig ungeachtet des "ethischen Aspektes"...) sind 5000 Fr. Busse zuwenig. (Wahrscheinlich wird sie nicht einmal 5000.- zahlen müssen.)

  • #4

    Theres (Freitag, 03 Juli 2020 19:19)

    Ob es Dummheit ist wage ich zu bezweifeln, denn ein dummer Mensch kann nichts für seine Dummheit. Vermutlich handelt es sich eher um Egoismus, im Sinne von: " Was geht das mich an wenn ich andere anstecke, ich will meinen Spass haben."

  • #3

    Ruedi (Freitag, 03 Juli 2020 19:18)

    5000.- ist viel zu wenig!

    Neben dem riesigen Aufwand fuer die Behoerden sind 280 Personen die in Quarantaene muessen ein MASSIVER Erwerbsausfall!

    Fairerweise muss man auch sagen, dass die 280 Personen das Risiko bewusst selbst in Kauf nahmen indem sie in einen Club gingen.

  • #2

    Jürg (Freitag, 03 Juli 2020)

    Und genau wegen solcher Ignoranten wird wohl ein zweiter Lockdown unumgänglich!!! Maskenpflicht im ÖV wird nicht mehr reichen und er wird ausgedehnt im gesamten öffentlichen Raum!!!
    Und leidtragend ist wer? Genau: alle die, die nach den Empfehlungen des Bundes/BAG handeln und wirken!
    Wir sind die Deppen...
    Gruss dem I...

  • #1

    Ernst Brenner (Freitag, 03 Juli 2020 19:16)

    5000.- sind zu wenig. Die immensen Kosten für die Nachverfolgung aufgrund dieser Dummheit sollte der Person ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Vielleicht wäre sogar eine Haftstrafe wegen grobfahrlässiger Körperverletzung angemessen.